Ein Aufenthalt in einem neuen Land sollte gut vorbereitet sein. Bitte beginnen Sie möglichst früh mit den Planungen, da zum Beispiel das Visum oder die Wohnungssuche einige Zeit in Anspruch nehmen.
Im Folgenden haben wir die aus unserer Erfahrung nach wichtigsten Aspekte aufgelistet, um die Sie sich in dieser frühen Phase kümmern sollten.
Um sich optimal auf Ihren Aufenthalt in Deutschland vorzubereiten, sollten Sie sich noch in Ihrem Heimatland um einige Dokumente kümmern, die Sie während Ihrer Zeit an der Universität Mannheim benötigen könnten. Das Team des Welcome Centers informiert Sie über die wichtigsten Dokumente, die Sie ggf. schon vorab schicken sollten (zum Beispiel Hochschulabschlusszeugnis und Personalbogen). Dies ist immer abhängig von Ihrem individuellen Status und der Aufenthaltsdauer an der Universität Mannheim.
Im Folgenden haben wir eine Liste der üblicherweise notwendigen Dokumente erstellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
*Diese Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Sollten die Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, ist eine beglaubigte Übersetzung nötig.
Bürgerinnen und Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz dürfen visumsfrei mit einem gültigen Pass einreisen und ihre Beschäftigung sofort aufnehmen.
Staatsangehörige eines sogenannten Drittstaates (nicht EU oder EWR oder die Schweiz) benötigen im Allgemeinen ein Visum für die Einreise, bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen auch eine Aufenthaltserlaubnis. Das Visum erhalten Sie über die deutschen Auslandsvertretungen.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitung eines Visumsantrags kann vier bis sechs Wochen dauern – bei Nachzug von Ehegattinnen oder Ehegatten sogar bis zu zwölf Wochen. Beantragen Sie Ihr Visum deshalb rechtzeitig, jedoch frühestens drei Monate vor der geplanten Einreise.
Nur für einige Länder sind Befreiungen und Erleichterungen von der Visumspflicht vorgesehen. Eine Übersicht zu den Staaten und der entsprechenden Visumspflicht finden Sie auf der „Staatenliste zur Visumspflicht“ des Auswärtigen Amtes.
Wer länger als 90 Tage bleibt und mit einem Visum anreist, darf seine Arbeit in Deutschland sofort aufnehmen, muss aber vor dem Ablauf des Visums bei der lokalen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Wer länger als 90 Tage bleibt und visumsfrei einreisen darf (zum Beispiel USA, Kanada, Japan), hat einen Status als „Tourist“ und darf daher seine Arbeit nicht sofort aufnehmen. Für diesen Fall müssen Sie zunächst einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen, der auch die Arbeitsaufnahme gestattet.
Das Auswärtige Amt hat die länderspezifischen Befreiungen und Erleichterungen von der Visumspflicht in der „Staatenliste zur Visumspflicht des Auswärtigen Amtes“ zusammengefasst.
Eine umfassende Übersicht über die Visabestimmungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und den Seiten von EURAXESS Deutschland. Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, finden Sie entsprechende Informationen zur Wahl des passenden Visums auf der Seite von EURAXESS Deutschland unter Erwerbstätigkeit.
Das Team des Welcome Centers berät Sie zu diesen Fragen gerne individuell. Wir helfen Ihnen, das richtige Visum zu beantragen (Tourist/ Geschäftsreise/ Erwerbstätigkeit/ Studium/
Hinweis Schengen-Visum (Typ C):
Bitte beachten Sie, dass ein Schengen-Visum nur für touristische Zwecke gültig ist. Es berechtigt nicht zur beruflichen Tätigkeit. Sie dürfen den Aufenthaltszweck nach der Einreise nicht ändern oder ein Schengen-Visum auf mehr als 90 Tage verlängern. Bitte beachten Sie zudem, dass der Schengen-Raum und die EU nicht deckungsgleich sind!
Eine Übersicht der Schengen-Staaten finden Sie auf der Seite Schengener Übereinkommen des Auswärtigen Amtes. Ein Schengen-Visum ist beispielsweise in Großbritannien nicht gültig.
Wir empfehlen internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, für die ersten Wochen und Monate ein Zimmer in Gästehaus zu buchen. Infomieren Sie sich auf der Seite Gästehaus und Internationales Begegnungszentrum.
Das Team des Welcome Centers unterstützt Sie zudem bei der Suche nach einem Zimmer oder einer Wohnung auf dem freien Wohungsmarkt – jedoch können wir die Wohnungssuche nicht für Sie übernehmen.
Wir haben die Besonderheiten des deutschen und des Mannheimer Wohnungsmarktes auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Dort finden Sie Links zu den gängigen Suchportalen sowie Wissenswertes zu Themen wie Preisniveau, Kaution, Mannheims Stadteile, Nebenkosten und zu vielen weiteren wichtigen Details.
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger.
Bitte beachten Sie:
Ihr Versicherungsschutz muss vom ersten Tag in Deutschland an bestehen. Mitreisende Familienangehörige müssen ebenfalls krankenversichert sein. Die Ausländerbehörden verlangen für die Aufenthaltsgenehmigung den Nachweis, dass Sie ausreichend krankenversichert sind.
Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt mit der Dauer von bis zu 90 Tagen mit einem Schengen-Mitgliedsstaat einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro gefordert. Für längerfristige Aufenthalte mit Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss.
Abhängig von Ihrem Status an der Universität Mannheim gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Krankenversicherung:
Eventuell benötigen Sie ein Bankkonto in Deutschland, um Ihr Gehalt oder Stipendiengeld zu empfangen, Rechnungen zu begleichen und regelmäßige Zahlungen wie beispielsweise die Miete zu veranlassen. Für diese Zwecke empfehlen wir Ihnen ein Girokonto.
Sollten Sie bereits ein Konto bei einer Bank in Europa haben, welches mit einer IBAN und BIC ausgestattet ist, ist es in bestimmten Fällen und abhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer und Ihrem Status an der Universität Mannheim sinnvoller, kein deutsches Bankkonto zu eröffnen.
Um ein Girokonto zu eröffnen, benötigen Sie folgende Dokumente:
Werden Sie von Ihrer Familie begleitet und suchen nach Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder?
Die Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt informiert über verschiedene Kinderbetreuungsmöglichkeiten und andere Angebote für Familien.
Der Besuch einer öffentlichen Schule in Deutschland ist kostenlos. Daneben gibt es private und internationale Schulen, die ein Schulgeld erheben.
Die Wahl einer öffentlichen Schule richtet sich oft nach der Nähe des Wohnortes des Schülers. Private Schulen und auch Gymnasien haben eigene Aufnahmekriterien. In Deutschland besteht Schulpflicht für jedes Kind vom sechsten bis zum 15. Lebensjahr.
Informationen zu Grundschulen und weiterführende Schulen in Mannheim finden Sie auf den Seiten der Stadt Mannheim.
Internationale Schulen
Hier finden Sie einige internationale Schulen in der Metropolregion, die ihren Unterricht auf Englisch bzw. Französisch anbieten:
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Welcome Center unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalteübernehmen wir jedoch nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.
Luxus ist, wenn sich jemand schon um deine Bedürfnisse kümmert, bevor du selbst sie überhaupt wahrgenommen hast. Diese Definition trifft zu 100 Prozent auf das Welcome Center zu. Das Welcome Center kennt die Bedürfnisse der ausländischen Gäste, kümmert sich kompetent und effizient um alles und findet immer eine adäquate Lösung.