Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen sind einzelne Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte reserviert. Diese Plätze werden dann unter den anerkannten Härteanträgen vergeben. Der Antrag kann nur anerkannt werden, wenn Sie aus schwerwiegenden Gründen, die persönlich bei Ihnen vorliegen, zwingend an den Studienort Mannheim gebunden sind, beziehungsweise eine Verzögerung des Studiums nicht zu vertreten ist. Ein Härtefall kann beispielsweise auf gesundheitlichen, familiären oder wirtschaftlichen Gründen basieren.
Bitte teilen Sie uns den Grund für Ihren Härteantrag in einem formlosen Schreiben mit. Dieses Schreiben muss mit allen erforderlichen Nachweisen bis zum Bewerbungsschluss des jeweiligen Semesters vorliegen. Nachweise können zum Beispiel ein fachärztliches Gutachten oder eine amtliche Bescheinigung sein.
Bitte beachten Sie: Ohne Begründung und entsprechende Nachweise kann Ihre Bewerbung nicht in dieser Quote berücksichtigt werden.