Moot-Court in der Presse

 

 

 

 
 

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.08.2003  - Beruf und Chance -

 
 

Jurastudenten spielen Barbara Salesch

In „Moot-Courts“ trainiert der Anwaltsnachwuchs Rhetorik und Rechtskenntnisse

Von Joachim Jahn

 
     
 

In der mündlichen Verhandlung über den Fall „Die Antibabypille“ wird die Zeugin plötzlich rot. Unerwartet muss die Jurastudentin, die nebenher als Fotomodell jobbt, einräumen: Vielleicht war es tatsächlich nicht ihr langjähriger Freund – ein mittelmäßiger Junganwalt -, von dem sie schwanger geworden ist. Ihre beiden Anwälte sind angesichts dieses Geständnisses so verdattert, daß sie vor Schreck fast sämtliche Anträge gegen den vermeintlichen Vater zurückziehen. Damit nimmt der Schadensersatzprozeß aus dem Studentenmilieu, in dem auch ein junger Assistenzarzt eine bedeutsame Rolle spielt, eine vertrackte Wendung. Es geht um ein Verhütungsmedikament, das heimlich gegen ein Scheinpräparat ausgetauscht wurde. Doch das „hohe Gericht“ ist nicht sonderlich irritiert: Es besteht aus Hochschullehrern und einem Rechtsanwalt der als Sponsor beteiligten Wirtschaftskanzlei Shearman & Sterling. Sie haben die Wendung in der Verhandlung aus pädagogischen Gründen selbst eingefädelt – unter Nachbildung eines Falls, den der Bundesgerichtshof tatsächlich einmal zu entscheiden hatte. Damit bietet die altehrwürdige Aula der Universität Mannheim gelegentlich ebenso spannende Gerichtsszenen, wie sie – außer der echten Justiz – allenfalls Fernsehserien wie „Barbara Salesch“ vorzuweisen haben.

Möglich machen das die „Moot-Courts“, mit denen Jurastudenten auf ihr kommendes Berufsleben vorbereitet werden sollen. In den Vereinigten Staaten haben diese Rhetorik- und Rechtstrainings für künftige Robenträger mit Theaterambiente schon lange Tradition. In Deutschland dagegen kommen sie erst langsam in Mode. Doch kürzlich hat der Bundestag eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen, um die Juristenausbildung an den Universitäten deutlich stärker als bisher an den praktischen Notwendigkeiten der Anwaltstätigkeit auszurichten. Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, die bereits vom kommenden Wintersemester diese Vorgaben umsetzen und dem juristischen Nachwuchs „Schlüsselqualifikationen“ wie Kommunikationsfähigkeit abverlangen.

Wer sich im Fall „Claudia C./ Martin M.“ wacker geschlagen hat, darf ein paar Wochen später im Finale um den Sieg kämpfen. Wieder ist der Unterhaltungswert für das trotz rund 35 Celsius-Graden zahlreich erschienene Publikum garantiert. „Der künftige König hat panische Angst vorm Zahnarzt“ lautet die Überschrift über einem echten Beitrag aus der Reihe „Adel aktuell“ einer verbreiteten Regenbogenillustrierten, um den nun ein fiktiver Rechtsstreit zu verhandeln ist. Er dreht sich um Willem-Alexander der Niederlande. „Beim Besuch mit Prinzessin Maxima in ihrer neuen Heimatstadt spotteten die Zaungäste: Ein Kronprinz, der keine Kronen“, hieß es weiter in der unvorteilhaften Reportage. Sie war garniert mit unappetitlichen Fotos einer gelb- und dunkelgeränderten Zahnreihe und einer Expertise von Dr. med. dent. Volker Scholz vom „Zentrum für sanfte Zahnheilkunde“ in Lindau am Bodensee über die wahrscheinlich falsche Putztechnik des Thronfolgers. Wie bei einer Quiz-Show im Fernsehen müssen zunächst die Kandidaten draußen warten, während Ulrich Falk, Professor für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechtsgeschichte, die Zuschauer ausführlich in die höchst kontroverse und aktuelle Rechtslage einführt. Dann nehmen die beiden Zweierteams wie in einem echten Gerichtssaal an ihren Tischen Platz, mit Schlips und Kragen bekleidet und verschanzt hinter den obligatorischen Gesetzessammlungen. Eine besondere Herausforderung: Die Verhandlung wird geleitet von Horst Hagen, dem früheren Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs.

Die beiden „Anwaltsteams“ schenken sich nichts. Auch wenn etwa wiederholte Griffe zur eigenen Brille die innere Angespanntheit verraten – auf den Mund gefallen ist keiner der Teilnehmer, die fast wie echte Profis an den „Herrn Vorsitzenden“ appellieren. Paragraphen, Fachbegriffe und höchstrichterliche Urteile sprudeln genauso aus ihnen heraus wie wagemutige Interpretationen des Sachverhalts. Die „Rechtsvertreter“ des Prinzen unterstellen der Zeitschrift Aussagen, die sie gar nicht gemacht hat, und eine böswillige Verfälschung der Fotos. Doch die „Verteidiger“ wissen sich zu wehren – und kontern gar mit einer sogenannten Widerklage gegen die Anwälte des Prinzen. Wie auf dem Tennis-Court schütteln sich die Kontrahenten schließlich die Hand, während sich die Jury zur Beratung zurückzieht.

Deren Ergebnis versteht Professor Falk in ebenbürtiger Dramaturgie vorzutragen. Bei allem Lob für beide Seiten: „Der Antrag auf Widerklage war ein Schlag ins Wasser.“ Denn: „Wo kämen wir denn da hin? Die Anwälte der Illustrierten predigten Pressefreiheit und sagen dann dem Vertreter des Prinzen: Wenn Du Deine Behauptungen, wir hätten die Fotos retuschiert, wiederholst, kriegst Du mit der Keule eins drauf!“ Die Anwälte des Thronfolgers dagegen seien „ein bisschen flüssiger, spontaner, energischer aufgetreten. Mit ihrer Art der Schadensberechnung, die gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstieß, seien sie „sehenden Auges ins offene Messer gelaufen“ – und hätten gerade durch dieses Risiko einer innovativen Argumentation den Wettstreit gewonnen.

Die Sieger Sebastian Münkel und Daniel Hoffmann können sich damit nach zehn Tagen intensiver Vorbereitung über jeweils 1000 Euro Prämie freuen, die sie etwa für einen Ski-Urlaub verwenden wollen. Beide sind 23 Jahre alt, im sechsten Semester und seit Studienbeginn miteinander befreundet. Auf eine Karriere als Wirtschaftsanwalt, für die eine solche Auszeichnung am ehesten nützliche wäre, sind sie keineswegs festgelegt: Der eine möchte am liebsten Richter werden, der andere liebäugelt mit dem Journalismus.

„Frauen scheuen die offene Konfrontation“, erklärt sich Hoffmann die rein männliche Besetzung der Endrunde. Dabei haben selbst die zweiten Sieger eine nicht unwichtige Zusicherung bekommen. Nach den Regeln der Universität Mannheim, so verkündet Hochschullehrer Falk, haben sie nicht nur den „Großen Zivilrechtsschein“ in der Tasche, sondern die Berechtigung zur Promotion obendrein.

 
 

 

 
 

meier - das Stadtmagazin uni extra - Wintersemester 2003/04

 
 

Im Moot-Court
Jura-Studenten üben in virtueller Gerichtsverhandlung
von Oliver Rack

 
 

Im Halbfinale: Knifflige Situation für die späteren Sieger Daniel und Sebastian

 
 

Jahrelang haben sie Gesetzesbücher gewälzt, Paragrafen interpretiert. Beinharte Theorie, das ganze Studium hindurch. Jetzt stehen Sebastian Münkel und Daniel Hoffmann vor dem ersten Staatsexamen. Was ihnen wie den meisten Jurastudenten bisher fehlte, war praktische Erfahrung. Abhilfe schafft nun der Zivilrechts-Moot-Court: Einmal pro Jahr laden die Lehrstühle der Mannheimer Professoren Ulrich Falk und Volker Rieble zu virtuellen Prozessauftakt. Teilnehmen kann jeder Mannheimer oder Heidelberger Jurastudent, der als Kläger oder Verteidiger sein Wissen erproben will. So auch Sebastian und Daniel. Zwar wird niemand in Wirklichkeit „verknackt“, aber die Zuschauer und das „Siegergeld“ von 2000 Euro sind durchaus real. Zudem sitzen auf der Richterbank Schwergewichte der Rechtsprechung - wie Horst Hagen, ehemaliger Vizepräsident des Bundesgerichtshofs.

„Teamarbeit ist ein wichtiges Kriterium bei dem Wettbewerb“, erklärt Sebastian. Der Vorrundenfall: Ein junger Mann hat seiner Freundin, um sie an sich zu binden, Placebos statt der Antibabypille untergejubelt. Mit zweifelhaftem Erfolg. Die junge Mutter klagt gegen ihn zur Zahlung eines Schadensersatzes, da sie ihr Studium abbrechen musste. Gerade als sie ihre stärksten Argumente ausspielen, kippt der Fall: Die Frau gesteht eine Affäre. „In diesem Moment hatte ich einen totalen Blackout“, erinnert sich Daniel, „aber so was kann ja später auch passieren.“

Im Finale mussten die Beiden die Interessen von Prinz Wilhelm Alexander gegen die „Freizeit Revue“ vertreten. Der Hochgeborene fühlte sich nicht in seinem Sinne repräsentiert – mit gelben Zähnen auf dem Foto, darüber: „Prinz Wilhelm hat panische Angst vorm Zahnarzt.“ Richtigstellung, Schadenersatz und Schmerzensgeld forderte die Anklage von der Illustrierten. Die Studenten konnten die Forderungen durchboxen: „Wir konnten glaubhaft machen, dass die Überschrift unwahr ist“, so Sebastian. Der Verleger muss blechen, Sebastian und Daniel gehen als die Siegreichsten aus der Sitzung und haben außerdem den Aufstieg in die Südwestdeutsche Runde geschafft. Mit den Kontrahenten waren die Beiden noch ein Bier trinken. Wie im richtigen Leben.