
Foto: Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Hilfsantrag
Hilfsanträge bieten Bewerbern für das erste Fachsemester unserer Bachelorstudiengänge die Möglichkeit, einen zweiten beziehungsweise dritten Wunschstudiengang anzugeben. Diese werden dann berücksichtigt, wenn man zu dem eigentlichen Wunschstudium nicht zugelassen wird. Hilfsanträge bearbeiten wir nur, wenn nach der Bearbeitung der Hauptanträge in dem betreffenden Studiengang noch Studienplätze frei sind. Für Ihren Wunschstudiengang sollten Sie sich deshalb immer im Hauptantrag bewerben. Hilfsanträge für Studiengänge zu stellen, für die erfahrungsgemäß sehr viele Bewerbungen vorliegen, ist wenig sinnvoll.