Für jeden Studiengang gibt es eine Prüfungsordnung. Sie gibt die Leistungen vor, die Studierende erbringen müssen. Zudem enthält sie Angaben über Prüfungsfristen, Wiederholungsbedingungen, ECTS-Punkte sowie die genaue Bezeichnung des Abschlusses.
Für die B.A.-Studiengänge liegt eine so genannte Rahmenprüfungsordnung vor, die sowohl für die B.A.-Studiengänge der Fakultät für Sozialwissenschaften als auch der Philosophischen Fakultät gilt. Darin enthalten sind die fachspezifischen Anlagen für die Fächer Politikwissenschaft und Soziologie.