Anregungen und Beschwerden (AGG)

Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Für ArbeitgeberInnen besteht nach dem AGG die Verpflichtung, eine Beschwerdestelle zu benennen, an die sich ArbeitnehmerInnen wenden können, wenn sie sich im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis von Arbeitgebenden, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines Diskriminierungsgrundes des AGG benachteiligt fühlen.

Die Beratungsstelle des Campus Familien- und Gleichstellungsservice übernimmt die Funktion der Beschwerdestelle. Wenn Sie sich wegen eines Diskriminierungsgrundes des AGG benachteiligt fühlen, wenden Sie sich bitte an Jasmin Greff.

Wir möchten offen mit Beschwerden und Kritik umgehen, da sie uns zeigen, wo es noch Baustellen und Verbesserungspotenzial gibt.

Wir freuen uns auch über Anregungen und Vorschläge, denn nur wenn wir ehrliches und konstruktives Feedback zu unserer Arbeit erhalten, können wir diese kontinuierlich verbessern.

 


 
 
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