Vererben

Grundsätzlich steht Ihnen für die Widmung testamentarischer Zuwendungen sowohl die Möglichkeit der Spende als auch der Zustiftung oder die Neugründung einer Treuhandstiftung offen. Ihre Zuwendungen sind steuerlich abzugs­fähig.

Sich bereits zu Lebzeiten mit dem Tod auseinanderzusetzen, ist manchmal schwer. Wenn Sie jedoch gewährleisten wollen, dass die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach Ihrem Tod so verwendet werden, wie Sie es sich vorstellen, dann sprechen Sie gerne mit uns und vereinbaren einen Beratungs­termin. 
 

Lesetipp: FORUM-Artikel „Gutes tun über den Tod hinaus“

Die chinesische Wahl-Mannheimerin Laura Liao hat der Stiftung Universität Mannheim 66.000 Euro vermacht. Bereits zu Lebzeiten hatte sie beschlossen, die Universität in ihrem Testament großzügig zu bedenken...