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Informationen zur Nutzung der Alfred-Delp-Sportanlage

Der Zutritt auf die Alfred-Delp-Sportanlage ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Sportwarte sowie autorisierte Personen des Instituts für Sport (IfS) sind berechtigt und angehalten, die Zugangsberechtigungen zu kontrollieren, sowie nicht zugangsberechtigten Personen den Zutritt zu verweigern. Als Spielausweis gilt die jeweilige Buchungs­bestätigung in Verbindung mit dem Studentenausweis. In Zweifelsfällen ist der Personalausweis vorzulegen.

Die Alfred-Delp-Sportanlage steht dem Hochschul­sport für einen betreuten Spielbetrieb (siehe Sport­programm) zur Verfügung. Zudem besteht für Studierende, insbesondere für studentische Gruppen wie Initiativen, Hochschul­gruppen, Fach­schaften aber auch Lehr­stühlen die Möglichkeit, den Allwetterplatz stundenweise über Einzeltermin- oder Abobuchung zu reservieren.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

 

1. Öffnungs­zeiten
Soweit es die Witterung zulässt, ist der Allwetterplatz zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag – Freitag 14:00 – 23:00 Uhr

Samstag, Sonntag und an Feiertagen 08:00 – 22:00 Uhr

2. Betreuter Spielbetrieb
Bei Überfüllung ist der/die jeweilige Übungs­leiter/in berechtigt, die Teilnehmerzahl zu begrenzen. Die Höchstteilnehmerzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 21 Studierende, beim Basketball 48 Studierende, auf dem Beachplatz 12 Studierende. Vorreservierungen sind nicht möglich, es kann teilnehmen, wer zuerst da ist.

3. Abo
Die Buchung eines Abos berechtigt den Platz einmal wöchentlich zu einer festgelegten Zeit für das komplette Semester für eine vorab vereinbarte Sportart fest zu nutzen. Die Mindest­teilnehmerzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 10 Studierende, beim Basketball 8 Studierende und auf dem Beachplatz 4 Studierende. Wird die Mindest­teilnehmerzahl unterschritten, sind diese aufzufüllen. Bei Zuwiderhandlung kann die Nutzungs­berechtigung vom IfS entzogen werden. Die Buchung ist nur online über die Homepage des IfS möglich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten, kann jeder Studierende in der Zeit von Mo – Do nur ein Abo pro Sportart buchen. Nähere Informationen finden Sie im Internet.

4. Freie Spielzeit (Einzeltermin)
Bei der freien Spielzeit steht der Platz zu einer/m bestimmten Zeit & Tag zur freien Verfügung. Da sich eine gleichzeitige Nutzung von Fußball und Basketball ausschließt, gilt folgende Regelung: an den Tagen Dienstag, Donnerstag und Samstag hat die Sportart Basketball Vorrang, d.h. es kann nur Fußball gespielt werden, wenn der Platz nicht von Basketballer/innen beansprucht wird. An den Tagen: Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag hat die Sportart Fußball Vorrang, d.h. es kann nur Basketball gespielt werden, wenn der Platz nicht von Fußballern/innen beansprucht wird. Vorreservierungen am Platz sind nicht möglich, es spielt immer – vorbehaltlich der Vorrangsregelung der Sportarten (s.o.) -, wer zuerst da ist. Die Mindest­teilnehmerzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 14 Studierende, beim Basketball 6 Studierende (pro Korb), auf dem Beachplatz 4 Studierende. Sollte die Teilnehmerzahl nicht erreicht sein, sind andere Studierende ins freie Spiel zu integrieren. Das Zutrittsticket für die Sportanlage ist online über die Homepage des IfS zu buchen.

5. Kurse und Sonder­veranstaltungen
haben Vorrang vor dem freien Spielbetrieb bzw. Abos. Dies gilt auch, wenn aufgrund von Sperrungen reservierte Stunden kurzfristig auf andere Plätze bzw. Zeiten verlegt werden müssen. Aktuelle Informationen, wie Sonder­veranstaltungen sind dem Belegungs­plan im Internet zu entnehmen. Hierzu kann die Anlage durch das IfS gesperrt werden. Sollte IfS-seitig ein Termin abgesagt werden müssen, erfolgt dies durch das Sekretariat immer per Mail, sofern es sehr kurzfristig (am selben Tag) ist, zusätzlich telefonisch.

6. Überlassung für selbstorganisierte Turniere
Auf Antrag können Hochschul­mitglieder (für Turnier­veranstaltungen u.ä.) die Sportanlage auch einmalig, für mehrere Stunden hintereinander (ab 3 Stunden) im Block belegen. Das Antragsformular und nähere Informationen finden Sie im Internet.

7. Flutlichtanlage
Für die Nutzung der Flutlichtanlage ist der Erwerb von Lichtkarten notwendig.

8. Schuhwerk
Auf dem Allwetterplatz darf nur mit Turnschuhen (keine Noppen-, oder Stollenschuhe) gespielt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platz­verweis und es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

9. Auf dem Sportgelände besteht ein Rauch- und Alkoholverbot.

10. Eigenständiges Grillen, die Verwendung von Glasflaschen und der Ausschank von Alkohol ist auf und an der Sportanlage nicht gestattet und bedarf vorab einer gesonderten Genehmigung durch das IfS.

11. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Abfall vor Verlassen der Sportanlage sach­gerecht zu entsorgen.

12. Die Durchführung nicht vom IfS autorisierter Kursangebote ist untersagt!

13. Beschädigungen und Mängel 
Beschädigungen und Mängel müssen dem Institut für Sport umgehend mitgeteilt werden. Für Schäden, die durch unsach­gerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der/die Durchführende der Platz­buchung in vollem Umfang.

14. Abstellen von Zweirädern 
Das Abstellen von Zweirädern innerhalb der Anlage ist aus Umwelt- und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wir bitten die Fahrräder an den Fahrradständern abzustellen.

15. Toiletten
Toiletten stehen im Bibliotheks­bereich A5, Teil A, EG zur Verfügung.

16. Verstöße gegen die Nutzungs­ordnung
Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Spielberechtigung entzogen werden. Die Spieler haben den Anweisungen der Beauftragten (Lehr­kräfte/Aufsicht) und Platz­warte Folge zu leisten und erkennen die Platz­ordnung mit Erhalt der Buchungs­bestätigung bzw. Nutzung an. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Regeln kann und wird ein Nutzungs­verbot für diese Sportstätte ausgesprochen!

Warnhinweis: Mit Fingerringen und anderem Schmuck kann man sich in den Netzen verfangen. Bei Feuchtigkeit besteht Rutschgefahr. Achtung Verletzungs­gefahr!

17. Die Benutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr.