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1. Teilnahmevoraussetzung
Der Zutritt zu den Anlagen des Hochschulsports ist nur den zur Teilnahme am Hochschulsport der Universität Mannheim berechtigten Personen mit entsprechendem Nachweis gestattet. Die Teilnahmeberechtigung ist der Aufsichtsperson unaufgefordert vorzulegen. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für Sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
2. Öffnungszeiten
Die Sauna kann innerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden und dient der Gesundheitsförderung und der Erholung. Ein regelmäßiger Saunabesuch verbessert die Durchblutung der Haut, stärkt den Organismus, erhöht die physische Widerstandskraft und steigert das Wohlbefinden. So beugt man Erkältungskrankheiten vor und gönnt sich gleichzeitig eine wirkungsvolle Entspannung.
3. Preise (nur Online, kein Bargeld oder ecUM!)
10-er Karte: 20,00 EUR
4. Bekleidung/ Hygiene
Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.Die Sauna ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden und technische Einbauten (z.B. Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten und Kratzen nicht erlaubt. Außer Liegetuch/
5. Saunaaufguss
Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt!
6. Ordnungsgemäße Nutzung
Die Nutzer haften für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen im Saunabereich sowie allgemein für Schäden, die von ihnen verursacht wurden. Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist in allen Räumen der Sportanlage untersagt. Im gesamten Saunabereich herrscht Handyverbot bzw. ein Verbot von elektronischen Geräten.
7. Frauentag
Mittwochs hat die Sauna nur für Frauen geöffnet, sie richtet sich ausschließlich an Teilnehmerinnen des Hochschulsports.
8. Hausrecht
Das Hausrecht über das Gesundheitszentrum E7 übt der Träger oder eine von ihm beauftragte Aufsichtsperson aus. Den Anweisungen des Personals der Sportstätte ist Folge zu leisten. Wer gegen die Nutzungsordnung verstößt, kann von der Nutzung der Sporthallen ausgeschlossen werden. Das Personal ist befugt, Personen die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Saunagäste belästigen trotz Ermahnung gegen die Saunaordnung oder Anweisung der Aufsichtsperson verstoßen, aus der Sauna zu verweisen.
9. Verstöße
Beim Verstoß dieser angeführten Punkte der Saunaordnung wird vom Betreiber keine Haftung übernommen
Tracking ist derzeit zugelassen.
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