MATEO - Mannheimer Texte Online
Inhaltsübersicht |
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A. Einleitung |
23 |
B. EG-Richtlinien |
31 |
C. Die Harmonisierung des Rechnungswesens |
53 |
D. Die Systematisierung der Freiheitsgrade der 4. EG-Richtlinie |
90 |
E. Die Transformation der 4. EGR in den Mitgliedstaaten der EG |
100 |
F. Währungs- und Sprachanforderungen |
122 |
G. Das Problem der Generalnorm |
124 |
H. Die freiwillige Überschreitung der Richtlinienanforderungen |
140 |
I. Bilanzgliederungswahlrechte |
187 |
J. Bilanzansatzwahlrechte |
203 |
K. Erleichterungswahlrechte bei der Bilanzaufstellung |
308 |
L. Bewertungswahlrechte auf der Grundlage des Anschaffungswertprinzips |
319 |
M. Bewertung auf der Grundlage inflationsberücksichtigender Methoden |
365 |
N. Umsetzungen bei der Gewinn- und Verlustrechnung |
424 |
O. Richtlinienanforderungen und Transformationsregelungen in den Mitgliedstaaten den Anhang betreffend |
449 |
P. Richtlinienanforderungen und Transformationsregelungen in den Mitgliedstaaten den Lagebericht betreffend |
463 |
Q. Richtlinienanforderungen und Transformationsregelungen in den Mitgliedstaaten die Publizitäts- und Prüfungsvorschriften betreffend |
467 |
R. Zusammenfassende Würdigung der Harmonisierungsversuche innerhalb der EG bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses |
473 |
S. Ausblick |
477 |
Literatur |
480 |
Nationale Gesetze und Verordnungen sowie EG-Verlautbarungen |
511 |
Mit Beginn des Jahres 1993 wurde der gemeinsame europäische Binnenmarkt vollendet, der die Territorien der insgesamt 12 Mitgliedstaaten zu einem einzigen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum zusammenschließt.
Auf EG-Ebene galt es deshalb sicherzustellen, daß Wettbewerbsvorteile von Anbietern ausschließlich auf marktwirtschaftlicher Leistung und nicht etwa darauf beruhen, daß die gesetzlichen Regulierungen in den Ländern unterschiedlich restriktiv sind. Genauso sollte die Position der Nachfrager nach Produkten und Dienstleistungen in allen Staaten angeglichen werden.
Ein Mittel hierzu ist die bereits im Jahre 1978 verabschiedete 4. EG-Richtlinie über den Jahresabschluß von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen. Sie hat zum Ziel, gleichwertige Informationen für die am Abschluß interessierten gesellschaftlichen Gruppen zu schaffen, so daß vornehmlich Gesellschafter von Kapitalgesellschaften in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise geschützt werden.
Nachdem erst 13 Jahre nach Richtlinienverabschiedung alle Staaten ihrer Transformationsverpflichtung nachgekommen sind, untersucht die vorliegende Arbeit anhand eines Gesetzesvergleichs aller Mitgliedstaaten, ob die Harmonisierungsbestrebungen im Bereich des Jahres(einzelabschlusses) als gelungen angesehen werden können, die Vergleichbarkeit also hergestellt worden ist.