Ich habe den Bachelor of Laws Unternehmensjurist/in absolviert und festgestellt, dass mich die betriebswirtschaftlichen Thematiken nicht so sehr reizen, als dass ich einen Master in BWL anstreben würde. Die juristische Auseinandersetzung mit Problemen des täglichen Lebens hat mich im Gegenteil so sehr gepackt, dass ich wissen wollte, wie die anderen beiden Teilgebiete aussehen. Darum habe ich mich für die Ergänzenden Studien entschieden und bereue es nicht: Strafrecht ist eine extrem spannende Materie und ich war überrascht, wie viel Öffentliches Recht mir doch täglich begegnet.
Wenn du dich nach dem Bachelor und den drei zivilrechtlichen Examensklausuren dafür entscheidest, den klassischen juristischen Weg weiter zu beschreiten und den „Volljuristen“ zu machen, kommen vier harte, aber auch wahnsinnig spannende Semester auf dich zu. In den Ergänzenden Studien wirst du mit den examensrelevanten Problematiken in den anderen beiden Fachgebieten Öffentliches Recht und Strafrecht vertraut gemacht. Von Mord und Totschlag über Betrug und Erpressung im Strafrecht bis zur Fragestellung im Öffentlichen Recht, wie ein Gesetz überhaupt entsteht und ob mein Nachbar neben meinem Haus ein Parkhaus bauen darf, ist alles dabei. Nach zwei Jahren stehen die übrigen drei Staatsexamensklausuren im Strafrecht und Öffentlichen Recht an. Dein Studium schließt du im elften Semester mit der mündlichen Prüfung in allen drei Fachgebieten – Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht – ab. Zusammen mit den Zivilrechtsklausuren am Ende deines Bachelorstudiums und deinem juristischen Schwerpunkt, den du im Bachelor gewählt hast, bilden diese Leistungen das Ergebnis deines Ersten juristischen Staatsexamens.