Mitglieder

Die Universität wird kollegial durch das Rektorat geleitet. Es besteht aus dem/der Rektor/in, drei nebenamtlichen Prorektorinnen oder Prorektoren und dem/der Kanzler/in.  In seinen Funktionen ist das Rektorat vergleichbar mit dem Vorstand eines Unternehmens. Im Zentrum der Aufgaben steht auf der operativen Ebene die Umsetzung der mit dem Universitätsrat beschlossenen strategischen Ziele.


 
 
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