Hinweis zu Remonstrations­frist und Übung

Liebe Studierende,

die Remonstrations­frist beginnt natürlich erst, wenn die Universität wieder für Publikumsverkehr geöffnet ist und Sie Ihre Klausur am Lehr­stuhl abholen können.

Darüber hinaus arbeiten wir an Lösungen, damit Sie Ihren Schein auch in diesem Semester erlangen können, ohne durch die Pandemie Nachteile zu erleiden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit weder sagen können, wann der Lehr­betrieb wieder regulär startet und welche Lösungen wir tatsächlich anbieten können bzw. dürfen. Sobald wir Näheres wissen, geben wir natürlich sofort Bescheid!

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