Pressemitteilung vom 29. November 2017
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Im Juni 2016 wurde durch den Antrag eines Studenten der Universität Mannheim ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Gegenstand dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war eine Passage in der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Politikwissenschaft, die es erlaubt, die „Präsenzpflicht sowie die hinreichende Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Studien“ als Studienleistungen festzusetzen. Der Student sah in der Anwesenheitspflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Studier- und Berufsfreiheit der Studierenden.
In seinem Urteil vom 21. November 2017 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH) nun diese Regelung, die er für zu unbestimmt hält, für unwirksam erklärt. Dabei macht der VGH gleichzeitig darauf aufmerksam, dass eine komplexe Grundrechtskonstellation mit mehreren Grundrechtsträgern (Studierende, Lehrende, Universität) zu berücksichtigen sei.
Die Universität Mannheim hat das vollständige Urteil mit Begründungen noch nicht erhalten und kann daher noch nicht abschließend dazu Stellung nehmen. „Der Presserklärung des VGH lässt sich entnehmen, dass auch der VGH Präsenzpflichten an sich nicht als unverhältnismäßig erachtet. So sieht es auch die Universität: Die Anwesenheit ist in vielen Veranstaltungen nach wie vor essentiell, um Lernziele zu erreichen“, erklärt Prof. Dr. Thomas Puhl, Prorektor für Studium und Lehre an der Universität Mannheim. „Bisher gehe ich nicht davon aus, dass an der bisherigen Praxis substanziell etwas geändert werden muss. Vor allem in Kleingruppenveranstaltungen mit Seminar- oder Übungscharakter erwerben Studierende erst im Diskurs mit der Gruppe neue Kompetenzen oder vertiefen die gelernten Inhalte. Dafür ist ihre Anwesenheit unabdingbar. Lediglich die Prüfungsordnungen müssen wohl künftig differenzierter formuliert werden.“
Die Universität Mannheim werde jedoch nach Vorliegen der vollständigen Entscheidung prüfen, ob gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Kontakt:
Prof. Dr. Thomas Puhl
Prorektor für Studium und Lehre
Universität Mannheim
E-Mail: prpuhl uni-mannheim.de
Katja Bär
Leiterin Kommunikation und Fundraising
Universität Mannheim
Tel. 0621/
E-Mail: baer uni-mannheim.de