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In der mündlichen Verhandlung über den Fall
„Die Antibabypille“ wird die Zeugin plötzlich rot. Unerwartet muss die
Jurastudentin, die nebenher als Fotomodell jobbt, einräumen: Vielleicht
war es tatsächlich nicht ihr langjähriger Freund – ein mittelmäßiger
Junganwalt -, von dem sie schwanger geworden ist. Ihre beiden Anwälte
sind angesichts dieses Geständnisses so verdattert, daß sie vor Schreck
fast sämtliche Anträge gegen den vermeintlichen Vater zurückziehen.
Damit nimmt der Schadensersatzprozeß aus dem Studentenmilieu, in dem
auch ein junger Assistenzarzt eine bedeutsame Rolle spielt, eine
vertrackte Wendung. Es geht um ein Verhütungsmedikament, das heimlich
gegen ein Scheinpräparat ausgetauscht wurde. Doch das „hohe Gericht“ ist
nicht sonderlich irritiert: Es besteht aus Hochschullehrern und einem
Rechtsanwalt der als Sponsor beteiligten Wirtschaftskanzlei Shearman &
Sterling. Sie haben die Wendung in der Verhandlung aus pädagogischen
Gründen selbst eingefädelt – unter Nachbildung eines Falls, den der
Bundesgerichtshof tatsächlich einmal zu entscheiden hatte. Damit bietet
die altehrwürdige Aula der Universität Mannheim gelegentlich ebenso
spannende Gerichtsszenen, wie sie – außer der echten Justiz – allenfalls
Fernsehserien wie „Barbara Salesch“ vorzuweisen haben.
Möglich machen das die „Moot-Courts“, mit denen Jurastudenten auf ihr
kommendes Berufsleben vorbereitet werden sollen. In den Vereinigten
Staaten haben diese Rhetorik- und Rechtstrainings für künftige
Robenträger mit Theaterambiente schon lange Tradition. In Deutschland
dagegen kommen sie erst langsam in Mode. Doch kürzlich hat der Bundestag
eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen, um die
Juristenausbildung an den Universitäten deutlich stärker als bisher an
den praktischen Notwendigkeiten der Anwaltstätigkeit auszurichten.
Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, die bereits vom kommenden
Wintersemester diese Vorgaben umsetzen und dem juristischen Nachwuchs
„Schlüsselqualifikationen“ wie Kommunikationsfähigkeit abverlangen.
Wer sich im Fall „Claudia C./ Martin M.“ wacker geschlagen hat, darf ein
paar Wochen später im Finale um den Sieg kämpfen. Wieder ist der
Unterhaltungswert für das trotz rund 35 Celsius-Graden zahlreich
erschienene Publikum garantiert. „Der künftige König hat panische Angst
vorm Zahnarzt“ lautet die Überschrift über einem echten Beitrag aus der
Reihe „Adel aktuell“ einer verbreiteten Regenbogenillustrierten, um den
nun ein fiktiver Rechtsstreit zu verhandeln ist. Er dreht sich um
Willem-Alexander der Niederlande. „Beim Besuch mit Prinzessin Maxima in
ihrer neuen Heimatstadt spotteten die Zaungäste: Ein Kronprinz, der
keine Kronen“, hieß es weiter in der unvorteilhaften Reportage. Sie war
garniert mit unappetitlichen Fotos einer gelb- und dunkelgeränderten
Zahnreihe und einer Expertise von Dr. med. dent. Volker Scholz vom
„Zentrum für sanfte Zahnheilkunde“ in Lindau am Bodensee über die
wahrscheinlich falsche Putztechnik des Thronfolgers. Wie bei einer
Quiz-Show im Fernsehen müssen zunächst die Kandidaten draußen warten,
während Ulrich Falk, Professor für Bürgerliches Recht, Rhetorik und
Europäische Rechtsgeschichte, die Zuschauer ausführlich in die höchst
kontroverse und aktuelle Rechtslage einführt. Dann nehmen die beiden
Zweierteams wie in einem echten Gerichtssaal an ihren Tischen Platz, mit
Schlips und Kragen bekleidet und verschanzt hinter den obligatorischen
Gesetzessammlungen. Eine besondere Herausforderung: Die Verhandlung wird
geleitet von Horst Hagen, dem früheren Vizepräsidenten des
Bundesgerichtshofs.
Die beiden „Anwaltsteams“ schenken sich nichts. Auch wenn etwa
wiederholte Griffe zur eigenen Brille die innere Angespanntheit verraten
– auf den Mund gefallen ist keiner der Teilnehmer, die fast wie echte
Profis an den „Herrn Vorsitzenden“ appellieren. Paragraphen,
Fachbegriffe und höchstrichterliche Urteile sprudeln genauso aus ihnen
heraus wie wagemutige Interpretationen des Sachverhalts. Die
„Rechtsvertreter“ des Prinzen unterstellen der Zeitschrift Aussagen, die
sie gar nicht gemacht hat, und eine böswillige Verfälschung der Fotos.
Doch die „Verteidiger“ wissen sich zu wehren – und kontern gar mit einer
sogenannten Widerklage gegen die Anwälte des Prinzen. Wie auf dem
Tennis-Court schütteln sich die Kontrahenten schließlich die Hand,
während sich die Jury zur Beratung zurückzieht.
Deren Ergebnis versteht Professor Falk in ebenbürtiger Dramaturgie
vorzutragen. Bei allem Lob für beide Seiten: „Der Antrag auf Widerklage
war ein Schlag ins Wasser.“ Denn: „Wo kämen wir denn da hin? Die Anwälte
der Illustrierten predigten Pressefreiheit und sagen dann dem Vertreter
des Prinzen: Wenn Du Deine Behauptungen, wir hätten die Fotos
retuschiert, wiederholst, kriegst Du mit der Keule eins drauf!“ Die
Anwälte des Thronfolgers dagegen seien „ein bisschen flüssiger,
spontaner, energischer aufgetreten. Mit ihrer Art der
Schadensberechnung, die gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
verstieß, seien sie „sehenden Auges ins offene Messer gelaufen“ – und
hätten gerade durch dieses Risiko einer innovativen Argumentation den
Wettstreit gewonnen.
Die Sieger Sebastian Münkel und Daniel Hoffmann können sich damit nach
zehn Tagen intensiver Vorbereitung über jeweils 1000 Euro Prämie freuen,
die sie etwa für einen Ski-Urlaub verwenden wollen. Beide sind 23 Jahre
alt, im sechsten Semester und seit Studienbeginn miteinander befreundet.
Auf eine Karriere als Wirtschaftsanwalt, für die eine solche
Auszeichnung am ehesten nützliche wäre, sind sie keineswegs festgelegt:
Der eine möchte am liebsten Richter werden, der andere liebäugelt mit
dem Journalismus.
„Frauen scheuen die offene Konfrontation“, erklärt sich Hoffmann die
rein männliche Besetzung der Endrunde. Dabei haben selbst die zweiten
Sieger eine nicht unwichtige Zusicherung bekommen. Nach den Regeln der
Universität Mannheim, so verkündet Hochschullehrer Falk, haben sie nicht
nur den „Großen Zivilrechtsschein“ in der Tasche, sondern die
Berechtigung zur Promotion obendrein. |
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Jahrelang haben sie Gesetzesbücher gewälzt,
Paragrafen interpretiert. Beinharte Theorie, das ganze Studium hindurch.
Jetzt stehen Sebastian Münkel und Daniel Hoffmann vor dem ersten
Staatsexamen. Was ihnen wie den meisten Jurastudenten bisher fehlte, war
praktische Erfahrung. Abhilfe schafft nun der Zivilrechts-Moot-Court:
Einmal pro Jahr laden die Lehrstühle der Mannheimer Professoren Ulrich
Falk und Volker Rieble zu virtuellen Prozessauftakt. Teilnehmen kann
jeder Mannheimer oder Heidelberger Jurastudent, der als Kläger oder
Verteidiger sein Wissen erproben will. So auch Sebastian und Daniel.
Zwar wird niemand in Wirklichkeit „verknackt“, aber die Zuschauer und
das „Siegergeld“ von 2000 Euro sind durchaus real. Zudem sitzen auf der
Richterbank Schwergewichte der Rechtsprechung - wie Horst Hagen,
ehemaliger Vizepräsident des Bundesgerichtshofs.
„Teamarbeit ist ein wichtiges Kriterium bei dem Wettbewerb“, erklärt
Sebastian. Der Vorrundenfall: Ein junger Mann hat seiner Freundin, um
sie an sich zu binden, Placebos statt der Antibabypille untergejubelt.
Mit zweifelhaftem Erfolg. Die junge Mutter klagt gegen ihn zur Zahlung
eines Schadensersatzes, da sie ihr Studium abbrechen musste. Gerade als
sie ihre stärksten Argumente ausspielen, kippt der Fall: Die Frau
gesteht eine Affäre. „In diesem Moment hatte ich einen totalen
Blackout“, erinnert sich Daniel, „aber so was kann ja später auch
passieren.“
Im Finale mussten die Beiden die Interessen von Prinz Wilhelm Alexander
gegen die „Freizeit Revue“ vertreten. Der Hochgeborene fühlte sich nicht
in seinem Sinne repräsentiert – mit gelben Zähnen auf dem Foto, darüber:
„Prinz Wilhelm hat panische Angst vorm Zahnarzt.“ Richtigstellung,
Schadenersatz und Schmerzensgeld forderte die Anklage von der
Illustrierten. Die Studenten konnten die Forderungen durchboxen: „Wir
konnten glaubhaft machen, dass die Überschrift unwahr ist“, so
Sebastian. Der Verleger muss blechen, Sebastian und Daniel gehen als die
Siegreichsten aus der Sitzung und haben außerdem den Aufstieg in die
Südwestdeutsche Runde geschafft. Mit den Kontrahenten waren die Beiden
noch ein Bier trinken. Wie im richtigen Leben. |
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