Die Bundesregierung hat am 25. Januar 2023 beschlossen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 vorzeitig aufzuheben. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch an der Universität Mannheim die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Arbeitsbereich entfallen. Plakate und Aufkleber mit Hinweisen auf nicht mehr gültige Schutzmaßnahmen werden sukzessive wieder entfernt.
Nachfolgend finden Sie Informationen dazu, was der Wegfall der Arbeitsschutzverordnung für Ihre Arbeit auf dem Campus bedeutet.
Das Hygienekonzept der Universität Mannheim wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben.
Zum 28. Februar 2023 läuft die aktuell noch gültige „Corona-Homeoffice-Regelung“ aus. Ab dem 1. März gilt die reguläre Telearbeitsregelung, das heißt für wissenschaftliche Beschäftigte die Regelungen wie vor der Corona-Pandemie, für nicht-wissenschaftliche Beschäftigte gilt die neue Dienstvereinbarung zur Telearbeit, die es Ihnen ermöglicht, bis zu 50 Prozent Ihrer Arbeitszeit zuhause tätig zu sein. Bis zum 1. März haben Sie die Gelegenheit, sich innerhalb Ihres Bereichs abzustimmen und gegebenenfalls einen offiziellen Antrag auf Telearbeit zu stellen.
Auf dem Campus ist es nicht mehr erforderlich, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen zu halten. Das bedeutet auch, dass es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr für die Belegung der Büros gibt.
Sie sind auf dem Campus nicht mehr verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Sollten Sie Erkrankungssymptome – wie z. B. Halskratzen – bei sich feststellen, die Ihre Arbeitsfähigkeit aber nicht einschränken, empfiehlt das Rektorat weiterhin, auf dem Gelände der Universität eine FFP2-Maske zu tragen und Abstand zu anderen Personen zu halten, um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren.
Die Stabsabteilung Beschaffung stellt allen Beschäftigten so langeCorona-Tests und FFP2-Masken zur Verfügung, bis die aktuellen Bestände aufgebraucht sind.
Beschäftigte mit Publikumskontakt können auf Wunsch weiterhin FFP2-Masken über die Uni Mannheim zu beziehen. Senden Sie dazu bitte eine formlose E-Mail an hygienebedarf. uni-mannheim.de
Sollten Sie Erkrankungssymptome – wie z. B. Halskratzen – bei sich feststellen, die Ihre Arbeitsfähigkeit aber nicht einschränken, empfiehlt das Rektorat weiterhin, auf dem Gelände der Universität eine FFP2-Maske zu tragen und Abstand zu anderen Personen zu halten, um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren.
Die Lüftungsanlagen werden wieder in den energieoptimierten Normalbetrieb genommen. Das heißt, sie werden nicht länger abgeschwächt oder reduziert betrieben, sondern laufen wieder in ihrem regulären, energieeffizienten Modus. Das gilt insbesondere in den Hörsälen.