Karriere­phase Postdoc – Was Sie wissen sollten

Die Postdoc-Phase, kurz für Postdoktorand*innen-Phase oder Postdoktorat, ist die Phase in der wissenschaft­lichen Karriere, die auf die Promotion folgt. Sie dient dazu, weiterführende Forschungs­erfahrung zu sammeln und Qualifikationen für eine wissenschaft­liche Karriere zu erwerben und zu festigen. Die Postdoc-Phase ist eine anspruchsvolle und gleichzeitig entscheidende Etappe der akademischen Laufbahn, in der die Weichen für eine erfolgreiche wissenschaft­liche Karriere gestellt werden.

Die Postdoc-Phase zeichnet sich insbesondere durch die folgenden Merkmale aus:

  1. Forschungs­autonomie: Im Anschluss an die Promotion wird von Postdoktorand*innen erwartet, dass sie mehr Forschungs­autonomie entwickeln. Dies bedeutet, dass sie zunehmend eigenständig arbeiten, eigene Ideen entwickeln und möglicherweise eigene Forschungs­projekte leiten und hierfür Forschungs­gelder (Drittmittel) einwerben.
  2. Profilierung: In der Postdoc-Phase entwickeln Wissenschaft­ler*innen ein eigenes Forschungs­profil, das sich insbesondere in ihren Publikationen, Konferenzauftritten und Drittmittelaktivitäten niederschlägt. Es ist die Phase, in der Wissenschaft­ler*innen ihren Platz in der scientific community finden und sich als Expert*innen für bestimmte Themen und Methoden präsentieren und etablieren. 
  3. Internationale Mobilität: Den Forschungs­ort und die Einrichtung der Promotion zu wechseln, gehört zur Postdoc-Phase dazu – nicht nur, um in einem anderen Umfeld neue Impulse zu bekommen und neue Forschungs­ideen zu entwickeln. Eine gewisse Zeit im Ausland zu verbringen, erweitert auch das wissenschaft­liche Netzwerk und eröffnet Möglichkeiten zu neuen Kooperationen. 
  4. Vorbereitung auf die Professur: Insbesondere in der späteren Postdoc-Phase wird erwartet, dass Postdocs die sogenannte Berufbarkeit erlangen, also alle Qualifikationen für die Übernahme einer Lebens­zeitprofessor oder anderen Führungs­position mitbringen. Dazu gehören neben herausragenden wissenschaft­lichen Leistungen auch Führungs- und Management­fähigkeiten sowie Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung.
  5. Befristung: Postdoc-Positionen sind in der Regel für zwei bis fünf Jahre befristet. Die genaue Dauer kann je nach Fach­gebiet, Institution und Finanzierung variieren. Die Rechts­grundlage für befristete Arbeits­verträge mit wissenschaft­lichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungs­einrichtungen bildet das Wissenschafts­zeitvertragsgesetz (WissZeitVG).

Wer gilt als Postdoc?

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Postdocs“ gibt es (noch) nicht. An der Universität Mannheim legen wir das Begriffsverständnis des Universitäts­verbands zur Qualififzierung des wissenschaft­lichen Nachwuchses in Deutschalnd (UniWiND) zugrunde:

Postdocs sind promovierte Wissenschaft­ler*innen, die unterhalb der W2-Professur wissenschaft­lich tätig sind und die entweder mit dem Ziel einer Weiterqualifizierung an Universitäten oder außeruniversitären Forschungs­einrichtungen beschäftigt sind (WissZeitVG § 2 Abs. 1) oder die unabhängig von der Art und dem Ort ihrer Beschäftigung daran arbeiten, sich für eine Universitäts­professur zu qualifizieren (zum Beispiel wissenschaft­liche Mitarbeiter*innen mit Qualifizierungs­absicht auf Dauerstellen oder auf Stellen für Wissenschaft­management oder Lehre, Stipendiat*innen oder externe Habilitand*innen).

Hanna Kauhaus und Evelyn Hochheim (Hrsg.): Qualifizierung in der Postdoc-Phase. Handreichung zur Planung und Umsetzung von Angeboten (UniWiND-Publikationen Band 5), Jena 2015, S. 7.


Die verschiedenen Abschnitte der Postdoc-Phase

Die Postdoc-Phase lässt sich in drei aufeinanderfolgende Etappen gliedern: Sie beginnt mit der frühen Postdoc-Phase, die der Orientierung dient. Hier machen Sie sich mit den neuen Anforderungen und bevorstehenden Aufgaben vertraut und setzen sich mit den verschiedenen Karrierewegen zur Professur auseinandersetzen . Dies ist auch die Phase, in der Sie Wrap-ups aus dem Promotions­vorhaben abschließen und ein neues wissenschaft­liches Vorhaben identifizieren. Es folgt die fortgeschrittene Postdoc-Phase, in der Sie Ihr wissenschaft­liches Profil schärfen und sich als Expert*in für bestimmte Themen und Methoden in Ihrer Fach­disziplin etablieren. Typischerweise sind Sie jetzt besonders publikations­stark, werben unter Umständen eigene Drittmittel ein und erweitern Ihr Netzwerk bei Vortragsreisen und Forschungs­aufenthalten im Ausland. Daneben erwerben Sie überfach­liche Schlüssel­qualifikationen, etwa im Bereich Führung oder Wissenschafts­kommunikation. Die späte Postdoc-Phase ist der Bewerbung um Professuren oder vergleichbarer Führungs­positionen gewidmet.


Wissenschaft­liche Karrierewege nach der Promotion

Im deutschen Wissenschafts­system gibt es verschiedene Karrierewege zur Professur. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, dar­unter Ihre Fach­richtung, Ihre persönliche Lebens­situation, Ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen oder die Verfügbarkeit von entsprechenden Stellen und Finanzierungs­möglichkeiten.

  • Habilitation und habilitations­äquivalente Leistungen

    Die Habilitation ist im deutschsprachigen Raum der „klassische“ Weg zur Professur und ist inbesondere in geistes­wissenschaft­lichen Disziplinen, der Rechts­wissenschaft und Medizin nach wie vor üblich. Wer sie erfolgreich abschließt, hat das Ende der Qualifizierungs­phase für die Wissenschaft erreicht und darf sich Privatdozent*in (PD) nennen. Habilitierte erhalten die Lehr­be­fähigung (Venia legendi) und dürfen Vorlesungen halten, Prüfungen abnehmen und Promovierende betreuen. Die Habilitation erfordert in der Regel, dass die Kandidat*innen eine Habilitations­schrift oder gleichwertige Publikationen vorlegen und einen öffentlichen Vortrag halten, bei dem sie ihre Forschungs­ergebnisse präsentieren und Fragen des Prüfungs­ausschusses beantworten. Häufig kommt noch eine Lehr­probe oder der Nachweis pädagogisch-didaktischer Qualifikationen hinzu. Welche Voraussetzungen für die Habilitation gelten, welche Prüfungs­leistungen erbracht werden müssen und wie das Habilitierungs­verfahren abläuft, ist in der jeweils geltenden Habilitations­ordnung geregelt. Die Universität Mannheim hat eine gemeinsame Habilitations­ordnung für alle Fakultäten.

  • Nachwuchs­gruppen­leitung

    Eine Nachwuchs­gruppen­leitung soll es Wissenschaft­ler*innen in der frühen Karriere­phase nach der Promotion ermöglichen, sich ungestört auf ihre Forschungs­vorhaben zu konzentrieren, eigene Projektteams mit Promovierenden und Hilfskräften zu leiten und sich in ihrer Fach­disziplin als erkannte Forscher*innen zu etablieren. Entsprechende Position sind insbesondere in den mathematisch-natur­wissenschaft­lichen Disziplinen und in außeruniversitären Forschungs­instituten verbreitet. Nachwuchs­gruppen­leitungen sind in der Regel auf fünf Jahre angelegt und können neben Forschungs­tätigkeit auch Lehr­verpflichtungen vorsehen. Da sie aus Drittmitteln finanz­iert werden, steht meist ein großzügiges Budget für Sach-, Reise- und Publikations­kosten zur Verfügung, über das die Leiter*innen selbst und abhängig verfügen können. Die wichtigsten Förder­programme für Nachwuchs­gruppen sind das Emmy Noether-Programm der Deutschen Forschungs­gemeinschaft (DFG) und regelmäßige Ausschreibungen des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Wer eine Nach­gruppen­leitung erfolgreich beendet, gilt als berufbar für eine W3-Professur.

  • Juniorprofessur

    Juniorprofessuren wurden 2002 an deutschen Universitäten eingeführt, um neben der Habilitation und der Nachwuchs­gruppen­leitung einen weiteren Qualifikations­weg zur Professur anzubieten. Die als W1 bezeichneten Professuren ermöglichen es den Hinhaber*innen in einem frühen Stadium ihrer Karriere, unabhängig zu forschen und lehren und eigen­verantwortlich Mitarbeitende zu führen. Ihre Aufgaben sind denen von Lebens­zeitprofessor*innen vergleichbar, beinhalten aber ein geringere Lehr­deputat. Juniorprofessor*innen werden als Beamt*innen auf Zeit für in der Regel sechs Jahre an einer Hochschule angestellt. Juniorprofessuren werden nach etwa drei Jahren zwischenevaluiert. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird das Beschäftigungs­verhältnis um weitere drei Jahre verlängert. Es besteht allerdings kein Anspruch anschließend weiterbeschäftigt zu werden. Bei Juniorprofessuren mit Verstetigungs­option, der sogenannten Tenure-Track-Option, erfolgt im sechsten Jahr die abschließende Evaluation, die darüber entscheided, ob die Position in eine Lebens­zeitprofessur (W2 oder W3) überführt wird. Welche Leistungen für eine erfolgreiche Zwischen- und Abschlussevaluation erbracht werden müssen, ist in der jeweils geltenen Evaluations­ordnung geregelt. Die Universität Mannheim regelt das Verfahren in einer für alle Fakultäten geltenden Tenure Track Satzung.


Förder­programme und Ausschreibungen für Postdocs

Die Deutsche Forschungs­gemeinschaft (DFG), der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Europäische Union, Bundes- und Landes­ministerien sowie Stiftungen bieten fortlaufende Förder­programme für promovierte Wissenschaft­ler*innen an. Wir haben die wichtigsten Förder­möglichkeiten zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen Angeboten und begleiten Sie im Antragsprozess.

  • Finanzierung der eigenen Stelle / Postdoc-Stipendien

    Walter Benjamin Programm der DFG

    • Ziel­gruppe: Wissenschaft­ler*innen in der Qualifizierungs­phase im Anschluss an die Promotion, die ein eigenes Forschungs­vorhaben am Ort ihrer Wahl (Inland oder Ausland) selbständig umzusetzen möchten.
    • Förderdauer: bis zu zwei Jahre
    • Föderumfang: E13- oder E14-Stelle gemäß TV-L (im Inland) bzw. Stipendium (im Ausland); Pauschale für Forschungs­mittel
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
    • weitere Informationen: Homepage der DFG und Kurzportrait des Programms

    Emmy Noether-Programm der DFG

    • Ziel­gruppe: herausragenden fortgeschrittene Wissenschaft­ler*innen, die sich durch die eigen­verantwortliche Leitung einer Nachwuchs­gruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschul­professur qualifizieren möchten.
    • Förderdauer: in der Regel sechs Jahre
    • Förderumfang: E15-Stelle gemäß TV-L, Personalmittel für wissenschaft­liche Mitarbeiter*innen, Sachmittel, Investitions­mittel
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
    • weitere Informationen: Homepage der DFG

    Heisenberg-Programm der DFG

    • Ziel­gruppe: herausragenden Wissenschaft­ler*innen, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllen und sich weiterhin auf eine wissenschaft­liche Leitungs­position vorbereiten und in dieser Zeit weiterführende Forschungs­themen bearbeiten möchten.
    • Förderdauer: bis zu fünf Jahre
    • Förderumfang: E15-Stelle gemäß TV-L (Inland) oder W2-/W3-Professur (Inland, aufnehmende Universität muss Dauerprofessur schaffen) oder Stipendium (Ausland), Pauschale für Forschungs­mittel
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
    • weitere Informationen: Homepage der DFG und Kurzportrait des Programms

    Sachbeihilfe der DFG mit eigener Stelle als Projektleitung (Modul „Eigene Stelle“)

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen, die ein eigenes Forschungs­projekt durchführen möchten
    • Förderdauer: bis zu drei Jahre
    • Förderumfang: E13-Stelle gemäß TV-L
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
    • weitere Informationen: Homepage der DFG und Merkblatt der DFG

    Projekt­förderung der Fritz Thyssen Stiftung

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen, die ein eigenes Forschungs­projekt durchführen möchten
    • Förderdauer: bis zu drei Jahre
    • Förderumfang: E13-Stelle gemäß TV-L
    • Fach­schwerpunkte: Geistes- und Sozial­wissenschaften sowie Biomedizin
    • Antragsfristen: 1. Februar bzw. 1. November eines jeden Jahres
    • weitere Informationen: Homepage der Fritz Thyssen Stiftung

    PRIME-Programm des DAAD

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen, die ein eigenes Forschungs­projekt im Ausland durchführen möchten
    • Förderdauer: 18 Monate, von denen zwölf im Ausland und sechs an der deutschen Heimat­einrichtung verbracht werden
    • Förderumfang: E13-Stelle gemäß TV-L
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: einmal jährlich, in der Regel Ende August
    • weitere Informationen: Homepage des DAAD

    CZS Nexus – Programm zur Förderung interdisziplinärer Post Doc Gruppen der Carl Zeiss Stiftung

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen an einer Forschungs­einrichtung in Baden-Württemberg Rheinland-Pflaz und Thüringen, die eine eigene interdisziplinäre Forschungs­gruppe aufbauen möchten
    • Förderdauer: bis zu sechs Jahre
    • Förderumfang: bis zu 1,5 Millionen Euro, von denen zwingend die Stelle der Gruppen­leitung finanz­iert wird (in der Regel E13 oder E 14 gemäß TV-L)
    • Fach­schwerpunkte: MINT-Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: einmal jährlich, in der Regel Mitte Oktober
    • weitere Informationen: Homepage der Carl Zeiss Stiftung

    Leopoldina-Postdoc-Stipendium

    • Ziel­gruppe: herausragende promovierte Wissenschaft­ler*innen, die bereits ein eigenes Forschungs­profil erkennen lassen
    • Förderdauer: 12 bis 24 Monate
    • Förderumfang: individuelles Vollstipendium, Pauschale für Sach- und Verbrauchs­mittel
    • Fach­schwerpunkte: Mathematik, Natur- und Technik­wissenschaften, Lebens­wissenschaften, Medizin, Geistes-, Sozial und Verhaltens­wissenschaften
    • Antragsfrist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
    • weitere Informationen: Homepage der Leopoldina

    Margarete von Wrangell-Programm für Frauen des MWK

    • Ziel­gruppe: herausragende W1-Professorinnen, die an einer staatlichen Hochschule in Baden-Württemberg beschäftigt sind, in den ersten eineinhalb Jahren nach Amtsantritt
    • Förderdauer: bis zu 3 Jahre (finanz­iert durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW (MWK) und den Europäischen Sozialfonds (EFS)), weitere zwei Jahre können durch die Hochschule finanz­iert werden   
    • Förderumfang: Personlamittel (E13/E14-Stelle gemäß TV-L) zur Beschäftigung einer kürzliche Promovierten als wissenschaft­liche Mitarbeiterin, Qualifizierungs­budget von 5.000 Euro pro Jahr
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: 31. Mai 2025
    • weitere Informationen: Ausschreibung des MWK
  • Finanzierung von Forschungs­projekten

    Sachbeihilfe der DFG (Modul „Basis“)

    • Ziel­gruppe: promovierte Nachwuchs­wissenschaft­ler*innen
    • Förderdauer: bis zu drei Jahre
    • Förderumfang: Personalmittel für wissenschaft­liche Mitarbeiter*innen (in der Regel E13 gemäß TV-L), Sachmittel, Investitions­mittel
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
    • weitere Informationen: Homepage der DFG und Merkblatt der DFG

    Projekt­förderung der Fritz Thyssen Stiftung

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen, die ein eigenes Forschungs­projekt durchführen möchten
    • Förderdauer: bis zu drei Jahre
    • Förderumfang: Personalmittel zur Beschäftigung einer*s wissenschaft­lichen Mitarbeiterin*s (E13-Stelle gemäß TV-L), Mittel für Hilfskräfte, Reisemittel
    • Fach­schwerpunkte: Geistes- und Sozial­wissenschaften sowie Biomedizin
    • Antragsfristen: 1. Februar bzw. 1. November
    • weitere Informationen: Homepage der Fritz Thyssen Stiftung

    Stipendien­programm zur Förderung von Postdoktorand*innen und Juniorprofessor*innen der Daimler-Benz-Stiftung

    • Ziel­gruppe: herausragende Postdocs und Juniorprofessor*innen in Leitungs­funktion
    • Förderdauer: bis zu zwei Jahre
    • Förderumfang: Pauschale in Form eines Stipendiums von 20.000 Euro pro Jahr für Forschungs­zwecke
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfristen: 1. Oktober
    • weitere Informationen: Homepage der Daimler-Benz-Stiftung

    Elite­programm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Baden-Württemberg Stiftung

    • Ziel­gruppe: herausragende Postdocs und Juniorprofessor*innen ohne Tenure-Track-Option
    • Förderdauer: bis zu drei Jahre
    • Förderumfang: bis zu 150.000 Euro für Personalkosten, Reisekosten, Sachkosten und Investitions­kosten
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfristen: mehrstufiges Auswahl­verfahren, erste universitäts­interne Frist in der Regel Ende Februar
    • weitere Informationen: Homepage der BW-Stiftung

    ERC Starting Grant

  • Finanzierung von Auslands­mobilität

    ERASMUS+

    • Ziel­gruppe: Wissenschaft­ler*innen, die einen Lehr­aufenthalt oder eine Fortbildung im Ausland absolvieren möchten
    • Zielländer: alle 27 EU-Staaten sowie das Vereinigte Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, die Türkei und Nordmazedonien
    • Förderdauer: zwei bis 60 Tage (plus Reisetage)
    • Förderumfang: Übernahme der Reisekosten und Aufenthaltspauschale
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
    • weitere Informationen: Homepage des Akademischen Auslands­amts 

    PRIME-Programm des DAAD

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen, die ein eigenes Forschungs­projekt im Ausland durchführen möchten
    • Zielländer: keine Einschränkungen
    • Förderdauer: 18 Monate, von denen zwölf im Ausland und sechs an der deutschen Heimat­einrichtung verbracht werden
    • Förderumfang: E13-Stelle gemäß TV-L
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: einmal jährlich, in der Regel Ende August
    • weitere Informationen: Homepage des DAAD

    Forschungs­stipendien für promovierte Nachwuchs­wissenschaft­ler*innen (Postdoc-Programm) des DAAD

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen mit deutscher Staats­angehörigkeit, die ein Forschungs­vorhaben im Ausland durchführen möchten.
    • Zielländer: keine Einschränkungen
    • Förderdauer: drei bis sechs Monate
    • Föderumfang: monatliches Grundstipendium zuzüglich Auslands­zuschlag, Sachkostenbeihilfe, Reisekostenpauschale, Tagungs­kostenzuschuss, gegebenfalls Kinder- und Kinderbetreuungs­zulage
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfristen: 15. März, 15. Juni und 15. September eines jeden Jahres
    • weitere Informationen: Homepage des DAAD

    Kurz- und Langzeitdozenturen-Programm des DAAD

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen mit Lehr­erfahrung, die kürzere oder längere Lehr­aufenthalte an einer staatlich anerkannten ausländischen Hochschule absolvieren möchten.
    • Zielländer: keine Einschränkungen
    • Förderdauer: ein bis sechs Monate bei Kurzzeitdozenturen, ein bis fünf Jahre bei Langzeitdozenturen
    • Föderumfang: Beurlaubung an Heimathochschule unter Fortzahlung der Bezüge bei Kurzzeitdozenturen, Beschäftigung an der Gasthochschule zuzüglich Ausgleichszulage
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfristen: siehe Hinweise des DAAD für das Jahr 2024
    • weitere Informationen: Homepage des DAAD

    Walter Benjamin Programm der DFG

    • Ziel­gruppe: Wissenschaft­ler*innen in der Qualifizierungs­phase im Anschluss an die Promotion, die ein eigenes Forschungs­vorhaben im Ausland selbständig umzusetzen möchten.
    • Zielländer: keine Einschränkungen
    • Förderdauer: bis zu 24 Monate
    • Föderumfang: monatliches Stipendium und Pauschale für Forschungs­mittel
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
    • weitere Informationen: Homepage der DFG und Kurzportrait des Programms

    Feodor Lynen-Forschungs­stipendium der Alexander von Humboldt Stiftung

    • Ziel­gruppe: herausragende Wissenschaft­ler*innen in der fortgeschrittenen und späten Postdoc-Phase, die ein Forschungs­vorhaben im Ausland durchführen möchten
    • Zielländer: keine Einschränkungen
    • Förderdauer: sechs bis 24 Monate
    • Föderumfang: Stipendium, bestehend aus monatlichem Grundbetrag und Auslands­zuschlag sowie Zusatzleistungen (Reisekosten, Rückkehrstipendium, Unterstützung für Erziehungs­leistungen, Wiedereingliederungs­beihilfe und Alumni­förderung); eine Beteiligung der gastegebenen Einrichtung im Ausland wird erwartet
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: mindestens vier bis sieben Monate vor dem jeweiligen Auswahltermin im Februar, Juni und Oktober eines jeden Jahres
    • weitere Informationen: Hompage der Alexander von Humboldt Stiftung

    EU MSCA European Postdoctoral Fellowship und Global Postdoctoral Fellowship

    • Ziel­gruppe: herausragende Wissenschaft­ler*innen in der fortgeschrittenen und späten Postdoc-Phase, die ein Forschungs­vorhaben im Ausland (EU-Mitgliedstaat oder an Horizon Europe assoziierter Staat beziehungs­weise außereuropäischer und icht an Horizon Europe-assoziierten Staat) durchführen möchten
    • Förderdauer: zwölf bis 24 Monate bei Aufenthalten im europäischen Ausland, 24 bis 36 Monate im außereuopäischen Ausland
    • Föderumfang: Finanzierung einer Stelle an der Gast­einrichtung zuzüglich Zuschüssen zur Lebens­haltung und Mobilität, gegebenenfalls Familienzulage, Pauschale für Forschungs- und Vernetzungs­aktivitäten
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: einmal jährlich, in der Regel im September
    • weitere Informationen: Homepage der Europäischen Union und Homepage der Kooperations­stelle EU der Wissenschafts­organisationen (KOWI)

    Forschung & Lehre-Programm der Deutsch-Amerikanischen Fulbright-Kommission 

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen mit deutscher Staats­bürgerschaft, die ein Forschungs­vorhaben an einer US-amerikanischen Hochschule vertiefen oder einen Lehr­uafenthlat in den USA im Rahmen eines Austauschs für Hochschul­lehr­ende absolvieren möchten.
    • Zielland: ausschließlich USA
    • Förderdauer: drei bis neun Monate
    • Föderumfang: Stipendium, bestehend aus Reisekostenpauschale, monatlicher Unterhaltskostenpauschale, einmalige Nebenkostenpauschale, pauschale Zulage für mitreisende Familienangehörige, Kranken- und Unfall­versicherung, gebührenfreies Fulbright J-1 Visum, Aufnahme in das internationale Fulbright-Netzwerk
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden, mindestens jedoch neun Monate vor geplantem Aufenthaltsbeginn.
    • weitere Informationen: Homepage von Fulbright Germany

    Faculty Mobility Program im Rahmen des Landes­programms Baden-Württemberg – Connecticut (USA)

    • Ziel­gruppe: an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg beschäftigte Wissenschaft­ler*innen, die einen Kurzbesuch an einer Universität im US-Bundes­staat Connecticut abolvieren möchten, durch den neue Kooperationen initiiert und bereits bestehende Kooperationen gestärkt werden sollen
    • Beteiligte Institutionen: University of Connecticut, Central Connecticut State University, Eastern Connecticut State University, Southern Connecticut State University, Connecticut College, Trinity College, Wesleyan University, University of Hartford, Yale University, Yale Divinity School
    • Förderdauer: drei bis zehn Tage
    • Föderumfang: Reisekostenstipendium in Höhe von 1.200 Euro und Stipendium zur Deckung der Aufenthaltskosten in Höhe von 150 Euro/Tag
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: 5. Dezember 2023
    • weitere Informationen: Ausschreibung des Miniterstiums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK)

    Faculty Mobility Program im Rahmen des Landes­programms Baden-Württemberg – University of Massachusetts (USA)

    • Ziel­gruppe: an einer Universität in Baden-Württemberg beschäftigte Wissenschaft­ler*innen, die einen Kurzbesuch an den Standorten der UMass abolvieren möchten, durch den neue Kooperationen initiiert und bereits bestehende Kooperationen gestärkt werden sollen
    • Beteiligte Standorte der University of Massachusetts: Amherst, Boston, Dartmouth, Lowell.
    • Förderdauer: drei bis 14 Tage, längere Aufenthalte von bis zu sechs Monaten sind bei Mittelverfügbarkeit ebenfalls möglich
    • Föderumfang: Reisekostenstipendium in Höhe von 1.200 Euro und Stipendium zur Deckung der Aufenthaltskosten in Höhe von 600 Euro (1.200 Euro pro Monat bei längeren Aufenthalten)
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: 30. November 2023
    • weitere Informationen: Ausschreibung des Miniterstiums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK)

    Faculty Mobility Program im Rahmen des Landes­programms Baden-Württemberg – North Carolina (USA)

    • Ziel­gruppe: an einer Universität in Baden-Württemberg beschäftigte Wissenschaft­ler*innen, die einen Kurzbesuch an einer Universität im US-Bundes­staat North Carolina abolvieren möchten, durch den neue Kooperationen initiiert und bereits bestehende Kooperationen gestärkt werden sollen
    • Beteiligte Universitäten in North Carolina: Homepage UNC System
    • Förderdauer: mindestens sieben Tage
    • Föderumfang: Reisekostenstipendium in Höhe von 1.200 Euro
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: verstrichen (15. Oktober 2023)
    • weitere Informationen: Ausschreibung des Miniterstiums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK)

    Faculty Mobility Program im Rahmen des Landes­programms Baden-Württemberg – Ontario (Kanada)

    • Ziel­gruppe: an einer Universität in Baden-Württemberg beschäftigte Wissenschaft­ler*innen mit Forschungs­erfahrung, die einen Forschungs­aufenthalt an einer Universität in der Provinz Ontario (Kanada) abolvieren möchten, durch den neue Kooperationen initiiert und bereits bestehende Kooperationen gestärkt werden sollen
    • Beteiligte Universitäten in Ontario: Ontario Universities
    • Förderdauer: ein bis vier Monat(e)
    • Föderumfang: Reisekostenstipendium in Höhe von 1.200 Euro und Stipendium zur Deckung der Aufenthaltskosten in Höhe von 1.200 Euro pro Monat
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Antragsfrist: verstrichen (15. Oktober 2023)
    • weitere Informationen: Ausschreibung des Miniterstiums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK)

    Postdoctoral Fellowship der Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)

    • Ziel­gruppe: promovierte Wissenschaft­ler*innen, die ein Forschungs­vorhaben an einer japanischen Hochschule oder Forschungs­einrichtung durchführen möchten.
    • Zielland: ausschließlich Japan
    • Förderdauer: zwölf bis 24 Monate
    • Föderumfang: monatliches Stipendium, Übernahme der Reisekosten, settlin-in allowance, Unfall- und Kranken­versicherung
    • Fach­schwerpunkte: offen für alle Fach­disziplinen
    • Bewerbung und Antragsfristen: Die Bewerbung ist über die gastgebende japanische Einrichtung (Frist im Mai und September eines jeden Jahres) oder über die Alexander von Humboldt Stiftung (mindestens sieben Monate vor dem jeweiligen Auswahltermin im Februar, Juni und Oktober eines jeden Jahres) möglich.
    • weitere Informationen: Homepage der JSPS und Homepage der Alexander von Humboldt Stiftung 
In einem Geldbeutel liegen viele Münzen verschiedenen Wertes.
Interne Förder­möglichkeiten

Auch die Universität Mannheim bietet verschiedene finanz­ielle Unterstützungs­angebote für promovierte Wissenschaft­ler*innen. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Angeboten.


Kontakt

Dr. Katharina Bolle

Dr. Katharina Bolle

Forschungs­förderung, Wissenschaft­liche Nachwuchs­förderung
Universität Mannheim
Dezernat I – Forschungs­angelegenheiten und Qualitäts­management
L 1, 1 – Raum 326
68161 Mannheim