Ende der Corona-Arbeits­schutz­maßnahmen

Die Bundes­regierung hat am 25. Januar 2023 beschlossen, die Corona-Arbeits­schutz­verordnung zum 2. Februar 2023 vorzeitig aufzuheben.

Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch an der Universität Mannheim die verpflichtenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Arbeits­bereich entfallen. Was das für die Arbeit auf dem Campus bedeutet, erfahren Sie hier.

Plakate und Aufkleber mit Hinweisen auf die nicht mehr gültigen Schutz­maßnahmen werden in den nächsten Tagen sukzessive entfernt.

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