Promovierende Eltern stehen häufig vor besonderen Herausforderungen: Neben der Promotion müssen sie für die Kinderbetreuung sorgen, den Familienalltag organisieren und in der Regel eine höhere finanzielle Belastung stemmen.
Die Universität Mannheim bietet promovierenden Eltern daher ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot an. Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studierende und Promovierende. Das MuSchG regelt die gesundheitlichen Schutzbestimmungen für die Mutter und das (ungeborene) Kind während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es gilt für alle werdenden Mütter, unabhängig von Familienstand und Staatsangehörigkeit.
Damit die Schutzbestimmungen eingehalten werden können, müssen sich Promovierende mit einem Beschäftigungsverhältnis bei Ihrem Arbeitgeber, Promovierende ohne Beschäftigungsverhältnis im zentralen Promotionsbüro im Dezernat I melden, sobald die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin bekannt sind.
Auch hierzu beraten wir Sie gerne ausführlicher in einem persönlichen Gespräch.
Promovierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung werden von uns individuell, kompetent und vertraulich beraten. Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung des Promotionsalltags, damit Probleme, die in Zusammenhang mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder Erkrankung stehen könnten, gar nicht erst entstehen.
Promovierende, die nicht an der Universität Mannheim beschäftigt sind, können sich an die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung wenden.
Promovierende mit Beschäftigungsverhältnis können sich bei Fragen und Beratungsbedarf an die Schwerbehindertenvertretung der Universität Mannheim wenden.