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Die Transformation der 4. EG-Richtlinie (Bilanzrichtlinie) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

Eine Analyse der verbliebenen Rechnungslegungsunterschiede aufgrund von nationalen Wahlrechtsausnutzungen

Von Gerhard Kloos

Abhandlungen aus dem Industrieseminar der Universität Mannheim, Heft 48.

Duncker & Humblot, Berlin 1993

515 S. 1993. DM 124,- / öS 968,- / sFr 124,-

ISBN 3-428-07689-3 - ISSN 0935-38 IX


Inhaltsübersicht

A. Einleitung

23

B. EG-Richtlinien

31

C. Die Harmonisierung des Rechnungswesens

53

D. Die Systematisierung der Freiheitsgrade der 4. EG-Richtlinie

90

E. Die Transformation der 4. EGR in den Mitgliedstaaten der EG

100

F. Währungs- und Sprachanforderungen

122

G. Das Problem der Generalnorm

124

H. Die freiwillige Überschreitung der Richtlinienanforderungen

140

I. Bilanzgliederungswahlrechte

187

J. Bilanzansatzwahlrechte

203

K. Erleichterungswahlrechte bei der Bilanzaufstellung

308

L. Bewertungswahlrechte auf der Grundlage des Anschaffungswertprinzips

319

M. Bewertung auf der Grundlage inflationsberücksichtigender Methoden

365

N. Umsetzungen bei der Gewinn- und Verlustrechnung

424

O. Richtlinienanforderungen und Transformationsregelungen in den Mitgliedstaaten den Anhang betreffend

449

P. Richtlinienanforderungen und Transformationsregelungen in den Mitgliedstaaten den Lagebericht betreffend

463

Q. Richtlinienanforderungen und Transformationsregelungen in den Mitgliedstaaten die Publizitäts- und Prüfungsvorschriften betreffend

467

R. Zusammenfassende Würdigung der Harmonisierungsversuche innerhalb der EG bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses

473

S. Ausblick

477

Literatur

480

Nationale Gesetze und Verordnungen sowie EG-Verlautbarungen

511

Zusammenfassung

Mit Beginn des Jahres 1993 wurde der gemeinsame europäische Binnenmarkt vollendet, der die Territorien der insgesamt 12 Mitgliedstaaten zu einem einzigen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum zusammenschließt.

Auf EG-Ebene galt es deshalb sicherzustellen, daß Wettbewerbsvorteile von Anbietern ausschließlich auf marktwirtschaftlicher Leistung und nicht etwa darauf beruhen, daß die gesetzlichen Regulierungen in den Ländern unterschiedlich restriktiv sind. Genauso sollte die Position der Nachfrager nach Produkten und Dienstleistungen in allen Staaten angeglichen werden.

Ein Mittel hierzu ist die bereits im Jahre 1978 verabschiedete 4. EG-Richtlinie über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen. Sie hat zum Ziel, gleichwertige Informationen für die am Abschluß interessierten gesellschaftlichen Gruppen zu schaffen, so daß vornehmlich Gesellschafter von Kapitalgesellschaften in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise geschützt werden.

Nachdem erst 13 Jahre nach Richtlinienverabschiedung alle Staaten ihrer Transformationsverpflichtung nachgekommen sind, untersucht die vorliegende Arbeit anhand eines Gesetzesvergleichs aller Mitgliedstaaten, ob die Harmonisierungsbestrebungen im Bereich des Jahres(einzelabschlusses) als gelungen angesehen werden können, die Vergleichbarkeit also hergestellt worden ist.


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