Nur wenige Schritte vom Schloss entfernt wohnen – diese Option bieten die Gästehäuser des Welcome Centers. In den Quadraten L 2 und M 2 sind 32 Wohnungen für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingerichtet. Die Wohnungen verfügen über ein bis vier Zimmer, weshalb es auch möglich ist, als Familie in den Gästehäusern zu wohnen.
Die beiden Gästehäuser befinden sich in idealer Lage, um alle Forschungsstätten und Lehrstühle der Universität zu erreichen. Darüber hinaus wohnen die Bewohnerinnen und Bewohner zentral in der Innenstadt und haben es gleichzeitig nicht weit in die Natur: Von den Gästehäusern aus läuft man zirka 15 Minuten zur Rheinpromenade, die zum Waldpark führt.
Neben der zentralen Lage bietet das Gästehaus im Internationalen Begegnungszentrum (IBZ) zudem eine gute Möglichkeit, andere internationale Forschende kennenzulernen.
Die Nachfrage für Wohnungen im Gästehaus ist stets sehr groß.
Setzen Sie sich für eine Wohnungsreservierung daher bitte so früh wie möglich mit uns in Verbindung!
Das Gästehaus in L 2 besteht seit 1982 und wurde mit finanzieller Unterstützung der Alexander-von-Humboldt-Stiftung sowie der Ekkehard-Stiftung vom Land Baden-Württemberg errichtet. Seit 2011 ist das Gästehaus/IBZ der Universität Mannheim Mitglied im IBZ-Verbund Deutschland.
Das seit Oktober 1994 im Quadrat M 2 genutzte Gebäude wurde der Universität Mannheim durch eine Schenkung überlassen und konnte, dank einer großzügigen Spende, für die Unterbringung internationaler Forschender umgestaltet werden.
Für je eine Drei-Zimmer-Wohnung in L 2 und in M 2 hat die Ekkehard-Stiftung das Belegungsrecht für von ihr geförderte ausländische Studierende.
Die Möglichkeit zum wissenschaftlichen Austausch und persönlichen Kennenlernen haben internationale Gäste der Häuser im Internationalen Begegnungszentrum (IBZ) im Erdgeschoss des Gästehauses in L 2. Auf circa 300 Quadratmetern stehen ein Gesellschaftsraum, eine Küche und einen Garten mit Grillgelegenheit zur Verfügung. Das IBZ kann zudem für Veranstaltungen gemietet werden.
Das Gästehaus im Quadrat L 2 ist ein Internationales Begegnungszentrum (IBZ) und verfügt neben den Wohnungen zudem über einen Begegnungsteil mit Gesellschaftsraum und Kaffeebar (circa 300 Quadratmeter).
Der Begegnungsteil steht in erster Linie den Bewohnerinnen und Bewohnern der Gästehäuser zur Verfügung, die gebeten werden, die Nutzung des IBZ bei der Gästehausverwaltung anzumelden.
Darüber hinaus kann das Begegnungszentrum von akkreditierten studentischen Initiativen (von z. B. AEGEE Mannheim bis VISUM) und Lehrstühlen der Universität als Veranstaltungsort für interkulturelle Events genutzt werden. Formlose Anfragen richten Sie bitte ebenfalls an die Gästehausverwaltung.
Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen, die uns die Bearbeitung der Anfragen sehr erleichtern:
Alle Lehrstühle und Institute der Universität Mannheim sind berechtigt, Wohnraum für ihre internationalen Forschenden zu reservieren. Bei Bedarf richten Sie bitte zuerst einen Betreuungsauftrag an das Welcome Center. Das Formular hierzu finden Sie auf der Seite Anmeldung durch Lehrstühle und Institute (Intranet).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Welcome Centers organisieren daraufhin in Rücksprache die Wohnraumbeschaffung im Gästehaus oder unterstützen – wenn nötig – bei der Suche auf dem freien Markt. Darüber hinaus betreuen sie die internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch in allen nicht-akademischen Belangen im Rahmen des Services des Welcome Centers.
Forschungseinrichtungen, die nicht zur Universität Mannheim gehören (ZEW, IDS, GESIS, Hochschule Mannheim, Fachhochschule Ludwigshafen, ZiTi, Transatlantik-Institut, UMM und ZI), können das Gästehaus ebenfalls je nach Verfügbarkeit für ihre Gäste nutzen. Universitäre Einrichtungen und Lehrstühle haben allerdings ein Belegungsvorrecht.
Externe Einrichtungen, die einen Wohnraumantrag stellen möchten, schicken bitte den ausgefüllten Wohnraumantrag-Externe an die Gästehausverwaltung.
Bitte beachten Sie:
Gästen externer Forschungseinrichtungen können sich für Unterstützung im Gästehaus an die Hausverwaltung vor Ort wenden. Eine umfassende Betreuung in nicht-akademischen Fragen kann das Welcome Center nur für Mitglieder der Universität Mannheim anbieten.
Die genauen Mieten entnehmen Sie bitte der Preisliste.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen stets nur ein Angebot machen können für eine Wohnung, die zu dem von Ihnen gewünschten Zeitraum verfügbar ist.
Einzimmerwohnung (20 – 33 qm), 1 Bett, nur für eine Person geeignet | € 380 – € 540,- /Monat |
Zweizimmerwohnung (35 – 45 qm), 1 Doppelbett, geeignet für 2 Personen | € 580 – € 650,- /Monat |
Dreizimmerwohnung (56 qm), 1 Doppelbett + 1 Schlafcouch, geeignet für 2 – 4 Personen Vierzimmerwohnung (48 qm), 1 Doppelbett + 2 Betten, geeignet für 4 Personen | € 780,- /Monat
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Mindestmietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 14 Tage. Bei einer Mietdauer von über 14 Tagen und unter einem Monat werden die genauen Tage berechnet.
Mietzahlung
Miete und Kaution können mittels einer Überweisung, einer Bareinzahlung oder per Kreditkarte (VISA oder Master-Card) beglichen werden.
Kaution
Sollten Sie länger als zwei Monate im Gästehaus wohnen, müssen Sie mit der ersten Monatsmiete eine Kaution in Höhe von 400 Euro auf das Konto der Universität überweisen oder eingezahlen. Sie erhalten die Kaution nach Ihrem Aufenthalt im Gästehaus zurück, wenn Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Anhang für Auslandszahlungen vorlegen.
Mustermietvertrag
Sie finden hier einen Mustermietvertrag, aus dem Sie die Konditionen, zu denen die Wohnungen vermietet werden, entnehmen können.
Übernachtungsbesuch sowie Vermietung von Zusatzbetten
Wohnungen der Gästehäuser der Universität Mannheim dürfen generell nur von der im Mietvertrag ausgewiesenen Anzahl von Personen genutzt werden. Einzelzimmer können in der Regel nur von einer Person bewohnt werden, die größeren Wohnungen je nach Anzahl der Betten von zwei bis vier Personen.
Für Besuche über Nacht (z. B. von Freunden und Verwandten) besteht die Möglichkeit, ein Zusatzbett (Klappbett inkl. Bettzeug und -wäsche) anzumieten. Die Gebühr soll vor allem die durch eine zusätzliche Person entstehenden Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser), aber auch das Auf- und Abbauen und die Kosten für die Wäsche, decken.
Mietpreis pro Tag: 10 Euro
Die Gebühr wird pro Tag gerechnet, d. h. der Mindestpreis für eine Nacht beträgt 20 Euro.
Sonderpreise:
Kinder
Im Rahmen der familienfreundlichen Politik der Universität wurde für mitreisende Kinder bis elf Jahre eine Kinderpauschale von einmalig 20 Euro pro Kind unabhängig von der Mietdauer festgelegt. Die Kinderpauschale wird auch dann berechnet, wenn ein eigenes Reisebett mitgebracht wird, da die Pauschale die anfallenden Nebenkosten decken soll.
In der Kinderpauschale sind ein Kinder-Reisebett und ein Hochstuhl für Kleinkinder enthalten. Sollte das Kind zu groß für das Kinderbett sein, wird alternativ ein Zusatzbett zur Verfügung gestellt.
Weitere Kinderausstattung ist dank großzügiger Spenden von Universitätsmitarbeiterinnen und -mitrabeitern vorhanden (z. B. kleines Kinderfahrrad, MaxiCosy etc.). Im vierten Stock des Gebäudes L 2, 2–4 befindet sich ein Zimmer mit Spielsachen.
Alle Wohnungen sind voll möbliert. Zur Grundausstattung gehören:
Bettwäsche wird zur Verfügung gestellt und regelmäßig gewaschen.
Mit Ausnahme der Wohnung 12 in L 2 sind alle Wohnungen mit einer Küche ausgestattet. Zur Grundausstattung der Küche gehören:
Der Sanitärbereich in den Apartments wird regelmäßig durch das Hauspersonal gereinigt.
Im Keller des Gästehauses L 2 befindet sich ein Waschraum mit drei Waschmaschinen und drei Trocknern, die Bewohnerinnen und Bewohner gegen Gebühr nutzen können. Die Zahlung erfolgt per ecUM- oder Mensa-Card.
Alle Apartments sind mit einem WLAN-Internet-Zugang ausgestattet.
Hier finden Sie als Beispiel eine detaillierte Inventarliste einer Ein-Zimmer-Wohnung und die Grundrisse verschiedener Wohnungen.
Das Gästehaus-Handbuch enthält Tipps zum Leben im Gästehaus und in der Innenstadt. Wie funktionierten Telefon und Internet? Wie muss ich den Müll trennen? Wo finde ich englischsprachige Ärztinnnen und Ärzte? Diese und weitere Fragen beantwortet das Handbuch. Es liegt in allen Wohnungen als Ansichtsexemplar aus. Sie können aber auch schon einmal vorab einen Blick hineinwerfen – einfach das pdf herunterladen.
Wenn Sie Ihr Auto auf einer der öffentlichen Straßen rund um das Gästehaus parken möchten, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis der Stadt Mannheim für die entsprechende Parkzone. Mit dem Ausweis wird Ihnen jedoch kein fester Parkplatz zugewiesen. Sie haben leglich die Berechtigung innerhalb der definierten Zone zu parken. Möchten Sie, dass Ihr Auto geschützt steht, gibt es die Möglichkeit, in einem der Parkhäuser in der Innenstadt einen Parkplatz zu mieten.
Parkplatz für eine Parkzone am Gästehaus
Sie können einen Bewohnerparkausweis für L 2/
Sie haben als Anwohnerin oder Anwohner der Innenstadt die Möglichkeit, für 2,60 Euro/
Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises – auch für andere Parkzonen im Stadtgebiet – ist nur möglich, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Bei internationalen Gästen, die in Deutschland nur in Mannheim gemeldet sind, ist Mannheim automatisch der Hauptwohnsitz. Gäste, die im Bundesgebiet eine weitere Wohnung haben und dort angemeldet sind, müssten ihren Hauptwohnsitz nach Mannheim verlegen, um Anrecht auf den Anwohnerparkausweis zu erhalten.
Parkplatz in einem Parkhaus
Direkt an der Universität Mannheim gibt es verschiedene Parkplätze und Parkhäuser, in denen Sie einen Parkplatz mieten können. Der Preis variiert nach Dauer der Anmietung und Lage der Parkmöglichkeit. Wir empfehlen das Parkhaus unter der Mensa der Universität für eine langfristige Miete.
Falls Sie mit dem Auto anreisen empfehlen wir, unser Dokument „Parken an der Uni Mannheim“ auszudrucken. Dort finden Sie die genauen Hinweise zum Parken im Parkhaus „Mensa“:
Parkplatz auf dem Gelände der Universität
Als Angestellte oder Angestellter der Universität Mannheim haben Sie die Möglichkeit, gegen eine monatliche Gebühr einen Parkplatz auf dem Gelände der Universität Mannheim zu mieten. Bitte wenden Sie sich dafür an das Dezernat VI. Bitte beachten Sie, dass es eine längere Warteliste gibt!
Weitere Parkplatzmöglichkeiten in Mannheim
Umweltzone
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Fahrten durch die Umweltzone in Mannheim – diese ist durch Schilder gekennzeichnet – eine Umweltplakette für Ihr Fahrzeug benötigen.
Zur Verminderung der Immissionsbelastung von Feinstaub und Stickstoffdioxid in deutschen Großstädten wurden in vielen Städten Umweltzonen eingerichtet, die durch entsprechende Schilder gekennzeichnet sind. Über die unterschiedlichen Umweltplaketten und -zonen können Sie sich auf der Website des Bundes-Umweltministeriums informieren.
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die jeweiligen Umweltzonennicht durchfahren, sonst droht Bußgeld. Dies gilt auch für alle im Ausland zugelassenen Fahrzeuge wie PkW, LkW und Busse, sowohl für Geschäftsreisende als auch für Touristen.
Aus diesem Grund raten wir allen Autofahrerinnen und Autofahrern, sich über die Umweltplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben. Die Gästehäuser der Universität Mannheim befinden sich innerhalb der Umweltzone, daher ist es ratsam, sich bei Anreise mit dem PKW die Plakette vorab online zu bestellen.
Wo kann man die Umweltplakette erwerben?
Die Umweltplakette erhalten Sie bei den Bürgerdiensten in Mannheim, an allen Zulassungsstellen, beim TÜV der DEKRA, allen hauptuntersuchungsberechtigten Werkstätten und anderen Prüforganisationen sowie im Beratungszentrum Bauen und Umwelt im Collini-Center.
Kann ich die Umweltplakette auch aus dem Ausland erwerben?
Übr die Website Umwelt-Plakette.de haben Sie die Möglichkeit, die Plakette online zu bestellen. Die Plakette wird Ihnen dann nach Hause gesendet. Der Versand dauert in der Regel drei bis fünf Tage.
Hier finden Sie eine Übersichtskarte der Umweltzone in Mannheim.
Weitere Links zu diesem Thema:
Ab dem 1. November 2015 ist es bei An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes bei den Bürgerdiensten der Stadt nötig, einen Nachweis der Vermieterin oder des Vermieters über den Ein- oder Auszug einzureichen.
Sollten Sie als Mieterin oder Mieter im Gästehaus diesen Nachweis benötigen, wird Ihnen die Gästehausverwaltung gerne einen Wohnungsgeberbestätigung nach §19 BMG ausstellen. Bitte kontaktieren Sie uns vorab, damit wir das Dokument für Sie vorbereiten können.