Studierendenvertretung der Universität Mannheim
Allgemeiner Studierendenauschuss
Der Asta besteht aus drei gewählten Vertretern der Studierenden im Senat und zwölf weiteren Studierendenvertretern aufgrund von Wahlen. Seine Aufgaben sind im Landeshochschulgesetz unter § 65 beschrieben - so kann der Asta u.a. Referate einrichten oder Vollversammlungen der Studierenden einberufen.
AStA I Politische Hochschulgruppen
Fachschaften
Die in den Fakultätsrat gewählten Studierenden und ein weiterer studentischer Vertreter aufgrund von Wahlen bilden eine Fachschaft, die sich wiederrum in Teilfachschaften aufsplitten kann. Unterstützt werden sie von einem Team von freiwilligen, studentischen Mitarbeitern. Die Fachschaft hat die Aufgabe, die fakultätsbezogenen Studienangelegenheiten der Studierenden nach § 2 Abs. 3 LHG wahrzunehmen, sowie bei der sozialen Förderung der Studierenden mitzuwirken.
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Fachschaftsrat
Dem Fachschaftsrat gehören drei von den Fachschaften entsandte Vetreter jeder Fachschaft und mit beratender Stimme die Mitglieder des AStA an. Der Vorsitzende des AStA beruft den Fachschaftsrat ein und leitet ihn.
Die Aufgaben des Fachschaftrates sind unter § 25 Abs. 4 Satz 7 & 8 LHG vermerkt und u.a.:
1. Vertretung der Fachschaften durch Anträge an die zuständigen Gremien der Universität
2. Beratung des AStA
3. Koordinierende Erörterung der fakultätsübergreifenden Studienangelegenheiten







