Leitung & Organe
Universitätsleitung
Die Universität Mannheim hat im Jahr 1999 ihre Leitungs- und Entscheidungsstruktur gestrafft. Sie verfügt über drei zentrale Organe: Das Rektorat leitet die Universität. Der Universitätsrat ist Aufsichts- und Kontrollgremium der Hochschule. Der Senat ist das Entscheidungsgremium in akademischen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Rektorat I Universitätsrat I Senat
Stabsstellen
Die Universität hat drei Stabsstellen, die Stabsstelle Studium und Lehre, die Stabsstelle für Gleichstellung und soziale Vielfalt und die Stabsstelle für Qualitätsmanagement. Die Stabsstellen haben es sich zur Aufgabe gemacht die Exzellenz von Studium und Lehre an der Universität Mannheim zu erhalten und permanent zu verbessern.
Stabsstelle Studium & Lehre I Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt I Stabsstelle Qualitätsmanagement
Gremien & Beauftragte
Die zentralen Gremien Universitätsrat und Senat werden durch weitere Kommissionen und Ausschüsse, wie dem Forschungsrat, der Senatskommission für Lehre oder dem Informationsausschuss beraten und unterstützt. Gremien sind Zusammenschlüsse von Personen in einer Gruppe (Ausschuss, Kollegien), die sich zum Zweck der Beratung über einen speziellen Themenkomplex bzw. der Beschlussfassung über diesen Themenbereich über einen längeren Zeitraum hinweg bildeten.
Kommissionen & Ausschüsse I Fakultätsrat I Beauftragte & Personalrat I Mittelbauorganisationen
Ordnungen & Gesetze
Das Justitiariat ist als Rechtsabteilung mit der rechtlichen Beratung und gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Universität betraut. Auf ihren Seiten finden Sie Linklisten mit allen hochschulrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Satzungen, sowie die Rektoratsbekanntmachungen der Universität Mannheim.
Justitiariat I Grundordnung (pdf) I Hausordnung (pdf)







