Ständige Kommissionen und Ausschüsse
Der Forschungsrat
Der Forschungsrat unterstützt das Rektorat und den Senat in Forschungsangelegenheiten. Zu seinen Aufgaben gehört die strategische Beratung bei der Planung von grundlegenden Entwicklungen und Schwerpunkten in der Forschung. Er empfiehlt entsprechende Prioritäten. Der Forschungsrat nimmt Stellung zu Forschungsvorhaben, die von erheblicher Bedeutung für die Universität sind. Er berät und informiert über Möglichkeiten der Forschungsförderung. Dem Forschungsrat gehören elf Mitglieder an. Sein Vorsitzender ist der Prorektor für Forschung.
Der Informationsausschuss
Der Informationsausschuss berät die Universitätsorgane in Informationsangelegenheiten, inbesondere in grundsätzlichen Fragen des Bibliothekssystems. Unbeschadet der Zuständigkeit der Universitätsorgane ist er auch für die grundsätzlichen Iuk-Angelegenheiten zuständig. Vorsitzender des Informationsausschusses ist der Prorektor für Informationsversorgung. Daneben gehören dem Ausschuss der Direktor der Universitätsbibliothek, der Direktor des Rechenzentrums sowie die DV-Beauftragten der Fakultäten an. Vier weitere Mitglieder des Informationsauschusses werden durch den Senat gewählt.
Die Senatskommission für Lehre
Die Senatskommission unter Vorsitz des Prorektors für Lehre, beobachtet die Situation der Lehre und ihrer Rahmenbedingungen an der Universität Mannheim. Die Mitglieder der Senatskommission beteiligen sich an der Entwicklungsplanung und der Behandlung fakultätsübergreifender Fragen im Bereich der Lehre, wie beispielsweise Fragen zur Prüfungsorganisation. Zudem nimmt die Kommission Stellung zu Fragen, die Schulabgänger oder Studieneinsteiger betreffen. Auch die Lehrberichterstattung fällt in den Aufgabenbereich der Senatskommission. Wie der Senat tagt die Kommission für Lehre dreimal pro Semester. Neben dem Vorsitzenden gehören der Senatskommission für Lehre die Studiendekane der Fakultäten und sechs durch den Senat gewählte Mitglieder an.
Die Ethikkommission
Die Ethikkommission der Universität Mannheim dient der Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte in der Forschung am Menschen sowie mit personenbezogenen Daten. Sie gewährt Wissenschaftlern Hilfe durch Beratung und Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte. Vorsitzender der Kommission ist Prof. Dr. Jochen Taupitz (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung). Stellvertreterin ist Prof. Dr. Dagmar Stahlberg (Lehrstuhl für Sozialpsychologie).
Liste der Mitglieder I Statut (PDF) I Kontakt per E-Mail
Die Senatskommission untersucht Fälle, in denen in einem wissenschaftlichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht wurden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder auf andere Art und Weise Forschungstätigkeiten beeinträchtigt wurden. Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens besteht aus drei Professoren, einem Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und einem Studierenden. Zusätzlich wählt der Senat für die Dauer von zwei Jahren eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler als Ansprechpartner/in (Ombudsperson) für betroffene Universitätsangehörige.
Ständige Kommission zur Förderung der gleichberechtigten Entfaltung von Frauen in Studium, Forschung und Lehre
Die Kommission zur Förderung der gleichberechtigten Entfaltung von Frauen in Studium, Forschung und Lehre wurde vom Senat der Universität Mannheim als ständiges Gremium eingesetzt. Sie soll die derzeit noch bestehenden Benachteiligungen für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen abbauen. Die Vorsitzende der Kommission ist die Gleichstellungsbeauftragte. Je zwei Mitglieder der drei Statusgruppen unterstützten sie beim Erarbeiten von Konzepten zur Umsetzung des Gleichstellungsplans.
Homepage der Gleichstellungsbeauftragten
Der Sportausschuss
Der Sportausschuss bestimmt über die Grundsätze des Sportprogramms, den Sportaustausch mit ausländischen Hochschulen und die Durchführung überregionaler Sportveranstaltungen. Außerdem verabschiedet er die Haushaltsanträge für den Verwaltungsrat. Vorsitzender des Sportausschusses ist der Rektor der Universität. Die Kanzlerin und der Leiter des Instituts für Sport sind die weiteren Mitglieder des Sportausschusses.
Prüfungsauschüsse
Die Prüfungsausschüsse der einzelnen Fakultäten beraten in allen spezifischen Fragen der Prüfungsordnungen. Sie sind z. B. zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen oder die Anerkennung von Härtefällen.







