Wenn Sie Ihren Aufenthalt als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler an der Universität Mannheim beenden und an Ihre Heimatinstitution zurück kehren, sollten Sie prüfen, ob Sie einige dieser Schritte noch vor Ihrer Abreise erledigen müssen. Auch wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Mannheim haben und dieser endet, sollten Sie sich um einige Formalitäten kümmen.
Gerne beraten die Forscherberater und Forscherberaterinnen des Welcome Centers persönlich - bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine „Check-Out Beratung“. Da eventuell Kündigungsfristen zu beachten sind, sollte dieses Gespräch frühzeitig statt finden, idealwerweise drei bis vier Monate vor der geplanten Abreise.