Freemover
In der Fachsprache von Auslandsämtern sind "freemover" diejenigen Studierenden, die ihr Auslandsstudium nicht innerhalb eines der universitären Austauschprogramme absolvieren, sondern ihren Aufenthalt an einer Hochschule ihrer Wahl selbst organisieren.
Diese Möglichkeit bietet sich für Sie an, wenn Sie an einer ausländischen Universität studieren möchten, mit der aktuell kein Austauschprogramm besteht, oder wenn Sie innerhalb der universitäts- bzw. fachbereichsinternen Auswahlverfahren für die Austauschprogramme keinen Platz erhalten haben.
Wichtig zu wissen: Als Freemover fallen normalerweise Studiengebühren an der ausländischen Hochschule an - diese müssen Sie selbst tragen. Als Fördermöglichkeiten kommen das Auslands-BAföG in Frage (u.a. Zuschuss von bis zu 4.600 Euro zu den Studiengebühren) sowie die Jahres-Stipendienprogramme des DAAD (siehe Finanzierung > DAAD).
Im Prinzip können Sie sich an jede beliebige ausländische Universität wenden: zunächst auf der Website schauen, ob explizit Informationen für Freemover angeboten werden (Stichworte können auch "Study Abroad", „Non-degree seeking students“ oder "occasional students" sein). Oder das "International Office" kontaktieren und nachfragen. Die Zulassung von Freemovern wird sehr unterschiedlich gehandhabt: Es gibt Universitäten, die gerne Freemover aufnehmen, und andere, die dies selten oder nie tun, z.B. weil die Kapazitäten schon ausgelastet sind. Als kleine Faustregel kann gelten, dass Länder, in denen sich die Universitäten stark durch Studiengebühren finanzieren, die Chancen oft gut sind (z.B. Australien, USA, Kanada, Großbritannien). Aber auch in Ländern wie Frankreich, Spanien und Italien lohnt sich trotz eher niedriger Studiengebühren die Nachfrage.
Informationen zu den Studiengebühren in den einzelnen Ländern finden Sie über die Länderdatenbank auf der Website des DAAD.
Alle Freemover-Studierenden, die an eine außereuropäische Universität gehen, können sich beim Akademischen Auslandsamt auf PROMOS- oder Baden-Württemberg-Stipendien bewerben (nähere Informationen unter dem Punkt "Finanzierung").
Sobald Sie erfolgreich Kontakt mit einer Universität aufgenommen haben, sollten Sie dann mit dem Auslandskoordinator Ihres Fachbereichs abklären, ob die Kurse, die Sie im Ausland belegen wollen, in Mannheim anerkannt werden. Hier kann es hilfreich sein, gemeinsam ein sog. Learning Agreement als schriftliche Bestätigung Ihrer Unterhaltung auszufüllen.
Bei weiteren Fragen zum Thema "Freemover" wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter im akademischen Auslandsamt.
Stand: Dezember 2011



