Fakultät für Sozialwissenschaften

der

Universität Mannheim

Anwendung spieltheoretischer Koalitionsmodelle auf die Länder der Weimarer Republik

Abschlußarbeit zur Erlangung des Magister Artium Titels

im Hauptfach Politische Wissenschaft

vorgelegt bei Prof. Dr. F.U. Pappi

Lehrstuhl für Politische Wissenschaft I

im Wintersemester 1992/93

von:

Thomas Brechtel

Emil - Heckel - Str. 8

6800 Mannheim 1

9. Semester im

Hauptfach: Politische Wissenschaft

(Nebenfächer: Mittlere / Neue Geschichte , Alte Geschichte)

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung 4
1.1. "Warum Weimar" - Anwendung spieltheoretischer Koalitionsmodelle auf die Regierungsbildung in den deutschen Ländern von 1919-19336
1.2. Verknüpfung der institutionellen Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung mit der Regierungsbildung in den Ländern der Weimarer Republik 10
2. Theorien der Koalitionsbildung
2.1.1. Der Koalitionsbegriff 13
2.1.2. Spieltheoretische Annahmen 15
2.2. Minimal Winning 19
2.3. Minimum Size und Bargaining Propositions 19
2.4. Theorien der Reichweite und der Verbundenheit 22
2.5. Minimal Range und Closed Minimal Range 22
2.6. Die Policy Distance Theory 25
2.7. Die Power Excess Theory 26
2.7.1. Der Power Excess in Centralized Policy Games30
3. Test der Koalitionstheorien
3.1. Die Anordnung der Akteure auf einer ordinalen, eindimensionalen Rechts-Links-Skala 35
3.2. Parteienglossar 36
3.3. Die Länder der Weimarer Republik
3.3.1. Preussen 40
3.3.2. Bayern 47
3.3.3. Sachsen 54
3.3.4. Thüringen 62
3.3.5. Baden 71
3.3.6. Württemberg 77
3.3.7. Hessen 83
3.3.8. Waldeck 89
3.3.9. Lippe 92
3.3.10. Mecklenburg-Strelitz 99
3.3.11. Hamburg 108
4. Zusammenfassung der Ergebnisse116
4.1. Vergleichender Theorietest - der Prognoseerfolg der Theorien 116
4.2. Bewertung und Ausblick 121
5. Literaturliste
6. Anhang


1. Einleitung und Problemstellung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema des Stellenwertes und der Erklärungskraft spieltheoretischer Koalitionsmodelle für die Regierungsbildung in den Ländern der Weimarer Republik. Dieser Theorietest setzt eine Auswahl spieltheoretischer Ansätze zum Koalitionsverhalten politischer Akteure voraus, die im Anschluß an ihre kurze Vorstellung empirisch überprüft werden. Die angewandten Koalitionstheorien schließen sowohl die Theorien des "reinen Größenprinzips" (Minimal Winning(1) , Minimum Size(2) , Bargaining Propositions(3) ), die lediglich auf die Ressourcen der Akteure Bezug nehmen, als auch die "Policy" Theorien (Minimal Range, Closed Minimal Range, Connected Minimal Winning(4)) ein. Daneben soll auch der zeitlich neueste und jüngste Theorieentwurf auf diesem Gebiet, die "Power Excess Theory" van Deemens(5) vorgestellt und getestet werden. Die "Policy Theorien" unterscheiden sich von den "Größen- oder Size Theorien"(6) im besonderen dadurch, daß sie die Politik-Positionen der verschiedenen Akteure berücksichtigen und eine mindestens ordinale Anordnung der Beteiligten verlangen. Die oben genannten Theorien des Minimal Winning, des Minimum Size, der Bargaining Propositions sowie die des Minimal Range, die Theorien der Verbundenheit und die Power Excess Theorie werden in Kapitel 2 ("Theorien der Koalitionsbildung") zunächst dargestellt.

Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt somit im wesentlichen auf dem Gebiet der spieltheoretischen Koalitionsmodellierung. Gleichwohl soll mit dieser Auswahl nicht unterstellt werden, daß allein spieltheoretische Koalitionstheorie ausreiche oder maßgeblich sei, das zu untersuchende Phänomen analytisch hinreichend faßbar zu machen.

Die in dieser Arbeit in Kapitel 2 vorgestellten Koalitionstheorien werden im Kapitel 3 ("Empirischer Theorietest") auf die Regierungsbildung der Länder der Weimarer Republik angewendet und auf ihre Tauglichkeit hin überprüft. Die Vorhersagen der verschiedenen Theorien werden parallel zur Vorgehensweise de Swaans(7) mit den jeweils realisierten Regierungskoalitionen konfrontiert. Zum besseren Verständnis der Fallstudien werden die institutionellen Bedingungen, soweit sie Voraussetzung für die Regierungsbildung in den politischen Systemen der Länder der Weimarer Republik sind, dargestellt.(8) Dabei werden die einzelnen Länderstudien zunächst mit einem kurzen Kapitel über die wichtigsten Bestimmungen der Landesverfassungen eingeleitet. Mit dem Brückenschlag zwischen spieltheoretischer Koalitionstheorie und institutionellem Ansatz soll eine Verbindung dieser Bereiche umgesetzt werden, da sich beide Aspekte besonders für die vorliegende Analyse sinnvoll ergänzen.

An die Vorstellung der Fallstudien wird sich ein vergleichender Test der untersuchten Koalitionstheorien anschließen, der den Gehalt und den Prognoseerfolg sowie die Tauglichkeit der spieltheoretischen Koalitionsmodelle veranschaulichen soll. Zusammenfassung und Bewertung schließen die Arbeit ab und versuchen zu einer neuartigen Bewertung und Einschätzung der Länder der Weimarer Republik ( und dort im besonderen des Parlamentarismus´ aus der Sicht der Akteure ) zu gelangen. Sie fassen die wesentlichen Ergebnisse der Analyse zusammen und werden sowohl auf Defizite als auch auf noch offene Fragen und Widersprüche, die durch den vergleichenden Theorietest entstanden sind, hinweisen. Schließlich sei darauf verwiesen, daß die spieltheoretischen Modelle zur Koalitionsforschung nicht die Bildung eines theoretischen Bezugsrahmens um seiner selbst Willen anstreben. Vielmehr ist es deren Ziel, eine möglichst sparsame, gehaltvolle, widerspruchsfreie und vollständige Erklärung sowie eine theoriegeleitete Beschreibung der Handlungen der Akteure und günstigstenfalls deren Prognose zu ermöglichen. Die spieltheoretischen Koalitionsmodelle sollen den Mechanismus aufzeigen und verständlich machen, der zum Zustandekommen von Koalitionen aus der Sicht der handelnden Akteure und somit zur Lösung von Koalitionsspielen führt.

1.1. "Warum Weimar" - Anwendung spieltheoretischer Koalitionsmodelle auf die Regierungsbildung in den deutschen Ländern von 1919 - 1933

Die Epoche der Weimarer Republik von 1919-1933 ist bereits vielfach einer kritischen Bilanzierung und der Suche nach analytischen Neuansätzen zur Beurteilung unterzogen worden. Die kurze Zeitspanne dieser ersten deutschen Demokratie stand unter einer Vielzahl von Belastungsmomenten. Falter, Lindenberger und Schumann gelangen speziell zu der Einschätzung, daß ohne die Berücksichtigung des Parteiensystems und der Wahlentwicklung die nationalsozialistische Machtübernahme und der Zusammenbruch des Parlamentarismus´ der Weimarer Republik nicht zu begreifen sei.(9) Daneben wird oftmals die außenpolitische Konstellation und der verlorene Weltkrieg(10) als auch die Parteienzersplitterung und das Vorhandensein von Anti-System-Parteien für den Zusammenbruch der ersten deutschen Republik verantwortlich gemacht.(11) In vielen Arbeiten zur Weimarer Republik richtet sich der Blick besonders stark auf die Reichsebene und dabei vor allem auf die Spätphase der Weimarer Republik zur Zeit der Wahlerfolge der NSDAP. Die vorliegende Arbeit macht den Versuch von der Reichsebene auf die Regierungsbildung in den Ländern der Weimarer Republik zwischen 1919 und 1933 zu schwenken. Sie beschäftigt sich mit der inneren Entwicklung der Länder der Weimarer Republik und soll Antworten auf die Frage geben, mit welchen Problemen der Parlamentarismus in den deutschen Ländern konfrontiert war. Dabei soll herausgearbeitet werden, ob die Parteien zur parlamentarischen Handlungsfähigkeit und zur Regierungsbildung in der Lage waren. Die Bereitschaft zur Übernahme von Regierungsverantwortung sowie des parlamentarischen Konsenses sind hierfür notwendige Grundvoraussetzungen. Die Bildung von parlamentarisch mehrheitsfähigen Regierungen war nur über den Weg von Koalitionskabinetten möglich. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu stellen, ob und wie diese Art der Regierungsbildung in den deutschen Ländern, vor allem vor der Machtübernahme der NSDAP, funktioniert hat. Die Länder der Weimarer Republik bieten sich auch deshalb für diese Art der Vorgehensweise an, da der Prozeß der Regierungsbildung in den Ländern unter stark gleichartigen institutionellen Vorgaben stattfand. In allen Ländern war die Regierung vom Vertrauen der Legislative abhängig.

Tabelle 1

Die Länder der Weimarer Republik
Anhalt
Baden
Bayern
Braunschweig
Bremen
Hamburg
Hessen
Lippe
Lübeck
Mecklenburg-Schwerin
Mecklenburg-Strelitz
Oldenburg
Preussen
Sachsen
Schaumburg-Lippe
Thüringen
Waldeck
Württemberg

Es handelt sich bei den in Tabelle 1 aufgeführten Ländern um parlamentarische Systeme(12) (die Wahlbevölkerung wählte direkt die Abgeordneten in die Landtage; die Regierungen der Länder wurden von den Landtagen gewählt und konnten jederzeit auf dem verfassungsmäßigen Weg durch ein Mißtrauensvotum aus dem Amt gebracht werden), die sich besonders stark durch ihr polarisiertes Mehr- bzw. Vielparteiensystem auszeichneten. Alle Landesregierungen der Weimarer Republik bedurften zu ihrer Arbeit der mehrheitlichen Unterstützung der Landtage. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Epoche der Weimarer Republik in den Ländern dadurch gekennzeichnet, daß diese parlamentarische Unterstützung stets auf der Basis von Koalitionen geleistet werden mußte. Die wenigen Situationen, in denen bereits eine Partei allein über die absolute Mandatsmehrheit verfügt hatte, können als Ausnahme angesehen werden. In den Ländern der Weimarer Republik waren also Koalitionen über den gesamten Beobachtungszeitraum notwendig, um die Landesregierungen bilden zu können. Aus der Menge der politischen Akteure mußten stets zur Wahl der Landesregierungen Koalitionen gebildet werden. Wir haben es mit Spielsituationen zu tun, die als gewichtete N-Personen Spiele mit Mehrheitsregel modelliert werden können. Innerhalb der Landtage der Weimarer Republik wurden die gesetzgeberischen Maßnahmen mit der absoluten Mehrheit auf den Weg gebracht. Lediglich verfassungsändernde Gesetze benötigten eine 2/3 Mehrheit zu ihrer Ausführung. Bestimmungen über besondere Arten der Gesetzgebungssperren wie zum Beispiel Vetos gab es nicht.

Zur Analyse wurden zunächst alle "großen" Länder der Weimarer Republik, d.h. Länder mit dem größten Stimmengewicht im Reichsrat, ausgewählt.

Tabelle 2

Die Stimmenverteilung der Länder der Weimarer Republik im Reichsrat

StimmenLänder
1
Anhalt
3
Baden
7
Bayern
1
Braunschweig
1
Bremen
1
Hamburg
2
Hessen
1
Lippe
1
Lübeck
1
Mecklenburg-Schwerin
1
Mecklenburg-Strelitz
1
Oldenburg
22
Preussen
5
Sachsen
1
Schaumburg-Lippe
2
Thüringen
1
Waldeck
3
Württemberg

Darüber hinaus wurde die Auswahl auf solche Länder ausgeweitet, die sich aufgrund ihrer Verfassungsbestimmungen deutlich von den übrigen Ländern der Weimarer Republik unterschieden. Auf die Darstellung und Analyse derjenigen Länder, die sich sowohl in ihrem Parteiensystem als auch in ihren Verfassungen sehr ähnlich waren, wurde hier verzichtet. Die Wahl fiel nicht deswegen auf die Länder der Weimarer Republik, weil ein x-beliebiges Anwendungsgebiet für die Spieltheorie gesucht wurde, sondern begründet sich durch die besondere Bedeutung, die die Länder der Weimarer Republik für eine wissenschaftliche Analyse dieser Art haben.

Wie oben bereits erwähnt handelte es sich um demokratische, parlamentarische Systeme. Die Wahl der Landesregierungen war frei von jeglicher Reglementierung. In Abgrenzung zur Reichsebene gab es in den Ländern der Weimarer Republik keine Institution oder Person, die den Prozeß der Regierungsbildung leitete oder durch Beauftragung regulierte, bzw. bestimmte Kandidaten für das Amt des Regierungschefs empfahl oder vorschlug. Gerade diese Kompetenz besaß auf Reichsebene der Präsident, der den Reichskanzler ernannte und auch entlassen konnte. In diesem Punkt unterscheiden sich die Länder besonders deutlich von der Reichsebene. Die Landtage mußten allein aus sich heraus die Regierungsbildung vornehmen.

Die Anwendung der spieltheoretischen Koalitionsmodelle auf die Länder der Weimarer Republik erscheint daneben aus weiteren Gründen sinnvoll. Während die Reichsebene der Weimarer Republik in Monographien, Verfassungsgeschichten und Aggregatdatenanalysen(13) besonders reichhaltig dokumentiert und wissenschaftlich bearbeitet ist, finden sich für die Länder der Weimarer Republik wenig Entsprechungen dieses Typs. So liegt zum Beispiel keine systematische Analyse der Landtagswahlen der Weimarer Republik vor. Auf diesem Hintergrund ist die Dokumentation aller Landtagswahlergebnisse in dem Band von Falter, Lindenberger und Schumann nicht hoch genug einzuschätzen(14). Desweiteren fehlen streng an den Quellen orientierte Verfassungsgeschichten vieler Länder. Ebenfalls liegt keine Quellensammlung neueren Datums vor, die alle Landesverfassungen und Geschäftsordnungen der Landtage in "einem Stück" für die wissenschaftliche Lektüre zur Verfügung stellt. Ruthenbergs Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs und der deutschen Länder nach dem Stande vom 1. Februar 1926 aus dem Jahr 1926 bleibt somit die einzig greifbare Zusammenstellung der Landesverfassungen der Weimarer Republik. Ebenfalls fehlt eine tabellarische und vollständige Aufstellung aller Landesregierungen, Regierungschefs und Regierungskoalitionen der Länder der Weimarer Republik, die auf einen Blick den schnellen Einstieg in die Materie ermöglichen würde. Neben der Dokumentation der Landtagswahlergebnisse sowie der Regierungskoalitionen der Länder der Weimarer Republik soll mit Hilfe der Spieltheorie in dieser Arbeit der Prozeß der Regierungsbildung aus der Sicht der Akteure beschrieben und analysiert werden. Die mathematische Spieltheorie eignet sich besonders gut zur Analyse solcher Situationen in denen mehrere Beteiligte gleichzeitig zwischen verschiedenen Handlungsalternativen wählen können und nicht wissen, wie sich die anderen Beteiligten verhalten werden. Entscheidungen finden unter Unsicherheit statt. Die Spieltheorie hilft hier durch sparsame Modellierung Phänomene wie Kooperation, Macht und Nutzen präzise operationalisierbar zu machen; besonders dort, wo ( wie im Falle der Regierungsbildung in den Ländern der Weimarer Republik) aus der Sicht der Handelnden die Motivation zur Regierungsbildung durch Koalitionsbildung erklärt werden soll.

An die Vorstellung der Fallstudien wird sich dann ein vergleichender Test der untersuchten Koalitionstheorien anschließen, der den Gehalt und den Prognoseerfolg sowie die Tauglichkeit ausgewählter spieltheoretischer Koalitionsmodelle veranschaulichen soll. Die Bewertung und der Ausblick fassen die wesentlichen Ergebnisse der Analyse zusammen und werden sowohl auf Defizite als auch auf noch offene Fragen und Widersprüche, die durch den vergleichenden Theorietest entstanden sind hinweisen.

Es sei noch einmal daran erinnert, daß die spieltheoretische Koalitionsmodellierung eine möglichst sparsame und gehaltvolle Erklärung sowie eine theoriegeleitete Beschreibung der Handlungen der Akteure und günstigstenfalls deren Prognose anstrebt. Dabei soll der Mechanismus aufgezeigt werden der zur Lösung von Koalitionsspielen führt. Spieltheoretische Koalitionsmodelle wollen die Gesetzmäßigkeiten nachzeichnen, die dem parlamentarischen Koalitionsbildungsprozeß zugrunde liegen; - oder einfach kurz formuliert - "Coalition is a fascinating process " (15).

1.2. Verknüpfung der institutionellen Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung mit der Regierungsbildung in den Ländern der Weimarer Republik

Aus dem Zusammenbruch der Monarchie im November 1918 ging die Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 14.August 1919 hervor. Das Deutsche Reich war gemäß Art. 1 (WRV ) eine Republik, in der die Staatsgewalt vom Volke ausging. Damit hatte man deutlich mit der monarchistischen Tradition der 1871er Reichsverfassung gebrochen. Neben der Betonung der nationalen Einheit zeigte die WRV einen sehr starken bundesstaatlichen Charakter. Die Staatsgewalt des Reiches wurde von derjenigen der "Länder der Weimarer Republik" unterschieden. Die Länder der Weimarer Republik besaßen eigene Staatsorgane, eigene Landtage, selbstgewählte Regierungen (bzw. Regierungskoalitionen) und eigene Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gesetzgebung. Besonders wichtig war die Tatsache, daß die Länder eigene Verfassungen hatten. Der Art. 17 (WRV) schränkte die Verfasssungsautonomie der Länder lediglich dahingehend ein, daß die Länder sich "freistaatliche" (also nicht-monarchische) Verfassungen zu geben hatten. Für die Länder galt neben dem Art. 17 (WRV) weiterhin der Grundsatz des Reichswahlgesetzes als verbindlich. Das Wahlrecht der Länder mußte den Bestimmungen der Reichsebene folgen. Daneben schrieb die WRV die Abhängigkeit der Landesregierungen vom Vertrauen der Landtage vor. Aus diesem Grund sind die Verfassungen der Länder der Weimarer Republik einander prinzipiell sehr ähnlich.Die Neugliederung der Länder der Weimarer Republik war in Art. 18 WRV für die Zukunft ermöglicht worden. Außer der Gründung des Landes Thüringen im Jahr 1920 und des Anschlusses Waldecks an Preussen im Jahr 1929 ist es jedoch zu keinerlei größeren territorialen Umgestaltung des Reiches und der Länder während der Weimarer Republik gekommen.

Für den Fall, daß es zwischen Ländern sowie zwischen Reich und Ländern zu Streitigkeiten kam, konnte dies auf dem Weg des gerichtlichen Austrages beigelegt werden. Für solche Fälle war der beim Reichsgericht in Leipzig errichtete Staatsgerichtshof zuständig (Art. 108, WRV)(16). Von besonderer Bedeutung für die Autonomie der Länder und deren Landesregierungen war jedoch die Bestimmung des Art. 48 (WRV), die Reichsexekution. Erfüllte ein Land die ihm gemäß der Reichsverfassung zustehenden Pflichten nicht, so konnte es vom Reichspräsidenten mit Hilfe der Reichsexekution dazu angehalten werden.

"Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten ( Art. 48, WRV) ".

Das Verfahren der Reichsexekution wurde insgesamt viermal angewendet. So wurden beispielsweise die linksorientierten Landesregierungen Thüringens und Sachsens im Zeitraum von 1920-1923 sowie 1932 im besonders spektakulären "Preussenschlag" die sozialdemokratisch geprägte Regierung Preussens abgesetzt. Dieses Verfahren macht bereits deutlich, wie groß der Einfluß des Reiches auf die Regierungsbildung in den einzelnen Ländern werden konnte, besonders wenn sich in Reich und Ländern zur selben Zeit unterschiedliche Parteien in der Regierungskoalition befanden. Abgesehen von diesen "Sonderfällen" soll in Kapitel 3 dieser Arbeit eine theoriegeleitete Beschreibung und Analyse hauptsächlich den Blickpunkt auf die Regierungskoalitionen der Länder der Weimarer Republik richten und daneben die Frage beantworten helfen, wie sich die Verfassungsentwicklung der Länder der Weimarer Republik sowie deren Regierungskoalitionen unter dem Blickwinkel der spieltheoretischen Koalitionsmodellierung darstellt. Welche Entwicklung sich dabei für die Länder einstellt, bleibt abzuwarten. Auf Reichsebene kristallisierte sich die Idee der nicht-parlamentarischen Präsidialkabinette heraus, die vom Reichspräsident vollkommen abhängig waren. Er ernannte sie gemäß Art. 53 (WRV) und konnte sie auch wieder entlassen. Ihm war ebenfalls die Möglichkeit geboten mit Hilfe des Art. 48, Abs. 2 (WRV) ohne das Parlament zu regieren. Unter den 20 Reichsregierungen befanden sich lediglich acht Mehrheitskabinette.

Welche Entwicklung die Länder der Weimarer Republik gegangen sind, deren Regierungen und Regierungskoalitionen vom Vertrauen der Landtage abhängig waren , soll mit Hilfe der vorliegenden Analyse untersucht und veranschaulicht werden.

....

4. 2. Bewertung und Ausblick

Die gewonnenen Ergebnisse des vergleichenden Theorietests bestätigen zunächst deutlich den Erfolg der Policy orientierten Koalitionstheorien. Sie zeigen jedoch auch, daß das reine Raten ohne Theorieanwendung besonders schlecht abschneidet, wenn alle 2N möglichen Koalitionen als gleich wahrscheinlich angesehen werden. Konzentriert man sich hingegen nur auf die 2N-1 möglichen Gewinnkoalitionen und schließt alle Verliererkoalitionen als unrealistisch für die Regierungsbildung aus, so reduziert sich die Irrtumswahrscheinlichkeit des Basismodells um ein Vielfaches ( von PE = 0.47706 auf PE = 2.40 E-05 ) . Die separat getestete neueste Koalitionstheorie van Deemens zeigt nicht die erwartete Leistungsfähigkeit. Nur in ihrer verbundenen Version zeigt sie gute Resultate besonders in den Ländern Bayern, Thüringen und Württemberg. Für die Beteiligung des Center Players in der Regierungskoalition ist ihr Erfolg am deutlichsten. In 84 der 91 untersuchten Regierungen war der Center Player im Kabinett beteiligt. Die zentrale Stellung des Center Players im eindimensionalen Raum führt zu einer extrem häufigen Beteiligung in einer Regierungskoalition.

Nach diesem methodischen Ausblick und im Anschluß an den vergleichenden Theorietest, sollen nun noch einmal die wichtigsten inhaltlichen Ergebnisse der Analyse zusammengetragen werden. Besonders auffällig ist das Vorkommen übermäßiger Koalitionen zu Beginn des Untersuchungszeitraumes. Nur unter Berücksichtigung der institutionellen Vorgaben gelingt hier eine Erklärung dieses Phänomens. Das zur Annahme sowie zur Änderung der Verfassung und des Wahlgesetzes notwendige Mehrheitskriterium lag gerade nicht bei der absoluten Mehrheit der Landtagsmandate, sondern verlangte eine 2/3 Mehrheit in den Länderparlamenten. Am Beispiel der übermäßigen Koalitionen wird eine erste Schwäche der Size Theorien deutlich. Die Erklärung übermäßiger Koalitionen gelingt nur über zusätzliche Annahmen (z.B. besondere Mehrheitsregeln, Parteienstrategien, Annahmen über das Abstimmungsverhalten bei Unsicherheit bzw. geheimer Abstimmung bei geringer Fraktionsdisziplin, ... ) . Die Annahme, Parteien als Unitary Actors zu behandeln, mußte im Falle Sachsens eingeschränkt werden. Der sächsische Konflikt innerhalb der SPD machte auf die Problematik dieser Annahme aufmerksam. Desweiteren zeigte die Anwendung der Reichsexekution wie vehement die Koalitionsmuster von Seiten der Reichsebene vorgegeben und durchgesetzt wurden. Eines der signifikantesten inhaltlichen Ergebnisse der Untersuchung hängt eng mit der Beurteilung des Parlamentarismus in den Ländern der Weimarer Republik zusammen. So stellte sich in den meisten Ländern der Weimarer Republik ein Trend zu den sogenannten geschäftsführenden Regierungen ein die ihre Arbeit im wesentlichen mit Hilfe der Notverordnungen ( zum Teil mit reichsrechtlicher Ermächtigung ) wahrnahmen. Die politischen Parteien der Länder der Weimarer Republik waren sich im wesentlichen über eine gemeinsame Oppositionspolitik einig, fanden sich auf der anderen Seite jedoch nicht zur Übernahme der Regierungsverantwortung bereit. Die Lösung dieses Dilemmas bestand in den geschäftsführenden Minderheitenregierungen, die die Landesverfassungen durchaus zuließen, und die 1.) ohne sichere parlamentarische Mehrheit mit Hilfe der Notverordnungen dem Parlamentarismus in den Ländern der Weimarer Republik schweren Schaden zufügten und gegen die 2.) alle parlamentarischen Kontrollmechanismen wirkungslos waren. Was dem Parlamentarismus auf Reichsebene die Stellung des Reichspräsidenten und die Präsidialkabinette waren, waren den Ländern diese geschäftsführenden Regierungen. Das Funktionieren des Parlamentarismus in den Ländern der Weimarer Republik wurde mit diesem Phänomen bereits vor dem Sturz der Regierung Müller im Jahre 1930 und lange vor der Gleichschaltung der Länder mit dem Reich am 07.04.1933 stark beeinträchtigt.

Die Regierbarkeit in den Ländern wurde, ähnlich wie auf Reichsebene, in vielen Fällen durch die "Weimarer Koalition" aus SPD, DDP und Zentrum gewährleistet ( siehe Baden, Württemberg, Hessen, Preussen ). Wie unterschiedlich das Prinzip der Koalitionsregierungen in den Ländern der Weimarer Republik umgesetzt wurde, zeigen vor allem die Beispiele Thüringen und Mecklenburg-Strelitz. Während Thüringen über den Beobachtungszeitraum von Beginn an nicht in der Lage war, eine mehrheitsfähige Koalitionsregierung zustande zu bringen und sich dessen Minderheitenregierungen nur durch wechselseitige Abstimmungsunterstützung im Amt behaupten konnten ( legislative und exekutive Koalitionen unterschieden sich hier ) , zeigt das Land Mecklenburg-Strelitz ein sehr gutes Funktionieren des Prinzips der Koalitionsregierung. Die politischen Parteien dieses Landes waren auf den internen Wettbewerb eingestellt, was daran deutlich wird, daß die unterschiedlichsten Regierungskoalitionen stets parlamentarisch mehrheits- und handlungsfähig waren.

Schließlich darf der Hinweis auf eine Verfeinerung der spieltheoretischen Koalitionsmodelle nicht vergessen werden. Der Test der Theorien sowie ihr Prognoseerfolg wurde in dieser Analyse auf die Annahme gestützt, daß eine lediglich eindimensionale, ordinale Rechts-Links-Skala notwendig und vor allem ausreichend sei, die Akteure im politischen Raum abzubilden. Auf dieser Annahme fand die Beurteilung der getesteten Koalitionstheorien statt. Daß eine eindimensionale, ordinale Rechts-Links-Skala auf keinen Fall ausreichend sein kann, bestätigte die empirische Anwendung auf die Regierungsbildung in den Ländern der Weimarer Republik. Bei Zugrundelegung einer rein wirtschaftspolitischen Skala würden zum Beispiel die Parteien KPD und NSDAP benachbarte Positionen einnehmen, da sie die Ablehnung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung gemeinsam haben. Auch zeigten die Ereignisse in Bayern eindrucksvoll, daß die Parteipositionen in bezug auf die Religionspolitik deutlich von denen des Rechts-Links Schemas abweichen. Die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung über räumliche Modelle stellen m.E. die wertvollsten inhaltlichen und methodischen Erweiterungen der Policy-orientierten Koalitionstheorie zur Verfügung.

Fußnoten:

  1. Riker, W. (1962), Neumann, J.v. / Morgenstern, O. (1947), de Swaan, A. (1973).
  2. Riker, W. (1962).
  3. Leiserson, M. (1968).
  4. Axelrod, R. (1970).
  5. van Deemen, A.M.A. (1991).
  6. Grossmann, N.B. (1984).
  7. De Swaan , A. (1973): 160 ff.
  8. Beispielsweise griff die sog. "Reichsexekution" des Art. 48 WRV in empfindlichem Maße in die Autonomie der Länder der Weimarer Republik ein. Insgesamt kam diese Reichsexekution viermal (Thüringen 1920, Gotha 1920, Sachsen 1923, Preussen 1932) zur Anwendung.
  9. Falter, J.W. / Lindenberger, Th. / Schumann, S. (1986) : 11, sowie Falter, J.W. (1991).
  10. Bracher, K.D. / Jacobsen, H.A. / Funke, M. (1987) ; Müller, H.M. (1990) ; Potthoff, H. (1989).
  11. Boldt, H. (1990) ; Erdmann, K.D. (1985) ; Eschenburg, T. (1984) ; Neumann, S. (1977) ; Müller, H.M. (1990) ; Kaack, H. (1971) ; Falter et al. (1986) , Potthoff, H. (1989) .
  12. Die einzige Ausnahme bildete das "Unikum deutscher Verfassungsgeschichte" Waldeck. Dazu siehe weiter unten.
  13. Hier seien die wertvollen Arbeiten J. W. Falters zu nennen, die in besonderer Weise die historische empirische Wahlforschung bereichern.
  14. Falter, J.W. / Lindenberger, Th. / Schumann, S. (1986).
  15. Laver, M. / Schofield, N. (1990) : 6.
  16. Vergl. dazu die Ereignisse des "Preussenschlages" und die Reaktion der Regierung Braun darauf, S. 43 f.

5.Literaturliste

1. Arns, G. (1971): Regierungsbildung und Koalitionspolitik in der Weimarer Republik 1919-1934. Clausthal-Zellerfeld.

2. Austen Smith, D.; Banks, J. (1988): Election, Coaltions and Legislative Outcomes. In: American Political Science Review. 82: S. 405-422.

3. Axelrod, R. (1970): Conflict of Interest as a Political Problem. A Theory of Divergent Goals with Applications to Politics. Chicago.

4. Axelrod, R. (1987): Die Evolution der Kooperation. Oldenbourg/ München.

5. Benz, W. (1970): Süddeutschland in der Weimarer Republik. Ein Beitrag zur deutschen Innenpolitik. Berlin.

6. Besson, W. (1959): Württemberg und die deutsche Staatskrise 1928-1933. Stuttgart.

7. Boldt, H. (1990): Verfassungsgeschichte , Band 2: Von 1806 bis zur Gegenwart. München .

8. Bosl, K., (Hrsg.) (1976): Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern, Bd. III/2. München.

9. Bracher, Karl D. (1984): Die Auflösung der Weimarer Republik, 6. Aufl. Düsseldorf.

10. Bracher, Karl D.; Funke, M.; Jacobsen, H. A. (1987): Die Weimarer Republik. Bonn.

11. Brams, S. (1975): Game Theory and Politics . New York.

12. Brams, S. (1976): Paradoxes in Politics. New York.

13. Browne, E. C.; Dreijmanis, J. (1982): Government Coalitions in Western Democracies. London/ New York.

14. Bueno de Mesquita, B. (1984): A Dynamic, Multiple Goal Theory of Coalition Formation. In: Holler, M., (Hrsg.) Coalitions and Collective Action. Würzburg: S. 81-95.

15. De Swaan, A. (1975): A Classification of Parties and Party Systems according to Coalitional Options. In: European Journal of Political Research. 3: S. 361-375.

16. De Swaan, A. (1973): Coaltion Theories and Cabinet Formation: A Study of Formal Theories of Coalition Formation as Applied to Nine European Parliaments after 1918. Amsterdam.

17. Demen, A. M. A. van (1991): Coalition Formation in Centralized Policy Games. In: Journal of Theoretical Politics. 3: S. 139-161.

18. Dodd, L. (1976): Coalitions in Parliamentary Governments. Princeton.

19. Ehni, H. (1975): Bollwerk Preussen ? Preussen-Regierung, Reich-Länder Problem und Sozialdemokratie 1928-1932. Bonn.

20. Eimers, E. (1969): Das Verhältnis von Preussen und Reich in den ersten Jahren der Weimarer Republik (1918-1923). Berlin.

21. Erdmann, Karl D. (1985): Die Weimarer Republik. München.

22. Eschenburg, T. (1984): Die Weimarer Republik. München.

23. Fach, W. (1974): Koalition und Opposition in spieltheoretischer Sicht. Ein Beitrag zur Analyse und Kritik der neuen politischen Ökonomie. Berlin.

24. Facius, F. (1978): Politische Geschichte Thüringens. In: H. Patze; W. Schlesinger,(Hrsg.) Geschichte Thüringens Bd. 5, Teil 2. : S. 453 ff.

25. Falk, Esche; Hartmann, Jürgen, (Hrsg.) (1990): Handbuch der deutschen Bundesländer. Bonn.

26. Falter, Jürgen W.; Lindenberger, T.; Schumann, S. (1986): Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919-1933. München.

27. Fenske, M. (1972): Wahlrecht und Parteiensystem. Frankfurt.

28. Flemming, J.; u.a., (Hrsg.) (1976): Die Republik von Weimar, Bd. I: Das Politische System. Königstein / Ts.

29. Fricke, D., (Hrsg.) (1986): Lexikon zur Parteiengeschichte. Die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Parteien und Verbände in Deutschland 1789-1945. 4 Bde. Köln.

30. Gamson, W. A. (1961): A Theory of Coalition Formation. In: American Sociological Review. 26: S. 373-382.

31. Groennings, S.; Kelley, E. W.; Leiserson, M. (1970): The Study of Coalition Behaviour. New York.

32. Grossmann, N. B. (1984): Party Systems and Coalition Governments: A Model. In: Holler, M., (Hrsg.). Coalition and Collective Action. Würzburg.

33. Handbuch der bayrischen Geschichte. (1974): Bd. IV/1: Das Neue Bayern 1800-1970. hrsg. von Spindler, M., München.

34.Haungs, P. (1968): Reichspräsident und parlamentarische Kabinettsregierung. Eine Studie zum Regierungssystem der Weimarer Republik in den Jahren 1924-1929. Köln.

35. Holler, M. (1984): Coalitions and Collective Action. Würzburg.

36. Holler, M.; Illing, G. (1991): Einführung in die Spieltheorie. Berlin/ Heidelberg.

37. Huber, Ernst R. (1978): Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919. Stuttgart.

38. Huber, Ernst R. (1981): Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. VI: Die Weimarer Verfassung. Stuttgart.

39. Huber, Ernst R. (1966): Dokumente zur Deutschen Verfassungsgeschichte Bde. 4-6. Stuttgart u.a. .

40. Kaack, H. (1971): Geschichte und Struktur des Deutschen Parteiensystems. Opladen.

41. Kaltefleiter, W. (1973): Zwischen Konsens und Krise. Köln.

42. Kehan, J. P. (1984): Theories of Coalition Formation. Hillsdale/ New Jersey.

43. Kolb, E. (1984): Die Weimarer Republik = Oldenbourg Grundriß derGeschichte Bd. 16. München.

44. Laver, M.; Schofield, N. (1990) Multiparty Government. The Politics of Coalition in Europe.Oxord.

45. Leech, D. (1990): Power Indices and Probabilistic Voter Assumptions . In: Public Choice. 66: S. 293-299.

46. Lehner, F. (1981): Einführung in die Neue Politische Ökonomie. Königstein/ Ts.

47. Leiserson, M. (1970): Coalition Government in Japan. In: Groennings, S.; Kelley, E. W.; Leiserson, M., (Hrsg.) The Study of Coalition Behaviour; Theoretical Perspektives and Cases from four Continents. New York.

48. Leiserson, M. (1968): Factions and Coalitions in One-Party Japan: An Interpretation based on the Theory of Games. In: American Political Science Review. 62: S. 770-787.

49. Lucas, W. (1983): Measuring Power in Weighted Voting Systems. In: Brams, S. J.; Lucas, W.; Straffin, J., (Hrsg.). Modules in Applied Mathematics: Political and Related Models. New York.

50. Matthias, E.; Morsey, R., (Hrsg.) (1979): Das Ende der Parteien 1933, 2. Aufl. Düsseldorf.

51. Milatz, A. (1965): Wahlen und Wähler in der Weimarer Republik. Neuwied.

52. Möller, H. (1985): Parlamentarismus in Preussen 1919-1932 = Handbuch der Geschichte des Deutschen Parlamentarismus, hrsg. von G.A. Ritter. Düsseldorf.

53. Müller, H. M. (1990): Schlaglichter der deutschen Geschichte. Bonn.

54. Neumann, J. v.; Morgenstern, O. (1947): The Theory of Games and Economic Behaviour . 2. Auflage Aufl. Princeton.

55. Neumann, S. (1977): Die Parteien der Weimarer Republik, 4. Aufl. Stuttgart.

57. Nolte, D. (1988): Ist die Koalitionsforschung am Ende? In: Politische Vierteljahresschrift. : S. 230-259.

58. Packel, E. W.; Deegan, J. (1981): An Axiomatic Family of Power Indices for Simple n-Person Games . In: Holler, M., (Hrsg.). Power, Voting and Voting Power. Würzburg: S. 213-221.

59. Potthoff, H. (1989): Die Weimarer Verfassung: Ein Kompromiß zwischen Experten. In: Bundeszentrale für politische Bildung, (Hrsg.). Deutsche Verfassungsgeschichte 1849-1919-1949. Bonn: S. 69-77.

60. Preussen-Plötz. (1983): Eine historische Bilanz in Daten und Deutung. In: Schlenke, M., (Hrsg.) Freiburg/ Würzburg.

61. Pridham, G., (Hrsg.) Coalition Behaviour in Theory and Practice. An Inductive Model of Western Europe. Cambridge (MA).

62. Rattinger, H. (1982): Abstimmungskoalitionen zwischen den Fraktionen im Europäischen Parlament. In: Zeitschrift für Soziologie. 11: S. 133-149.

63. Rausch, H. Ein neuer "Phoenix aus der Asche ?". Bemerkungen zur formalisierten Koalitionstheorie. In: Civitas. 14: S.74-98.

64. Riker, W. (1962): The Theory of Political Coalitions. New Haven.

65. Ritter, G. A. (1973): Die deutschen Parteien vor 1918. Köln.

66. Ruthenberg, O. (1926): Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs und der Deutschen Länder nach dem Stande vom 1. Februar 1926. Text nebst Materialien, Schrifttum und einem ausführlichen Sachverzeichnis. Berlin.

67. Schaap, K. (1975): Die Endphase der Weimarer Republik im Freistaat Oldenburg 1928-1933. Düsseldorf.

68. Schanbacher, E. (1982): Parlamentarische Wahlen und Wahlsystem in der Weimarer Republik. Wahlgesetzgebung und Wahlreform im Reich und den Ländern. Düsseldorf.

69. Schnabel, Th. (1986): Württemberg zwischen Weimar und Bonn 1928 bis 1945/46. Stuttgart.

70. Schofield, N. (1984): Political Fragmentation and the Stability of Coalition Governments in Western Europe. In: Holler, M., (Hrsg.) Coalitions and Collective Action. Würzburg: S. 297-319.

71. Schulz, G., (Hrsg.) (1987): Ploetz Weimarer Republik. Freiburg/ Würzburg.

72. Schulz, G. (1963): Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik. Berlin.

73. Schumacher, M. (1976): Wahlen und Abstimmungen 1918-1933. Eine Bibliographie zur Statistik und Analyse der politischen Wahlen in der Weimarer Republik. Düsseldorf.

74. Shapley, L. S.; Shubik, M. (1954): A Method for Evaluating the Distribution of Power in a Committee System. In: American Political Science Review. 48: S. 787-792.

75. Shubik, Martin, (Hrsg.) (1964): Spieltheorie und Sozialwissenschaften. Hamburg.

76. Spuler, B. (1972): Regenten und Regierungen der Welt, Minister Ploetz, Teil 2, Bd. IV. Würzburg.

77. Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. (1919): Statistisches Reichsamt (Hrsg.) Berlin; 34 Jg.53 Jg.

78. Steffani, W. (1960): Die Untersuchungsausschüsse des preussischen Landtags zur Zeit der Weimrarer Republik. Düsseldorf.

79. Stehling, J. (1976): Weimarer Koalition und SPD in Baden . Frankfurt.

80. Stürmer, M. (1967): Koalition und Opposition in der Weimarer Republik. Düsseldorf.

81. Stürmer, M. (1967): Probleme der parlametarischen Mehrheitsbildung in der Stabilisierungsphase der Weimarer Republik. In: Politische Vierteljahresschrift. 8: S.71-87.

82. Taylor, M.; Herman, V. W. (1971): Party Systems and Government Stability. In: American Political Science Review. 65: S. 28-37.

83. Taylor, M.; Laver, M. (1973): Government Coalitions in Western Europe. In: European Journal of Political Research. 1: S. 205-248.

84. Thränhardt, D. (1973): Wahlen und politische Strukturen in Bayern 1848-1953. Düsseldorf.

85. Tormin, W. (1967): Geschichte der deutschen Parteien seit 1848. 2. Aufl. Stuttgart.

86. Treue, W. (1968): Deutsche Parteiprogramme seit 1861. Göttingen.

87. Tsebelis, G. (1990): Nested Games. Rational Choice in Comparative Politics. Berkeley.

88. Ullmann, H. P. (1978): Bibliographie zur Geschichte der deutschen Parteien und Interessenverbände. Göttingen.

89. Vogel, B.; Nohlen, D.; Schultze, R. O. (1971): Wahlen in Deutschland. Berlin.

90. Warwick, P. (1979): The Durability of Coalition Governments in Parliamentary Democracies. In: Comparative Political Studies. 11: S. 465-498.

91. Wende, F., (Hrsg.) (1981): Lexikon zur Geschichte der Parteien in Europa. Stuttgart.

92. Winden, F. v. (1984): Towards a Dynamic Theory of Cabinet Formation. In: Holler, M., (Hrsg.) Coalitions and Collective Action. Würzburg: S. 144-159.

EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG

Ich versichere, daß ich die beiliegende Magisterarbeit ohne Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt und die den beutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe.

Mannheim

Thomas Brechtel