[Ansprechpartner] - [Voraussetzungen] - [Antrag] - [Verpflichtungen] - [Nutzung der Bibliothek] - [Probleme] - [Sperrung]
Wofür wird die Benutzerkennung/Login benötigt?
Studierende und Beschäftigte der UNI MA:
- Mailkonto
- Netzzugang/WLan
- Bibliotheksnutzung
- Selbstbedienungsterminals (nur Studierende)
- Studierendenportal
- Ilias
- Drucken in der Bibliothek
- Fileservice
Gäste der UNI MA:
siehe Voraussetzungen
- Bibliotheksnutzung
- Mailkonto
- Netzzugang/WLan (nicht bei Möglichkeit der Eduroam-Nutzung)
- Drucken in der Bibliothek
Voraussetzungen zur Nutzung der Rechenzentrumsservices:
- Studierende der Universität Mannheim, Voraussetzungen:
- erhalten die Benutzerkennung automatisch bei ihrer Erstimmatrikulation mit dem ersten Datenblatt (Leporello) und nach Ihrer Immatrikulation über das Bewerberportal (für kurze Zeit abrufbar)
- Beschäftigte/Institute/Lehrstühle und nicht immatrikulierte Doktoranden der Universität Mannheim, Voraussetzungen:
- Antrag für MitarbeiterINNEN mit Unterschrift des Lehrstuhlinhabers oder des Institutleiters
Nicht immatrikulierte Doktoranden oder nicht an der UNI Beschäftigte müssen die Kennung jährlich verlängern lassen. Dazu erfolgt eine Benachrichtigung an das mit der Kennung verbundene Mailkonto der UNI.
- Beschäftigte kooperierender Einrichtungen (Uni HD, HS MA, ZEW, GESIS, IDS, Evalag) Vorraussetzungen:
- Anmeldeformular mit Stempel der Einrichtung
- gültiger Personalausweis oder Pass mitbringen
- persönlich erscheinen
Die Kennungen müssen jährlich verlängert werden. Dazu erfolgt eine Benachrichtigung an das mit der Kennung verbundene Mailkonto der UNI MA.
- Studierende aller staatlichen Universitäten in Deutschland, Voraussetzungen:
- eine aktuelle Accountbescheinigung über einen Internetzugang an ihrer Universität (Ausnahme: Universität Heidelberg, FernUni Hagen)
- gültiger Studentenausweis und den gültigen Personalausweis/Pass (mit Wohnsitznachweis) mitbringen
- persönlich erscheinen
- Anmeldeformular
- Studierende aller staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg (außerdem FH Ludwigshafen, FH Worms), Voraussetzungen:
- eine aktuelle Accountbescheinigung über einen Internetzugang an ihrer Hochschule (Ausnahme: FH Mannheim, FH Ludwigshafen)
- gültiger Studentenausweis und den gültigen Personalausweis/Pass (mit Wohnsitznachweis)
- persönlich erscheinen
- Anmeldeformular
- Studierende aller Dualen Hochschulen (ehemals Berufsakademien) in Baden-Württemberg, Voraussetzungen:
- eine aktuelle Accountbescheinigung über einen Internetzugang an ihrer Akademie (Ausnahme: DHBW Mannheim)
- gültiger Studentenausweis und den gültigen Personalausweis/Pass (mit Wohnsitznachweis)
- persönlich erscheinen
- Anmeldeformular
- Studierende der Dualen Hochschule (ehemals BA) Mannheim, wenden sich bitte direkt an:
Dipl.-Bibliothekar (FH) Frank Krosta M.A
Duale Hochschule Mannheim.
Coblitzweg 1-7
0621 4105-1147
- Studierende der Musikhochschule Mannheim, Voraussetzungen:
- gültiger Studentenausweis und den gültigen Personalausweis/Pass (mit Wohnsitznachweis)
- persönlich erscheinen
- Anmeldeformular
Bei Studenten anderer UNIs, FHs, HSs ist es erforderlich jedes Semester eine neue Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen (Ausnahme: UNI Heidelberg, HS Mannheim, FH Ludwigshafen und DHBW Mannheim).
Nach Erhalt der Kennung muss das erste (Initial-)Passwort geändert werden, vorher ist es nicht möglich sich an anderen Systemen anzumelden.
Die Änderung können Sie hier vornehmen.
RUM-Kennung zur Nutzung der Bibliothek
Nutzer der Bibliothek finden auf der Bibliotheksseite www.bib.uni-mannheim.de/961.html ein Webformular, das sie ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Mit diesem ausgedruckten Webformular und Personalausweis/Pass (mit Wohnsitznachweis) und bei Studenten auch der Studentenausweis, zum InfoCenter kommen (MO-FR 09.00 - 16.00 Uhr) um sich erneut zur Nutzung der Bibliothek anzumelden.
Externe Nutzer der Bibliothek können die Services des Rechenzentrums nicht benutzen.
Wozu verpflichtet die Benutzerkennung?
- Die Benutzerkennung verpflichtet zu einem sorgsamen Umgang mit den angebotenen Services des Rechenzentrums. Bei Feststellung von Missbrauch wird die Benutzerkennung sofort gesperrt.
Verwaltungs- und Benutzungsordnung
Was tun bei Problemen?
- Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das
InfoCenter im Schloss, Schneckenhof West
Öffnungszeiten:
Mo – Do 9 – 16 Uhr
Fr 9 – 15 Uhr
Tel.: 0621/181-3027
infocenter[at]rz.uni-mannheim.de
Wann wird die Benutzerkennung gesperrt?
- bei Exmatrikulation
- bei Verlassen der Universität
- bei Feststellung von Missbrauch
- bei Veränderungen z.B. von Student zu Mitarbeiter ist eine Verlängerung möglich



