Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung ist eine sogenannte unselbstständige, nicht rechts­fähige Stiftung. Sie benötigt, aufgrund ihrer Nicht-Rechts­fähigkeit eine Vertreterin oder einen Vertreter, die Treuhänderin oder den Treuhänder. Dafür kann eine Treuhandstiftung schnell und ohne Mit­wirkung der Stiftungs­behörde errichtet werden. 

Die Treuhandstiftung benötigt mangels eigener rechtlicher Selbstständigkeit eine verwaltendende Rechts­trägerin oder einen verwaltenden Rechts­träger – die Treunhänderin oder den Treuhänder. Mit dieser Person schließt die Stifterin oder der Stifter einen Vertrag, der die Errichtung und Verwaltung der Stiftung zum Inhalt hat. In Ausführung des Vertrages überträgt sie/er die zugesagten Vermögenswerte auf die Treuhänderin oder den Treuhänder. Dieses Vermögen, das in aller Regel einem gemeinnützigen Zweck gewidmet ist, hat die Treuhänderin oder der Treuhänder als Sondervermögen zu verwalten und entsprechend den Vorgaben der Satzung für den festgelegten Stiftungs­zweck zu verwenden.

Die treuhänderische Stiftung bietet in der Praxis zahlreiche Vorteile aber auch Risiken. Im Einzelnen sind hier zu nennen: 

  • Die treuhänderische Stiftung kann sehr schnell errichtet werden, mit­unter in wenigen Wochen.
  • Option der Delegation von Verwaltungs­aufgaben (zum Beispiel auf eine Stiftung wie die Stiftung Universität Mannheim)
  • Die treuhänderische Stiftung unterliegt nicht der zusätzlichen Aufsicht seitens der Stiftungs­behörden.
  • Die treuhänderische Stiftung muss keinen Vorstand haben, die dauerhafte Besetzung desselben stellt also kein Problem dar. 
  • Satzungs­änderungen sind bei treuhänderischen Stiftungen sehr viel leichter zu erwirken. 
  • Die Kosten für die Errichtung einer treuhänderischen Stiftung sind geringer. 
  • Die treuhänderische Stiftung kann sehr viel einfacher wieder aufgelöst werden.
  • Die treuhänderische Stiftung kann jederzeit in eine rechts­fähige Stiftung „umgewandelt“ werden.
  • Risiken sind die Auswahl der „richtigen“ Treunhänderin oder des „richtigen“ Treuhänders und die Übertragung der Gelder auf die Treunhänderin/den Treuhänder. Bei falscher Handhabung gehen die Gelder in das Vermögen der Treunhänderin/des Treuhänders über.

Die Stiftung Universität Mannheim unterstützt Sie gerne in dieser Fragestellung.