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Klausureinsicht

Als Student/in haben Sie das Recht, Einsicht in Ihre Klausuren zu nehmen. Die Einsichtnahme ist in der Regel für die Dauer eines Jahres nach Bekanntgabe der Note möglich.

Klausureinsicht am Lehrstuhl

In der Regel bieten Ihnen die Lehrstühle im Anschluss an die Prüfungszeiträume Termine zur Klausureinsicht an. Wir empfehlen Ihnen, diese Termine wahrzunehmen, da die Klausureinsicht am Lehrstuhl zeitnah zur Klausur erfolgen kann und Fragen zur Korrektur und Bewertung nur von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lehrstuhl beantwortet werden können.

Die Einsichttermine werden auf den Webseiten des für die Klausur verantwortichen Lehrstuhls bekannt gegeben. Falls Sie dort keine Informationen finden, erkundigen Sie sich bitte nach einem Termin.


Klausureinsicht im Studienbüro

Studienbüro I - Studierende der Studiengänge BWL, VWL, Wifo, Wima, Wipäd, Mathematik und Informatik

Falls Sie die vom Lehrstuhl angebotenen Termine nicht wahrnehmen konnten, besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Studienbüro immer dienstags von 10.30 - 12.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung.

Die Einsichtnahme im Studienbüro ist erst möglich, nachdem die Klausuren bei uns eingegangen sind und abgelegt wurden (ca. 4 Wochen nach Klausureingang).

- Klausuren des FSS (1. und 2. Termin) erhält das Studienbüro zwischen dem 15. Oktober und 31. Dezember.

- Klausuren des HWS (1. und 2. Termin) erhält das Studienbüro zwischen dem  15. April und 31. Juni.

Wenn Sie Klausuren im Studienbüro einsehen möchten, beantragen Sie die Einsicht bitte über das folgende Webformular:


Antrag auf Klausureinsicht

Wir benachrichtigen Sie, sobald die angeforderten Klausuren zur Einsicht bereit liegen und bitten Sie daher, von weiteren Nachfragen abzusehen. Während der Prüfungsvorbereitung Ende November / Anfang Dezember bzw. Ende Mai sind Klausureinsichtnahmen nur eingeschränkt möglich.

 

Studienbüro II - Studierende der geistes-, rechts- und sozialwissenschaftlichen Studiengänge
Bitte beantragen Sie die Klausureinsicht per E-Mail bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin. Ausnahme stellen wirtschaftswissenschaftliche Klausuren (BWL, VWL) dar. Diese beantragen Sie bitte über das Antragsformular.


 
 
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