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Foto: Christos Sidiropoulos
Distanzregeln einhalten – Körperkontakt unterlassen
Auf dem Gelände des Instituts für Sport und in den Sportstätten ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Gut sichtbare Markierungen sorgen für die nötige Orientierung. Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen etc. wird komplett verzichtet.
Mund-Nasen-Bedeckung
Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf allen Verkehrswegen innerhalb der Gebäude, in Fluren, Treppenhäusern und Aufzügen. Es ist eine Mund-Nasen-Bedeckung bis zur Trainingsfläche, bzw. Spielfeld zu tragen. Während der Sportausübung kann diese abgelegt werden. Eine Tragepflicht besteht auch bei einem zwischenzeitlichen Toilettengang und beim Verlassen der Sportanlage.
Hygieneregeln einhalten – Desinfektion der Hände bei Eintritt und Verlassen der Sportstätte
Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte müssen die Hände desinfiziert werden. Hierzu stehen Hand- und Desinfektionsmittelspender bereit. Auf das Berühren des Gesichtes mit den Händen sollte verzichtet werden. Die vorgeschriebene Husten- und Niesetikette ist einzuhalten.
Nur gesund trainieren
Teilnehmende, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen oder Kontakt zu einer SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, ist das Betreten des Sportgeländes untersagt und die Teilnahme am Sportkurs nicht gestattet.
Lüftung
Die Lüftungsanlagen in den Sportstätten des Instituts werden mit 100% Außen- bzw. Frischluft betrieben. Zudem werden die Räume regelmäßig gelüftet, mindestens einmal je Stunde für mehrere Minuten als Stoßlüftung.
Hinweisschilder
Hinweisschilder sind deutlich sichtbar angebracht und weisen auf die Schutzmaßnahmen hin.
Aufenthalt in den Sportanlagen
Der Zutritt und Aufenthalt zu den Sportanlagen des Instituts ist nur mit gültiger Buchung 15 Minuten vor, während und 5 Minuten nach dem Training zulässig. Nach Kursbeginn ist kein Zutritt mehr möglich. Die Sportanlagen des Instituts sind nach Beendigung des Sportangebotes unverzüglich, unter Einhaltung des Mindestabstands, zu verlassen. Achte hierbei generell auf den Mindestabstand von 1,50 m.
Begrenzung der Teilnehmeranzahl
Für jedes Angebot ist die Teilnehmeranzahl festgelegt und durch die Buchung beschränkt. Die Teilnahme ist nur durch vorherige Anmeldung unter https://www.uni-mannheim.de/sport/sportprogramm möglich.
Check-In
Der Check-In erfolgt mit der Buchungsbestätigung des Tickets über den Scanner des am Tresen befindlichen „Check-In“- PC. Ohne Ticket kein Zutritt zu den Sportanlagen.
Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen – in Sportkleidung zum Training gehen
Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist nicht erlaubt, lediglich der Gang zur Toilette und zum Waschbecken ist möglich. Teilnehmenden sollen bereits umgezogen und mit sauberen Wechselschuhen zum Training kommen. Eine Zone zum Wechseln der Schuhe ist vorhanden. Im Gesundheitszentrum E7 muss eine Isomatte oder ein Handtuch (Strandtuch-Größe) mitgebracht werden, welches die komplette Körperfläche bedeckt. Bei Angeboten im Freien empfehlen wir eigene Getränke und gegebenenfalls Sonnenschutz mitzubringen. In den Sportstätten besteht ein Glasflaschenverbot.
Toilettennutzung
Toiletten sind während dem Training zugänglich und dürfen maximal von einer Person aufgesucht werden. Die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch bei einem zwischenzeitlichen Toilettengang.
Gerätedesinfektion
Geräte müssen vor und nach Benutzung von euch desinfiziert werden. Flächendesinfektionsmittel steht zur Verfügung.
Equipment
Sportequipment, wie Matten, Thera-Bänder oder ähnliche Kleingeräte, deren Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, werden nicht zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf ist eigenes Equipment mitzubringen.
Fairness
Gebuchte Kursplätze sollten rechtzeitig storniert werden, sofern das Angebot nicht wahrgenommen werden kann.
Verantwortungsbewusst handeln
Die nachhaltige Durchführung des Angebots steht und fällt mit dem rücksichtsvollen und verantwortungsbewussten Handeln aller Beteiligten. Wir sind dabei dringend auf die Mithilfe aller, insbesondere bei der Einhaltung der besonderen Regeln, angewiesen. Den Anordnungen unserer Mitarbeitenden und Übungsleiter*innen ist immer Folge zu leisten. Andernfalls müssen Teilnehmenden vom Sportangebot ausgeschlossen oder der Sportbetrieb vollends eingestellt werden.
Verlassen der Sportanlagen
Nach Beendigung des Trainings sind die Teilnehmenden angehalten, nacheinander die Hände zu desinfizieren und die Sportanlage zügig und einzeln mit dem nötigen Mindestabstand zu verlassen.
In unserem Fitnessstudio sind zusätzlich zu den bereits genannten Hygienemaßnahmen noch folgende Punkte zu beachten:
Begrenzung der Teilnehmeranzahl
Auf der Homepage des Instituts wird die Anzahl der aktuell Trainierenden und die aktuell gültige Maximalanzahl an Trainierenden angezeigt.
Aufenthalt im Studio
Es können nur angemeldete Personen trainieren, es besteht zurzeit keine Möglichkeit eines angeleiteten Probetrainings. Das Studio ist nach Beendigung des Trainings unverzüglich, unter Einhaltung des Mindestabstands, zu verlassen.
Umkleiden und Duschen – Komm umgezogen zum Training
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen möglich. Dennoch empfehlen wir bereits umgezogen mit Wechselschuhen zum Training zu kommen. Eine Zone zum Wechseln der Schuhe ist vorhanden.
Toilettennutzung
Toiletten sind während dem Training zugänglich und dürfen maximal von einer Person aufgesucht werden. Für den Hinweg zur Toilette und zum Rückweg besteht eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.