Pressemitteilung vom 06.12.2007

 

Jura Mannheim fokussiert sich auf Wirtschaftsrecht

Der Senat der Universität Mannheim hat am Mittwoch, 5. Dezember, eine neue Prüfungsordnung für das Studium im Fach Rechtswissenschaft beschlossen. Damit wird die Ausbildung im universitären Schwerpunktstudium, das zu dreißig Prozent Eingang in die Note des Ersten Juristischen Examens findet, ganz auf Wirtschaftsrecht ausgerichtet. „Entsprechend dem allgemeinen Profil der Universität Mannheim mit ihrem Schwerpunkt in Ökonomie richtet sich nun auch der Studiengang Rechtswissenschaft auf die Wirtschaft aus. Die neue Prüfungsordnung ist der erste Schritt in derzeit laufenden Planungen zur Einführung eines Bachelorstudiums Unternehmensjurist, in dem später die wirtschaftsrechtlichen mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten verknüpft werden“, erklärt Rektor Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt den Beschluss. „Die Ausbildung in dem für die Praxis so wichtigen Wirtschaftsrecht schafft für unsere Absolventen optimale Startbedingungen auf dem Arbeitsmarkt der Juristen. Viele Unternehmen und Anwaltskanzleien können derzeit ihren Bedarf an wirtschaftsrechtlich ausgebildeten Juristen nicht decken“, ergänzt Prof. Dr. Carsten Schäfer, Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre.
Im Schwerpunktstudium werden zunächst in einem Allgemeinen Teil für alle Studierenden die Grundlagen des Wirtschaftsrechts vermittelt. Darauf aufbauend können sie sich in einem Besonderen Teil zwischen neun verschiedenen Wahlbereichen entscheiden.

Schwerpunkt Wirtschaftsrecht – Allgemeiner Teil
Mit den Vorlesungen im Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Kreditsicherungsrecht vermittelt der Allgemeine Teil all jene Gebiete des Wirtschaftsrechts, die unerlässlich sind, um später verantwortlich in einem Unternehmen oder in den wirtschaftsberatenden Berufen tätig sein zu können. Die Vorlesungen in Mannheim gehen dabei inhaltlich über die an anderen deutschen Universitäten vermittelten Grundkenntnisse hinaus. Forschungsergebnisse aus dem Institut für Unternehmensrecht (IURUM) fließen in die Ausbildung ein. Zudem stellt die speziell für das Mannheimer Studium konzipierte Veranstaltung in „Ökonomischer Analyse des Rechts“ die Verbindung zu den Wirtschaftswissenschaften her. Mannheimer Juristen lernen, juristisches mit ökonomischem Denken zu verknüpfen.

Schwerpunkt Wirtschaftsrecht – Besonderer Teil (Wahlbereich)
Im Besonderen Teil des Schwerpunktstudiums können die Studierenden zwischen all jenen Gebieten wählen, die heute im Fokus des modernen Wirtschaftsrechts stehen. Da in Zeiten der Globalisierung der grenzüberschreitende Handel zunehmende Bedeutung gewinnt, werden das internationale Privatrecht (IPR) und das internationale Wirtschaftsrecht angeboten. Der nur an ganz wenigen deutschen Universitäten bestehende Wahlbereich Bank- und Kapitalmarktrecht nimmt die derzeitige Entwicklung hin zu einer stärkeren kapitalmarktorientierten Finanzierung von Unternehmen auf. Hier wird gelehrt, wie ein Börsengang funktioniert und welche Regularien für Unternehmen an der Börse zu beachten sind. Gesellschaftsrecht wird nicht nur in den Grundlagen, sondern auch in der Vertiefung vermittelt. Dazu gehören das Aktien- und Konzernrecht als Bereiche mit optimalen Verdienstmöglichkeiten für wirtschaftsrechtliche Beratung. Als Mannheimer Spezialität tritt das Recht der Unternehmensnachfolge hinzu, unmittelbar verknüpft mit der Praxis in zentUma, dem Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim.
Im Wahlbereich Arbeitsrecht wird gelehrt, wie Unternehmen mit Gewerkschaften interagieren: Stichworte dafür sind Tarifverträge, Streik und betriebliche Mitbestimmung. Im Mannheimer Praktikerkreis Arbeitsrecht besteht die Möglichkeit, schon im Studium erste Kontakte zu den Verantwortlichen in der Wirtschaft zu knüpfen. Gleiches gilt für den Bereich Insolvenz und Sanierung. Ausgehend von der Erkenntnis, dass in Deutschland ein großer Restrukturierungsbedarf für Unternehmen besteht, wurde an der Universität Mannheim vor zwei Jahren ein in Deutschland einmaliges Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS) gegründet. Hochrangige Praktiker aus diesem Zentrum bringen ihre Erfahrungen unmittelbar in die universitäre Ausbildung ein.
Ein weiterer boomender Bereich ist das Versicherungsrecht, am Versicherungsstandort Mannheim dokumentiert durch das interdisziplinäre Institut für Versicherungswissenschaft. In dem daran anknüpfenden Wahlbereich können die Studierenden alles über die Versicherung von Unternehmen, aber auch über die private Versicherung, insbesondere die Kranken- und Lebensversicherung, erfahren. Der Wahlbereich Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht ist ebenfalls mit einem in Mannheim existierenden Zentrum für Geistiges Eigentum verknüpft, das einen unmittelbaren Bezug zwischen Theorie und Praxis schafft: Patente, Marken, Zeichen- und Urheberrechte gewinnen zunehmende Bedeutung für ein Land wie Deutschland, das seine wirtschaftliche Exzellenz aus innovativen Produkten, nicht aus einer Rohstoffbasis zieht.
Der Wahlbereich Medizin- und Gesundheitsrecht profitiert von den Erkenntnissen des bundesweit einzigartigen Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB). Da das Gesundheitssystem eines der größten Segmente der Wirtschaft mit immer noch steigender Bedeutung ist, lernen Mannheimer Juristen die wichtigsten rechtlichen Grundlagen dieses Rechtsgebiets kennen. Abgerundet wird das Angebot durch den Wahlbereich Steuerrecht. Da Unternehmens- und Vertragsstrukturen maßgeblich durch die optimale steuerliche Gestaltung geprägt sind, ist wirtschaftsrechtliche Beratung ohne die Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen heute nicht mehr möglich.

 

Weitere Informationen: www.jura.uni-mannheim.de

Ansprechpartner für Rückfragen: Prof. Dr. Georg Bitter, Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Abteilung Rechtswissenschaft, Tel.: 0621/181-1322 und -1394, Email: bitter@uni-mannheim.de


 

06.Dezember 2007
Achim Fischer

zurück zu Pressemitteilungen