Foto: Elisa Berdica
Gewalt kann jede Frau treffen, in jeder Altersstufe. Sie macht vor keinem Ort der Welt und selten vor einer Position halt. Sie kann im privaten Bereich oder im Arbeitskontext auftreten - oder Frauen auch willkürlich begegnen ... weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren.
Gewalt zeigt dabei viele Gesichter. In gewählter Sprache, im Nebensatz fallenden Bemerkungen, Witzen oder offener Konfrontation. In psychischer Form durch Drohung oder Einschüchterung. In körperlicher oder sexualisierter Gewalt. In (Mehrfach-) Diskriminierungen im öffentlichen Raum oder Institutionen. Gewalt tritt im persönlichen Kontakt und mehr und mehr auch in digitaler Form auf.
Jedes Jahr zum 25. November machen seit 1981 weltweite Initiativen auf die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen aufmerksam.
Hintergrund: am 25.11.1960 wurden drei Schwestern der Familie Mirabal überfallen und ermordet, die als Mitglieder einer angesehenen, kleinbürgerlichen Familie als Regimekritikerinnen in der Dominikanischen Republik aktiv waren. Die Vereinten Nationen erklärten daher den Tag 1999 zum „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“.
Ein Fortbildungsangebot zur Selbstbehauptung: „Aktiv-Seminar ‚Selbstverteidigung für Frauen‘ Grundkurs“ finden Sie direkt bei der Universität. Auch der Präventionsverein SiMA bietet Selbstbehauptungskurse.
Die Initiative der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten LaKoG hat die Kampagne „Zieh einen Schlussstrich“ gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen in Baden-Württemberg ins Leben gerufen.
Tanja Kramper, Geschäftsführerin der Kommunalen Kriminalprävention Rhein-Neckar e.V., informiert Sie zudem im Vortrag über die wichtigsten Fakten zu Gewalt in der Region und hält Tipps im Umgang mit gefährlichen Situationen bereit.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergs (MWK) bestellte die Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart als Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Geschäftsbereich des MWK
Die Universität Mannheim legt Wert auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang. Die Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten regelt daher das Miteinander an der Universität.
Sexuelle Belästigung wird in der Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten wie folgt definiert:
„Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das von der betroffenen Person unerwünscht ist und bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Dies können z.B. sein:
aa) Bemerkungen sexuellen Inhalts, insbesondere anzügliche Bemerkungen, Kommentare oder Witze zur Person, zu ihrem Körper, zu ihrem Verhalten oder zu ihrem Privatleben,
bb) unerwünschtes Zeigen oder sichtbares Anbringen pornographischer Darstellungen, gleichgültig in welcher Form (z.B. Kalender, Bildschirmschoner, Poster),
cc) Gesten und nonverbale Kommentare mit sexuellem Bezug,
dd) unerwünschte Aufforderungen und/
ee) unerwünschter sexuell bestimmter Körperkontakt,
f) sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, insbesondere unter Ausnützung von Abhängigkeitsverhältnissen am Arbeits- und Ausbildungsplatz.“
Diverse englische Begriffe bezeichnen verschiedene schädigende Formen der Belästigung, Bedrängung, Verunglimpfung, Nötigung und Verleumdung von Menschen auf digitalen Wegen über das Internet und via Smartphones. Die Übernahme einer anderen Identität, um in deren Namen zu agieren, stellt dabei eine weitere Gefahr dar.
Über einen längeren Zeitraum nutzen Einzelne oder eine Gruppe von Tätern Handy- oder Internetanwendungen zur vorsätzlichen Schädigung eines Opfers. Dabei besteht ein asymmetrisches Kräfteverhältnis - das Opfer kann sich schwer gegen die Handlungen der anderen wehren. Cybermobbing ist zeitlich und örtlich unabhängig und kann durch Smartphones 24 Stunden täglich stattfinden. Cybermobbing findet im Unterschied zum klassischen Mobbing mit sehr hohem Öffentlichkeitsgrad statt. Es kann in verschiedensten Formen auftreten.
Durch unangemessene, bedrohende, beleidigende, digitale Kontaktaufnahmen oder auch Verunglimpfungen in Chats, Blogs und sozialen Netzwerken werden Opfer drangsaliert. Die Überwachung von Internetaktivitäten des Opfers, Ortung von Smartphones und Identitätsmissbrauch zeigen ebenfalls die Parallelität zum klassischen Stalking.
Opfer der Altersgruppe zwischen 10 und 15 Jahren werden von Erwachsenen gezielt online auf Instagram, TikTok und Co. kontaktiert. Dabei wird bei den meist noch nicht medienmündigen Heranwachsenden eine Vertrauensbasis erschlichen und strategisch eine emotionale Abhängigkeit erwirkt, um sie zu sexualisierten Handlungen im Netz zu bringen. Anschließend kann Erpressung und evtl. auch physischer Missbrauch folgen.
Um im Notfall richtig reagieren zu können, ist es wichtig, relevante Schritte im Ernstfall im Hinterkopf zu behalten. Die Polizei bietet Schutz bei akuter Bedrohung unter der 110 sowie prägnante Opferinformationen mit wichtigen ersten Schritten zu verschiedenen Themen
Gefürchtete Settings wie einsame Parkhäuser, schlecht beleuchtete Straßenzüge oder Parks sind durchaus reale Orte von Übergriffen und Vergewaltigungen. Eine größere Bedrohung stellt jedoch der soziale Nahraum für Frauen dar: jede 4. Frau erlebt laut Studie des BMFSFJ, Gewalt gegen Frauen, 2004, Gewalt in der eigenen Beziehung durch den Partner.
Gewalt an Frauen in Zahlen:
Einige große Studien bieten wissenschaftliche Erkenntnisse mit ähnlichen Ergebnissen:
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) führte 2014 eine europaweite Studie zu Erfahrungen von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt an Frauen durch.
Allgemein zeigt sich, dass in der EU Gewalt gegen Frauen weit verbreitet ist und Deutschland sich im Vergleich im mittleren bis hohen Bereich befindet. 24% der Befragten gaben für Deutschland an, seit dem 15. Lebensjahr Stalking erfahren zu haben. 60% der Teilnehmenden haben mindestens eine Form der sexuellen Belästigung erlebt.
Zwei repräsentative Studien desBundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geben einen allgemeinen Einblick in Gewalt gegen Frauen in Deutschland (2004) und speziell die Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland (2011).
Ausgewählte Inhalte aus 2004:
Eine quantitative und qualitative Studie der Lesbenberatung Berlin und LesMigraS zu Gewalt an lesbischen, bisexuellen Frauen und Trans* in Deutschland (2013), die diese Gruppe besonders häufig betrifft. Die Ergebnisse werden von einer Analyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Diskriminierungserfahrungen in Deutschland anhand der sexuellen Identität (2017) in quantitativen und qualitativen Datenbestätigt.
Besonders häufig sind trans*Personen von sexueller Diskriminierung und Gewalt betroffen.
Die Studie Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zeigt, dass im Laufe des gesamten Arbeitslebens circa jede vierte bis fünfte Frau und jeder zwölfte bis vierzehnte Mann sexuelle Belästigung im Arbeitskontext erlebten.
Eine Anfang Juni 2020 erschienene, erste große deutsche Studie der TU München für die Zeit des Lockdowns zeigt:
Zwei Dunkelfeldstudien zu Cybermobbing und Cybergrooming aus dem Jahr 2011 unter Jugendlichen, des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) Bielefeld und der Forsa-Umfrage „Cybermobbing - Gewalt unter Jugendlichen“, ergaben unterschiedliche Prävalenzraten von Opfer- und Zeugenangaben. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass die Forsa-Umfrage die Lebenszeitprävalenz von Cybermobbing untersuchte, wohingegen die IKG-Studie eine Drei-Monats-Prävalenz ermittelte.
Viele Betroffene nutzen die Möglichkeit zur Hilfe oder Beratung (noch) nicht. Gemeinsam können wir das Schweigen brechen, Gewalt thematisieren und auf unterstützende Angebote aufmerksam machen.
Vertrauliche Gespräche können Sie mit den Ansprechpersonen der Universität Mannheim für Anliegen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung nutzen.
Ergebnisse einer Dunkelfeldstudie zu Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen, die im August 2019 startete und eine Rücklaufquote von 41% erzielte, sind im Sommer 2020 zu erwarten.
Die Studienergebnisse der TU München vom Juni 2020 zeigen, dass bestehende Hilfsangebote während des Corona-Lockdowns nur wenig genutzt wurden
Die NO STALK App des Weissen Rings hilft, Stalking-Vorfälle per Foto-, Video- sowie Sprachaufnahmen mit dem Smartphone zu dokumentieren.
Der Salus - App-Notruf bietet Personen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit, vom Smartphone Notrufe abzusetzen. Sie ist insbesondere hilfreich für Menschen, die in Sprache oder Hören eingeschränkt sind.