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Vergleichende Gegenüberstellung von objektivem und subjektivem Wissen bei Studierenden über "Sexueller Mißbrauch von Mädchen"

 

von Angela Hack

 

MATEO Monographien Band 16

Mannheim 2000

ISBN: 3-932178-19-X

 


Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Philosophie der Universität Mannheim


Abstract

Die Arbeit befaßt sich mit dem Thema "Sexueller Mißbrauch von Mädchen" als Wissensgebiet. Es geht um die Frage, was Studierende der Studienfächer Pädagogik, Medizin, Jura und Mathematik über dieses Thema wissen und wie zutreffend ihr subjektives Wissen gemessen am objektiven Wissensbestand (Fach- und Expertenwissen) ist. Dies wurde anhand eines Fragebogens ermittelt. Die Arbeit ist in vier Teile gegliedert.

I. Im ersten Teil wird der Begriff Wissen vorwiegend unter wissenspsychologischen Gesichtspunkten betrachtet.

II. Im zweiten Teil werden Themenschwerpunkte aus der Fach- und Forschungsliteratur (objektives Wissen) als Grundlage für den Vergleich mit dem im Fragebogen ermittelten subjektiven Wissen der Studierenden aufgearbeitet.

III. Im dritten Teil der Arbeit wird die empirische Erhebung dargestellt und die Fragebögen ausgewertet. Dabei geht es um die Ermittlung der subjektiven Wissensbestände von zukünftigen Berufsgruppen, die mit dem Tatbestand "Sexueller Mißbrauch" konfrontiert werden könnten (Pädagogik, Medizin und Jura); als Kontrollgruppe, die in beruflichen Zusammenhängen nicht mit dem Thema sexueller Mißbrauch in Berührung kommen werden, dienten Studierende des Fachbereichs Mathematik. Es wurden die Hypothesen aufgestellt, dass Wissensunterschiede zwischen Studierenden der Fachgebiete Pädagogik, Medizin, Jura und der Kontrollgruppe bestehen. Außerdem wurde erwartet, dass sich aufgrund ihrer stärkeren Betroffenheit bezüglich sexueller Gewalt Unterschiede zeigen würden zwischen weiblichen und männlichen Befragten. Die Hypothesen wurden zum größten Teil nicht bestätigt. Auch zeigte sich ein sehr heterogenes Bild hinsichtlich der subjektiven Wissensbestände. Sie reichten von einer Übereinstimmung mit dem objektiven Wissen aus der Fachliteratur bis hin zu verzerrten Vorstellungen im Zusammenhang mit Personenmerkmalen (z.B. des Täters) oder Wissenslücken in juristischen Fragen (z.B. Hell-Dunkelfeldrelation). Die Ergebnisse der Auswertung führten zum vierten Teil der Arbeit.

IV. Im vierten Teil der Arbeit wird ein Curriculum in Form einer zweistündigen einsemestrigen Hochschulveranstaltung entwickelt. Das Ziel des Curriculums ist die Vermittlung eines differenzierten, fächerübergreifenden Grundwissens für Berufsgruppen, die zukünftig mit dem Thema "Sexueller Mißbrauch" konfrontiert sein könnten.


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