Härtefall

Bei zulassungs­beschränkten Studien­gängen sind einzelne Studien­plätze für Fälle außergewöhnlicher Härte reserviert. Diese Plätze werden dann unter den anerkannten Härtefallanträgen vergeben. Der Antrag kann nur anerkannt werden, wenn Sie aus schwerwiegenden Gründen, die persönlich bei Ihnen vorliegen, zwingend an den Studien­ort Mannheim gebunden sind, beziehungs­weise eine Verzögerung des Studiums nicht zu vertreten ist. Ein Härtefallantrag kann beispielsweise auf gesundheitlichen, familiären oder wirtschaft­lichen Gründen basieren. 

Bitte teilen Sie uns den Grund für Ihren Härtefallantrag in einem formlosen Schreiben mit. Dieses Schreiben laden Sie mit allen erforderlichen Nachweisen bis zum Bewerbungs­schluss des jeweiligen Semesters in der Onlinebewerbung hoch. Nachweise können zum Beispiel ein fach­ärztliches Gutachten oder eine amtliche Bescheinigung sein.

Bitte beachten Sie: Sie müssen in der Onlinebewerbung aktiv angeben, dass Sie einen Härtefallantrag stellen. Ohne diese Angabe, die Begründung und entsprechende Nachweise kann Ihre Bewerbung nicht in dieser Quote berücksichtigt werden.