Professor Taupitz in Deutschen Ethikrat
gewählt
Professor Dr. Jochen Taupitz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches
Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
an der Universität Mannheim und Geschäftsführender Direktor
des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales
Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg
und Mannheim, wurde vom Deutschen Bundestag in den neu geschaffenen Deutschen
Ethikrat gewählt.
Der Deutsche Ethikrat löst den bisherigen Nationalen Ethikrat
ab, der 2001 von der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler
Schröder eingerichtet worden war. Taupitz war seit Bestehen des
Nationalen Ethikrates dessen Mitglied. Er ist zudem Mitglied in
zahlreichen weiteren Beratungsgremien und Institutionen. So ist er zum
Beispiel stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission
bei der Bundesärztekammer, Vorsitzender des Beirats für Grundsatzfragen
des Arbeitskreises medizinischer Ethikkommissionen, Vorstandsmitglied
der Akademie für Ethik in der Medizin und Mitglied der Ethikkommission
der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg. Taupitz
ist zudem ordentliches Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschafte
und Künste.
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