Landesgraduiertenförderung (LGF)

Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Die Universität Mannheim vergibt an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerber/innen Stipendien zur Förderung von Promotionsvorhaben (vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg).
Die Stipendien werden gemäß Zuweisung der Haushaltsmittel jährlich bewilligt.
Entsprechend dem Arbeitsfortschritt des Promotionsvorhabens beträgt die Förderdauer regelmäßig zwei Jahre. In begründeten Fällen kann auch eine einjährige Förderung beantragt werden.
Das Grundstipendium beträgt 1200 € monatlich einschließlich der pauschalen Sach- und Reisekosten.

Die Bewerbungsvoraussetzungen und weitere wichtige Informationen zum Landesgraduiertenförderprogramm an der Universität Mannheim finden Sie in unserem Merkblatt.

Die genauen Regelungen finden Sie im Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG), in der Satzung der Universität Mannheim zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes sowie im dazugehörigen Richtlinienblatt.

Bewerbungsfrist:

Aktuell sind keine Landesstipendien ausgeschrieben.

Gerne nehmen wir Sie auf unsere Interessiertenliste auf und informieren Sie, sobald die nächste Ausschreibung veröffentlicht wird. Bei Interesse senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Fakultät sowie des Fachbereiches, in dem Sie promovieren, eine Email an die unten angegebene Adresse.

Antragsformulare

Formular "Einkommennachweise" (Pdf)

Hier finden Sie eine Checkliste zu den zusammen mit dem Erstantrag einzureichenden Unterlagen.

Die geforderten Antragsunterlagen sind fristgemäß in der im Antrag angegebenen Reihenfolge in einfacher Ausfertigung als Loseblattsammlung (nicht geheftet, gebunden, gelocht; abschnittweise nur durch Büroklammern zusammengehalten) im Dezernat I (Kontaktdaten siehe unten) einzureichen.

  • Verlängerungsantrag (Word, Pdf)     

Formular "Einkommennachweise" (Pdf)

Bitte reichen Sie Ihren Verlängerungsantrag ca. 2 Monate vor Förderende ein, sodass ggf. eine nahtlose Weiterförderung erfolgen kann.

Die geforderten Antragsunterlagen sind in der im Antrag angegebenen Reihenfolge in einfacher Ausfertigung als Loseblattsammlung (nicht geheftet, gebunden, gelocht; abschnittweise nur durch Büroklammern zusammengehalten) im Dezernat I (Kontaktdaten siehe unten) einzureichen.


Seit September 2010 können im Rahmen der Förderung nach dem LGFG Zuschüsse für besondere soziale Lebenslagen für den jeweils bewilligten Förderzeitraum zusätzlich beantragt werden:

(a) Zuschuss bei nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten (max. 500,-- Euro monatlich)

Für die Betreuung durch Dritte von eigenen im eigenen Haushalt lebenden, kindergeldberechtigten Kindern des Stipendiaten können Zuschüsse beantragt werden.

(b) Zuschuss bei (Schwer-)Behinderung oder sonstiger gesundheitlicher Beeinträchtigung des Stipendiaten oder eines eigenen Kindes des Stipendiaten (max. 500,-- Euro monatlich)

Im Falle einer vorliegenden (Schwer-)Behinderung oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigung des Stipendiaten oder eines eigenen Kindes des Stipendiaten kann ein monatlicher Zuschuss beantragt werden, der sich nach dem nachgewiesenen Grad der Behinderung bzw. der nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigung richtet.

(c) Zuschuss bei Pflegefall innerhalb der Familie (max. 500,-- Euro monatlich)

Im Falle der nachgewiesenen Betreuung und Pflege der eigenen pflegebedürftigen Kinder, des pflegebedürftigen Ehe-/ Lebenspartners oder der eigenen pflegebedürftigen Eltern durch den Stipendiaten, kann ein monatlicher Zuschuss beantragt werden, der sich nach der nachgewiesenen Pflegestufe richtet.

 

Weitere Informationen finden Sie sowohl im Merkblatt, in der Satzung als auch im Richtlinienblatt zur Satzung. Für weitere Fragen steht Ihnen Nadine Bradt (Kontaktdaten siehe unten) gerne zur Verfügung.

Antragsformulare:

- Zuschuss auf Kinterbetreuung (Word, Pdf)
- Zuschuss bei vorliegender (Schwer-)Behinderung oder sonstiger gesundheitlicher Beeinträchtigung (Word, Pdf)
- Zuschuss bei Pflegefall innerhalb der Familie (bitte wenden Sie sich direkt an Frau Bradt)


Kontakt: Nadine Bradt 
Dezernat I
L 1, 1
3. OG, Zimmer 331
Tel.: 0621/181- 1085
68131 Mannheim
Email: bradt(at)verwaltung.uni-mannheim.de


 


 
 
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