Bevor Sie mit Ihrer Forschung und Lehre an der Universität Mannheim starten können, gibt es noch ein paar formelle Dinge zu beachten.
Nachdem Sie in Mannheim angekommen sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz innerhalb einer Woche über einen der Bürgerservices der Stadt Mannheim anmelden. Diese Meldepflicht besteht für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und für alle internationalen Gäste, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben. Die notwendigen Formulare erhalten Sie über den Bürgrservice und auch im Büro des Welcome Centers der Universität Mannheim.
Sollten Sie nicht in Mannheim wohnen, erkundigen Sie sich bitte an Ihrem Wohnort nach der zuständigen Meldebehörde.
Terminvergabe
Um die Wartezeit zu vermeiden, bieten die Bürgerservices der Stadt Mannheim eine Online-Terminvergabe an.
Benötigte Dokumente für die Anmeldung des Wohnsitzes:
Sie benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis in folgenden Fällen:
Wenn Sie bereits einen Wohnsitz in Mannheim oder Deutschland haben, beantragen Sie das polizeiliche Führungszeugnis bei den jeweiligen Dienststellen der Bürgerservices. Die Erstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel zwei Wochen.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
Antrag aus dem Ausland (wichtig bei neuen Junior-Professuren!)
In machen Fällen ist es aus zeitlichen Gründen notwendig, das polizeiliche Führungszeugnis schon vor der Reise nach Mannheim zu beantragen. So dürfen zum Beispiel Beamtinnen und Beamte nicht ohne ein vorliegendes Führungszeugnis berufen werden.
Auch wenn Sie nur eine kurzfristige Beschäftigung an der Universität Mannheim (bis zu drei Monaten) planen und daher keinen Wohnsitz in Deutschland anmelden, können Sie über die Website des Bundesamt für Justiz auch aus dem Ausland ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger erhält nach der Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern eine individuelle Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie ist für viele Formalitäten in Deutschland wichtig, zum Beispiel der Auszahlung des Gehaltes, der Beantragung von Kindergeld, der Eröffnung eines Bankkontos etc.. Bewahren Sie daher diese Nummer sorgfältig auf.
Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer schneller benötigen, haben Sie die Möglichkeit diese frühestens einen Werktag nach der Anmeldung des Wohnsitzes direkt beim Finanzamt der Stadt Mannheim zu erfragen. Hierfür benötigen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis.
Zur Eröffnung eines Bankkontos sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Am besten informieren Sie sich bereits vor Ihrer Anreise über die verschiedenen Möglichkeiten, eine Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt in Deutschland abzuschließen.
In Deutschland kann jede und jeder für Schäden haftbar gemacht werden, die er oder sie Dritten zufügt. Es ist daher üblich, eine private (Familien-)Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Forderungen zu versichern, die durch unabsichtlich verursachte Schäden entstehen. Die Haftpflichtversicherung kommt in der Regel für Schäden auf, die Sie anderen unabsichtlich zufügen, etwa durch Unvorsichtigkeit im Straßenverkehr, als Fußgänger oder bei Sachbeschädigung. Es handelt sich um eine der wichtigsten und gleichzeitig günstigsten freiwilligen Versicherungsvarianten in Deutschland, die Sie vor gegen Sie gerichtete Schadensersatzzahlungen schützt.
Während Ihres Aufenthalts an der Universität Mannheim sind Sie nicht über die Universität haftpflichtversichert.
Wir empfehlen Ihnen zu überprüfen, ob eine eventuelle Haftpflichtversicherung in Ihrem Heimatland auch während Ihres Aufenthalts in Mannheim gültig ist. Eine Haftpflichtversicherung sollte mindestens alle privaten, möglichst aber auch alle dienstlichen Haftpflichtfälle abdecken.
Für Personen, die mit einem Visum eingereist sind, gilt: Sofern Sie länger als drei Monate an der Universität Mannheim forschen oder arbeiten werden, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft nicht nur bei der Stadt anmelden, sondern sich auch bei der zuständigen Ausländerbehörde melden, um dort einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz. Wenn Sie in Mannheim gemeldet sind, ist die Ausländerbehörde der Stadt Mannheim zuständig.
Bitte beachten Sie:
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die von der Visumspflicht befreit sind und länger als drei Monate an der Universität Mannheim bleiben, müssen ebenfalls nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Staatsangehörige von EU- oder EWR-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel.
Das Welcome Center berät Sie gerne zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln und ist Ihnen behilflich, den für Sie passendsten Aufenthaltstitel auszuwählen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Grundsätzlich sind folgende Nachweise nötig:
Eine umfassende Übersicht über die Bestimmungen bietet das Portal EURAXESS Deutschland.
Hinweis: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert auf seiner Website über den elektronischen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie ein Dienstverhältnis mit der Universität Mannheim abschließen, wird das Welcome Center Sie bei allen Formalitäten unterstützen. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung und Ihrem Lehrstuhl oder Ihrem Institut werden wir alle nötigen Schritte frühzeitig mit Ihnen absprechen.
Üblicherweise benötigen wir vorab einen sogenannten Personalbogen sowie eine Kopie Ihres letzten Hochschulabschlusses.
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses persönlich bei der Personalabteilung der Universität Mannheim unterzeichnen. Daher sollten Sie drei bis fünf Arbeitstage vor dem geplanten Beginn Ihres Arbeitsvertrages in Mannheim ankommen. So bleibt genug Zeit, alle für die Vertragsunterschrift nötigen Formalitäten zu erledigen.
Zur Vertragsunterzeichnung müssen Sie üblicherweise vorlegen:
Alle Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Sollten die Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, ist eine beglaubigte Übersetzung nötig.
Bitte beachten:
Sollten Sie nicht EU- oder EWR-Staatsangehörige oder -Staatsangehöriger sein, kann ein Arbeitsvertrag nur für einen Zeitraum ausgestellt werden, für den ein Visum oder ein Aufenthaltstitel vorliegt, der eine Erwerbstätigkeit an der Universität Mannheim gestattet.
Wenn Sie zum Beispiel für einen Zeitraum von drei Jahren an einem Lehrstuhl oder Institut der Universität Mannheim eingestellt werden sollen, erhalten Sie als visumspflichtige Staatsbürgerin oder visumspflichtiger Staatsbürger zu Beginn erst einmal nur ein Einreisevisum für drei Monate. Daher muss die Personalabteilung den Arbeitsvertrag zunächst bis zum Ende dieses Visums befristen. Sobald Sie mit Unterstützung des Welcome Centers innerhalb dieser ersten drei Monate einen längeren Aufenthaltstitel erhalten haben, wird auch Ihr Arbeitsvertrag entsprechend verlängert.
Internationale Promovierende haben die Möglichkeit, sich zu immatrikulieren. Sie erhalten dadurch Studierendenstatus, der mit zahlreichen Vergünstigungen (Mensa, Semesterticket etc.) verbunden ist.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten der Immatrikulation für internationale Promovierende:
Gast-Promovierende werden von Forschenden der Universität Mannheim dazu eingeladen, über einen gewissen Zeitraum in Mannheim zu forschen und/
Die Dauer der Immatrikulation als Gast-Promovend oder -Promovendin ist auf maximal zwei Semester beschränkt. Gast-Promovierende können sich direkt über das Welcome Center immatrikulieren.
Zur Immatrikulation sind folgende Nachweise nötig:
Vollzeit-Promovierende streben den Abschluss der Promotion an der Universität Mannheim an, das heißt der Doktor-Grad wird von der Universität Mannheim verliehen und eine Professorin oder ein Professor der Universität Mannheim betreut die Doktorarbeit.
Für die Immatrikulation aller Vollzeit-Promovierenden ist das Dezernat I zuständig. Informationen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Seiten zum Thema Promotion unter Promovieren in Mannheim/
Zur Immatrikulation sind üblicherwiese folgende Nachweise nötig – bitte informieren Sie sich aber immer vorab bei Dezernat I:
Beschäftigte, Gast-Forschende und immatrikulierte Doktorandinnen und Doktoranden erhalten eine personalisierte Benutzerkennung der Universitäts-IT. Mit dieser Benutzerkennung erhalten Sie Zugang zur Infrastruktur der Universität Mannheim sowie zum WLAN Eduroam. Das Welcome Center wird Ihnen die Kennung bei Ankunft aushändigen.
Die personalisierte Chipkarte „electronic card Universität Mannheim“, kurz ecUM, berechtigt Mitglieder und Gäste der Universität zu verschiedenen Vorgängen, die Sie in Ihrer Zeit in Mannheim sicherlich oft in Anspruch nehmen werden:
Internationale Mitglieder und Forschende erhalten die ecUM am Schalter der Universitäts-IT am InfoCenter (Schneckenhof West). Voraussetzung hierfür ist, dass eine Benutzerkennung der Universitäts-IT bereits eingerichtet wurde. Das Welcome Center unterstützt Sie gerne dabei.
Hinweis: Gast-Forschende ohne Arbeitsvertrag können die ecUM nur erhalten, wenn der Aufenthaltszeitraum an der Universität Mannheim länger als drei Wochen in Anspruch nehmen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie alternativ eine Gästekarte der Mensa erhalten. Das Welcome Center wird Sie entsprechend informieren.
Um Geld auf die ecUM-Karte zu laden, wenden Sie sich bitte an die „Infothek“ in der Mensaria, das Café EO, das Café Soleil oder die Barkassen der Mensa. Bei längeren Aufenthalten lohnt sich für Sie gegebenenfalls die Teilnahme am AutoLoad-Verfahren, für das ein deutsches oder europäisches Bankkonto eingerichtet sein muss. Genauere Informationen zum Autoload finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks.
Die „Service und Marketing GmbH – Deutsch als Fremdsprache“ bietet neben den regulären Deutschkursen auch vierwöchige Intensivkurse an. Die Kurse finden in der Regel täglich montags bis freitags von 8.30–11.45 Uhr statt.
Aktuelle Informationen zu Kursterminen, Preisen und Anmeldeprozess entnehmen Sie bitte der Homepage von Deutsch als Fremdsprache.
Die Serviceeinrichtung „Studium Generale“ der Service und Marketing Gmbh der Universität Mannheim bietet zahlreiche Sprachkurse für Studierende an, darunter auch Kurse in Deutsch als Fremdsprache. Auch internationale Promovendinnen und Promovenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können an diesen Kursen teilnehmen – allerdings finden die Kurse meist tagsüber statt.
Deutsche Welle DW World
Mit den Sprachkursen der Deutschen Welle lernen Sie Deutsch mit verschiedenen Formate. Sie trainieren Hörverstehen, Wortschatz und Grammatik mit Audios, Videos und Text. Zur Auswahl stehen Deutschkurse für Anfänger und weitere Angebote für Fortgeschrittene.
Deutsche Welle DW World – Learning German
DUO Deutsch-Uni Online
Online-Sprachkurs zur Studienvorbereitung. Hier könne Sie schon vor Ihrer Ankunft in Deutschland Sprachkenntnisse erwerben. Das Angebot richtet sich speziell an Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Sollte Ihnen dieses Angebot nicht entsprechen, haben Sie natürlich die Möglichkeit, Deutschkurse an anderen Einrichtungen zu besuchen. Bitte informieren Sie sich über das jeweilige Angebot auf den einzelenen Seiten:
Mannheimer Abendakademie und Volkshochschule
U1, 16–19
68161 Mannheim
Tel: 0621 1076–0
Goethe Institut Mannheim Heidelberg
Steubenstrasse 44
68163 Mannheim
Tel: 0621 83385–0
Die Universitätsbibliothek hat für Sie interessante Links zum Spracherwerb zusammengestellt, z. B. Vokabellernprogramme oder auch online-Nachschlagewerke.
Das deutsche System der Sozialversicherung umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung.
Stipendien sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen.
Weiterführende Informationen sind von EURAXESS Deutschland auf verschiedenen Webseiten aufbereitet – bitte informieren Sie sich dort über weitere Details:
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite von Find Your Pension, zum Beispiel über die Rentenlandschaft in Deutschland und die anderer Länder unter der Rubrik ‘Pension Landscapes‘ oder die Pension ABCs zu den verschiedenen Ländern.
Abhängig von Ihrem Status an der Universität Mannheim, der Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland und anderen Faktoren ist es möglich, dass Sie in Deutschland Steuern zahlen müssen. Die Website von EURAXESS Deutschland informiert ausführlich zu den Regelungen und zu den Doppelbesteuerungsabkommen.
Sollten Sie an der Universität Mannheim angestellt sein, wird normalerweise die Lohnsteuer von Ihrem Brutto-Gehalt abgezogen und direkt an das Finanzamt abführt. Daher müssen Sie die Steueridentifikationsnummer an Ihren Arbeitgeber melden.
Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich bei Ihrem Finanzamt zu stellen. Mit diesem wird Ihnen unter Umständen ein Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet. Die dafür nötigten Unterlagen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Da Sie die Steuererklärung mithilfe des ELSTER-Formulars elektronisch einreichen können, ist es auch möglich die Steuererklärung erst nach Rückkehr in Ihr Heimatland anzufertigen. Sie sollten diese bis zum Monat Mai des folgenden Jahres beim örtlichen Finanzamt einreichen. Vom Finanzamt erhalten Sie anschließend einen „Steuerbescheid“, dem Sie entnehmen können ob und in welcher Höhe Ihnen Steuern rückerstattet werden.
In vielen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung kostenpflichtig die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters hinzuzuziehen.
Sie können hier nach Ihrem zuständigen Finanzamt im Internet suchen:
Finanzamtsuche des Bundes
Steuerberaterdatenbanken finden Sie im Internet:
Bundesweiter Steuerberater-Suchdienst
Steuerberatung für Mitglieder:
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring
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Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland werden mit Hilfe eines Rundfunkbeitrages durch die Bürgerinnen und Bürger finanziert. Durch diese Art der Finanzierung wird eine von kommerziellen und politischen Interessen unabhängige Medienberichterstattung gewährleistet. Ob Sie den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, hängt von Ihrer Aufenthaltsdauer in Deutschland ab:
Sollten Sie die ersten Monate im Gästehaus der Universität Mannheim oder einer anderen kurzfristigen Unterkunft wohnen, werden Sie nach Ihrer Ankunft mit der Suche nach einer eigenen Wohnung beginnen. Hierbei helfen Ihnen unsere Tipps zur Wohnungssuche.
Über Ihre neue Anschrift müssen Sie zudem einige Stellen informieren: u. a. Ihren Arbeitgeber, Ihre Bank, Ihre Krankenversicherung, die Meldebehörde, den Beitragsservice der Rundfunkgebühr. Bitte lesen Sie unbedingt unsere Hinweise zu Veränderung oder Verlängerung des Aufenthaltes.
Als Nicht-Europäerin und Nicht-Europäer ist Ihre Fahrerlaubnis ein halbes Jahr lang in Deutschland gültig. Nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Dies bedeutet, dass Sie eine theoretische und praktische Prüfung bei einer Fahrschule absolvieren müssen.
Führerscheine von Europäerinnen und Europäern bleiben auch nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland ohne Umschreibung gültig.
Weitere Informationen zum Thema zum Thema Führerschein finden Sie auf der Website von EURAXESS.
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Welcome Center unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.
Für mich ist es ein Privileg, Teil der Universität Mannheim zu sein. Als eine breitgefächerte Universität bietet sie eine einzigartige Plattform, um den Lernprozess zu fördern und Schlüsselqualifikationen auszubauen. Den Studierenden bieten sich hier viele großartige Möglichkeiten, sich optimal auf die spätere berufliche Laufbahn vorzubereiten.
In ein anderes Land zu ziehen bedeutet zugleich, sich in ganz anderes Bürokratiesystem zu begeben. Ich bin sehr dankbar, dass das Welcome Center mich bei allen notwendigen Schritten unterstützt hat. Das gilt insbesondere für so wichtige Dinge wie Sozialversicherung, Rente, Krankenversicherung und vieles mehr.