Der Zutritt auf die Alfred-Delp-Sportanlage ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Sportwarte sowie autorisierte Personen des Instituts für Sport (IfS) sind berechtigt und angehalten, die Zugangsberechtigungen zu kontrollieren, sowie nicht zugangsberechtigten Personen den Zutritt zu verweigern. Als Spielausweis gilt die jeweilige Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Studentenausweis. In Zweifelsfällen ist der Personalausweis vorzulegen.
Die Alfred-Delp-Sportanlage steht dem Hochschulsport für einen betreuten Spielbetrieb (siehe Sportprogramm) zur Verfügung. Zudem besteht für Studierende, insbesondere für studentische Gruppen wie Initiativen, Hochschulgruppen, Fachschaften aber auch Lehrstühlen die Möglichkeit, den Allwetterplatz stundenweise über Einzeltermin- oder Abobuchung zu reservieren.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
1. Öffnungszeiten
Soweit es die Witterung zulässt, ist der Allwetterplatz zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Freitag 14:00 – 23:00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 08:00 – 22:00 Uhr
2. Betreuter Spielbetrieb
Bei Überfüllung ist der/
3. Abo
Die Buchung eines Abos berechtigt den Platz einmal wöchentlich zu einer festgelegten Zeit für das komplette Semester für eine vorab vereinbarte Sportart fest zu nutzen. Die Mindestteilnehmerzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 10 Studierende, beim Basketball 8 Studierende und auf dem Beachplatz 4 Studierende. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, sind diese aufzufüllen. Bei Zuwiderhandlung kann die Nutzungsberechtigung vom IfS entzogen werden. Die Buchung ist nur online über die Homepage des IfS möglich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten, kann jeder Studierende in der Zeit von Mo – Do nur ein Abo pro Sportart buchen. Nähere Informationen finden Sie im Internet.
4. Freie Spielzeit (Einzeltermin)
Bei der freien Spielzeit steht der Platz zu einer/
5. Kurse und Sonderveranstaltungen
haben Vorrang vor dem freien Spielbetrieb bzw. Abos. Dies gilt auch, wenn aufgrund von Sperrungen reservierte Stunden kurzfristig auf andere Plätze bzw. Zeiten verlegt werden müssen. Aktuelle Informationen, wie Sonderveranstaltungen sind dem Belegungsplan im Internet zu entnehmen. Hierzu kann die Anlage durch das IfS gesperrt werden. Sollte IfS-seitig ein Termin abgesagt werden müssen, erfolgt dies durch das Sekretariat immer per Mail, sofern es sehr kurzfristig (am selben Tag) ist, zusätzlich telefonisch.
6. Überlassung für selbstorganisierte Turniere
Auf Antrag können Hochschulmitglieder (für Turnierveranstaltungen u.ä.) die Sportanlage auch einmalig, für mehrere Stunden hintereinander (ab 3 Stunden) im Block belegen. Das Antragsformular und nähere Informationen finden Sie im Internet.
7. Flutlichtanlage
Für die Nutzung der Flutlichtanlage ist der Erwerb von Lichtkarten notwendig.
8. Schuhwerk
Auf dem Allwetterplatz darf nur mit Turnschuhen (keine Noppen-, oder Stollenschuhe) gespielt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platzverweis und es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
9. Auf dem Sportgelände besteht ein Rauch- und Alkoholverbot.
10. Eigenständiges Grillen, die Verwendung von Glasflaschen und der Ausschank von Alkohol ist auf und an der Sportanlage nicht gestattet und bedarf vorab einer gesonderten Genehmigung durch das IfS.
11. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Abfall vor Verlassen der Sportanlage sachgerecht zu entsorgen.
12. Die Durchführung nicht vom IfS autorisierter Kursangebote ist untersagt!
13. Beschädigungen und Mängel
Beschädigungen und Mängel müssen dem Institut für Sport umgehend mitgeteilt werden. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der/
14. Abstellen von Zweirädern
Das Abstellen von Zweirädern innerhalb der Anlage ist aus Umwelt- und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wir bitten die Fahrräder an den Fahrradständern abzustellen.
15. Toiletten
Toiletten stehen im Bibliotheksbereich A5, Teil A, EG zur Verfügung.
16. Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Spielberechtigung entzogen werden. Die Spieler haben den Anweisungen der Beauftragten (Lehrkräfte/Aufsicht) und Platzwarte Folge zu leisten und erkennen die Platzordnung mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Nutzung an. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Regeln kann und wird ein Nutzungsverbot für diese Sportstätte ausgesprochen!
Warnhinweis: Mit Fingerringen und anderem Schmuck kann man sich in den Netzen verfangen. Bei Feuchtigkeit besteht Rutschgefahr. Achtung Verletzungsgefahr!
17. Die Benutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr.