Ende der Corona-Arbeits­schutz­maßnahmen

Die Bundes­regierung hat am 25. Januar 2023 beschlossen, die Corona-Arbeits­schutz­verordnung zum 2. Februar 2023 vorzeitig aufzuheben. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch an der Universität Mannheim die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Arbeits­bereich entfallen. Plakate und Aufkleber mit Hinweisen auf nicht mehr gültige Schutz­maßnahmen werden sukzessive wieder entfernt.

Nachfolgend finden Sie Informationen dazu, was der Wegfall der Arbeits­schutz­verordnung für Ihre Arbeit auf dem Campus bedeutet.

Fragen und Antworten

  • Hygienekonzept

    Das Hygienekonzept der Universität Mannheim wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben.

  • Arbeiten im Homeoffice

    Zum 28. Februar 2023 läuft die aktuell noch gültige „Corona-Homeoffice-Regelung“ aus. Ab dem 1. März gilt die reguläre Telearbeits­regelung, das heißt für wissenschaft­liche Beschäftigte die Regelungen wie vor der Corona-Pandemie, für nicht-wissenschaft­liche Beschäftigte gilt die neue Dienst­vereinbarung zur Telearbeit, die es Ihnen ermöglicht, bis zu 50 Prozent Ihrer Arbeits­zeit zuhause tätig zu sein. Bis zum 1. März haben Sie die Gelegenheit, sich innerhalb Ihres Bereichs abzustimmen und gegebenenfalls einen offiziellen Antrag auf Telearbeit zu stellen.

  • Nutzung von Büroräumen

    Auf dem Campus ist es nicht mehr erforderlich, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen zu halten. Das bedeutet auch, dass es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr für die Belegung der Büros gibt.

  • Tragen von Masken in Universitäts­gebäuden

    Sie sind auf dem Campus nicht mehr verpflichtet, eine Maske zu tragen.

    Sollten Sie Erkrankungs­symptome – wie z. B. Halskratzen – bei sich feststellen, die Ihre Arbeits­fähigkeit aber nicht einschränken, empfiehlt das Rektorat weiterhin, auf dem Gelände der Universität eine FFP2-Maske zu tragen und Abstand zu anderen Personen zu halten, um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren.

  • Bereitstellung von Masken und Tests

    Die Stabsabteilung Beschaffung stellt allen Beschäftigten so langeCorona-Tests und FFP2-Masken zur Verfügung, bis die aktuellen Bestände aufgebraucht sind.

    Beschäftigte mit Publikumskontakt können auf Wunsch weiterhin FFP2-Masken über die Uni Mannheim zu beziehen. Senden Sie dazu bitte eine formlose E-Mail an hygienebedarfmail-uni-mannheim.de.

  • Empfehlung bei Erkrankungs­symptomen

    Sollten Sie Erkrankungs­symptome – wie z. B. Halskratzen – bei sich feststellen, die Ihre Arbeits­fähigkeit aber nicht einschränken, empfiehlt das Rektorat weiterhin, auf dem Gelände der Universität eine FFP2-Maske zu tragen und Abstand zu anderen Personen zu halten, um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren.

  • Lüftungs­anlagen

    Die Lüftungs­anlagen werden wieder in den energieoptimierten Normalbetrieb genommen. Das heißt, sie werden nicht länger abgeschwächt oder reduziert betrieben, sondern laufen wieder in ihrem regulären, energieeffizienten Modus. Das gilt insbesondere in den Hörsälen.