Jura Mannheim fokussiert sich auf Wirtschaftsrecht
Der Senat der Universität Mannheim hat am Mittwoch, 5. Dezember,
eine neue Prüfungsordnung für das Studium im Fach Rechtswissenschaft
beschlossen. Damit wird die Ausbildung im universitären Schwerpunktstudium,
das zu dreißig Prozent Eingang in die Note des Ersten Juristischen
Examens findet, ganz auf Wirtschaftsrecht ausgerichtet. „Entsprechend
dem allgemeinen Profil der Universität Mannheim mit ihrem Schwerpunkt
in Ökonomie richtet sich nun auch der Studiengang Rechtswissenschaft
auf die Wirtschaft aus. Die neue Prüfungsordnung ist der erste Schritt
in derzeit laufenden Planungen zur Einführung eines Bachelorstudiums
Unternehmensjurist, in dem später die wirtschaftsrechtlichen mit
wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten verknüpft werden“, erklärt
Rektor Prof. Dr. Hans-Wolfgang Arndt den Beschluss. „Die Ausbildung
in dem für die Praxis so wichtigen Wirtschaftsrecht schafft für
unsere Absolventen optimale Startbedingungen auf dem Arbeitsmarkt der
Juristen. Viele Unternehmen und Anwaltskanzleien können derzeit ihren
Bedarf an wirtschaftsrechtlich ausgebildeten Juristen nicht decken“,
ergänzt Prof. Dr. Carsten Schäfer, Dekan der Fakultät für
Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre.
Im Schwerpunktstudium werden zunächst in einem Allgemeinen Teil für
alle Studierenden die Grundlagen des Wirtschaftsrechts vermittelt. Darauf
aufbauend können sie sich in einem Besonderen Teil zwischen neun
verschiedenen Wahlbereichen entscheiden.
Schwerpunkt Wirtschaftsrecht – Allgemeiner Teil
Mit den Vorlesungen im Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Kreditsicherungsrecht
vermittelt der Allgemeine Teil all jene Gebiete des Wirtschaftsrechts,
die unerlässlich sind, um später verantwortlich in einem Unternehmen
oder in den wirtschaftsberatenden Berufen tätig sein zu können.
Die Vorlesungen in Mannheim gehen dabei inhaltlich über die an anderen
deutschen Universitäten vermittelten Grundkenntnisse hinaus. Forschungsergebnisse
aus dem Institut für Unternehmensrecht (IURUM) fließen in die
Ausbildung ein. Zudem stellt die speziell für das Mannheimer Studium
konzipierte Veranstaltung in „Ökonomischer Analyse des Rechts“
die Verbindung zu den Wirtschaftswissenschaften her. Mannheimer Juristen
lernen, juristisches mit ökonomischem Denken zu verknüpfen.
Schwerpunkt Wirtschaftsrecht – Besonderer Teil (Wahlbereich)
Im Besonderen Teil des Schwerpunktstudiums können die Studierenden
zwischen all jenen Gebieten wählen, die heute im Fokus des modernen
Wirtschaftsrechts stehen. Da in Zeiten der Globalisierung der grenzüberschreitende
Handel zunehmende Bedeutung gewinnt, werden das internationale Privatrecht
(IPR) und das internationale Wirtschaftsrecht angeboten. Der nur an ganz
wenigen deutschen Universitäten bestehende Wahlbereich Bank- und
Kapitalmarktrecht nimmt die derzeitige Entwicklung hin zu einer stärkeren
kapitalmarktorientierten Finanzierung von Unternehmen auf. Hier wird gelehrt,
wie ein Börsengang funktioniert und welche Regularien für Unternehmen
an der Börse zu beachten sind. Gesellschaftsrecht wird nicht nur
in den Grundlagen, sondern auch in der Vertiefung vermittelt. Dazu gehören
das Aktien- und Konzernrecht als Bereiche mit optimalen Verdienstmöglichkeiten
für wirtschaftsrechtliche Beratung. Als Mannheimer Spezialität
tritt das Recht der Unternehmensnachfolge hinzu, unmittelbar verknüpft
mit der Praxis in zentUma, dem Zentrum für Unternehmensnachfolge
an der Universität Mannheim.
Im Wahlbereich Arbeitsrecht wird gelehrt, wie Unternehmen mit Gewerkschaften
interagieren: Stichworte dafür sind Tarifverträge, Streik und
betriebliche Mitbestimmung. Im Mannheimer Praktikerkreis Arbeitsrecht
besteht die Möglichkeit, schon im Studium erste Kontakte zu den Verantwortlichen
in der Wirtschaft zu knüpfen. Gleiches gilt für den Bereich
Insolvenz und Sanierung. Ausgehend von der Erkenntnis, dass in Deutschland
ein großer Restrukturierungsbedarf für Unternehmen besteht,
wurde an der Universität Mannheim vor zwei Jahren ein in Deutschland
einmaliges Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS) gegründet.
Hochrangige Praktiker aus diesem Zentrum bringen ihre Erfahrungen unmittelbar
in die universitäre Ausbildung ein.
Ein weiterer boomender Bereich ist das Versicherungsrecht, am Versicherungsstandort
Mannheim dokumentiert durch das interdisziplinäre Institut für
Versicherungswissenschaft. In dem daran anknüpfenden Wahlbereich
können die Studierenden alles über die Versicherung von Unternehmen,
aber auch über die private Versicherung, insbesondere die Kranken-
und Lebensversicherung, erfahren. Der Wahlbereich Geistiges Eigentum und
Wettbewerbsrecht ist ebenfalls mit einem in Mannheim existierenden Zentrum
für Geistiges Eigentum verknüpft, das einen unmittelbaren Bezug
zwischen Theorie und Praxis schafft: Patente, Marken, Zeichen- und Urheberrechte
gewinnen zunehmende Bedeutung für ein Land wie Deutschland, das seine
wirtschaftliche Exzellenz aus innovativen Produkten, nicht aus einer Rohstoffbasis
zieht.
Der Wahlbereich Medizin- und Gesundheitsrecht profitiert von den Erkenntnissen
des bundesweit einzigartigen Instituts für Deutsches, Europäisches
und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB).
Da das Gesundheitssystem eines der größten Segmente der Wirtschaft
mit immer noch steigender Bedeutung ist, lernen Mannheimer Juristen die
wichtigsten rechtlichen Grundlagen dieses Rechtsgebiets kennen. Abgerundet
wird das Angebot durch den Wahlbereich Steuerrecht. Da Unternehmens- und
Vertragsstrukturen maßgeblich durch die optimale steuerliche Gestaltung
geprägt sind, ist wirtschaftsrechtliche Beratung ohne die Beachtung
der steuerlichen Rahmenbedingungen heute nicht mehr möglich.
Weitere Informationen: www.jura.uni-mannheim.de
Ansprechpartner für Rückfragen: Prof. Dr. Georg Bitter, Vorsitzender
des Prüfungsausschusses der Abteilung Rechtswissenschaft, Tel.: 0621/181-1322
und -1394, Email: bitter@uni-mannheim.de
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