Patientensteuerung in der Notfallversorgung – wo sind die Grenzen?

Interdisziplinäre Vortrags­veranstaltung für Mediziner und Juristen am Donnerstag, 11. Oktober, an der Universität Mannheim.

Pressemitteilung vom 04. Oktober 2018
Druckversion (PDF)

Die Notfallversorgung in Deutschland, organisiert vom Kassenärztlichen Bereitschafts­dienst, dem Rettungs­dienst und den Notaufnahmen, wird häufig kritisiert: Die Notaufnahmen seien überfüllt und die Wartezeiten im Ärztlichen Bereitschafts­dienst lange. Und weil von den Aus­wirkungen nahezu jeder betroffen ist, ist das Thema auch gesundheitspolitisch brisant. Im Rahmen der Vortrags­veranstaltung gehen die Referentinnen und Referenten unter anderem den Gründen für die Schieflage nach. Diskutiert wird, ob die Ursachen eher in einer Unterfinanzierung des Systems oder in der Fehlsteuerung von Patienten liegen. Mediziner und Juristen beschreiben die Situation in der Notfallversorgung und stellen die aus ihrer Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallversorgung und insbesondere der Patientensteuerung vor. Die interdisziplinäre Veranstaltung beleuchtet dabei die medizinischen Aspekte sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Auf dem Programm der Veranstaltung stehen Vorträge von:

  • Rechts­anwältin Beate Bahner, Fach­anwältin für Medizinrecht und Fach­buchautorin: „Rechtliche Irrungen und Wirrungen bei der Notfallversorgung – Grund für die Fehlsteuerung der Patienten?“
  • Dr. med. Joachim Grüttner, Leiter der Notaufnahme des Universitäts­klinikums Mannheim: „Notaufnahmen in Not – Die Notfallversorgung aus Sicht einer Notaufnahme
  • Priv.-Dozent Dr. med. Tim Viergutz, Leitender Oberarzt und Ärztlicher Koordinator Rettungs­dienst der Stadt Mannheim: „Patientensteuerung in der präklinischen Notfallmedizin“
  • Dr. med. Doris Reinhardt, Ärztin und Vorsitzende des Notfalldienst­ausschusses der Vertreterversammlung der KVBW: „Patientenversorgung in Not – Wer rettet wen?“
  • Prof. Dr. Andreas Pitz, Professur für Medizin- und Sozialrecht, Wiesbaden Business School – Hochschule RheinMain: „Not kennt kein Gebot? – Rechtliche Möglichkeiten der Patientensteuerung in der Notfallversorgung“

Die Vortrags­veranstaltung findet am Donnerstag, 11. Oktober von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr an der Universität Mannheim, Schloss Ostflügel, Hörsaal O 138 (Fuchs-Petrolub-Festsaal), statt. Das vollständige Programm finden Sie unter http://www.imgb.de/Neuigkeiten/#ref_0

Die Tagungs­gebühren betragen 65 Euro. Die Anmeldung ist im Vorfeld der Tagung per E-Mail an foerderverein@imgb.de, telefonisch unter 0621/181-1328 oder per Fax unter 0621/181-1380 möglich.

Die RAK erkennt gem. § 15 FAO die Veranstaltung für Fach­anwälte für Medizinrecht und für Fach­anwälte für Sozialrecht mit 4,5 Stunden an. Die LÄK BW erkennt die Veranstaltung gem. § 4 BO mit 5 Punkten in Kategorie A für Ärztinnen und Ärzte an.

Veranstalter der Tagung ist der Verein zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V.

Kontakt:
Juliane Boscheinen
Geschäftsführerin des Vereins zur Förderung des Deutschen, Europäischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V.
E-Mail: juliane.boscheinen imgb.de
Tel.: +49 621 181-1934

Katja Bär
Leitung Kommunikation und Fundraising
Pressesprecherin
Universität Mannheim
Tel.: +49 621 181-1013
E-Mail: baer@uni-mannheim.de