Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft, Studierende aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Bildungsinländer (Studierende mit deutschem Abitur, aber ohne deutsche Staatsbürgerschaft) bezahlen keine Studiengebühren.
Für internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, werden seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/2018 1.500 Euro Studiengebühren erhoben. Die Gebühren für ein Zweitstudium betragen 650 Euro.
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