Studiengebühren

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 21.12.2011 das Studienge-bührenabschaffungsgesetz (StuGebAbschG) beschlossen. Das neue Gesetz ist inszwischen verkündet worden und in Kraft getreten. Die bisherige Gebührenerhebung endet zum Ablauf des Herbstsemesters 2011/2012.

Deshalb werden von der Universität ab dem Frühjahrsemester 2012 grundsätzlich keine Studiengebühren mehr eingezogen.

Befreiungsanträge zu Studiengebühren, die noch entsprechend der vorherigen gesetzlichen Regelung für das Frühjahrsemester 2012 gestellt wurden, sind gegenstandslos und werden nicht mehr bearbeitet.

Eventuell zum Frühjahrsemester 2012 bereits gezahlte Studiengebühren werden auf Antrag an die Studierenden zurückerstattet.

 

Alle weiteren Informationen zur Rückmeldung finden Sie unter

http://www.uni-mannheim.de/ionas/n/uni/studienbueros/studentisches/rueckmeldung/index.html

 


 
 
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