Vorlesung Medizinrecht im FSS 2020 | |||
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Dozent | Prof. Dr. Jochen Taupitz | ||
Termine (Achtung! Änderungen vorbehalten. Genaue Termine werden in der Vorlesung und auf der Homepage bekannt gegeben. | Dienstag, 18.02. 2020 13.45 – 15.15 | Ort | Montags: EW 242 Dienstags: EW 148 |
Semester | 5 | ||
Art der Veranstaltung | Vorlesung | ||
Literaturempfehlung | Deutsch/ | ||
Inhalt | Das Medizinrecht umfasst die Gesamtheit der Regeln, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Ausübung der Heilkunde beziehen. Es stellt ein Querschnittsgebiet aus Elementen des Privatrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts dar. In der Vorlesung werden vor allem die Grundzüge des Arztrechts (aus dem Blickwinkel des ärzt-lichen Berufsrechts und der Arzt-Patienten-Beziehung) und des Krankenhausrechts sowie folgende Themen behandelt: Möglichkeiten von Vorausverfügungen, Sterbehilfe, Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde, ärztliche Kooperationsmöglichkeiten, Korruptionsstrafrecht, Forschung am Menschen. |