Wartesemester

Fast zehn Prozent der Erstsemester-Studien­plätze unserer Bachelor­studien­gänge werden nach Wartezeit vergeben. Sollten Sie aufgrund dieser Quote zugelassen werden, geschieht das automatisch, das heißt, Sie müssen sich nicht in eine „Warteliste“ eintragen. Die Wartezeit berechnet sich nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschul­zugangsberechtigung verstrichen sind. Es können maximal sieben Wartesemester berücksichtigt werden.

Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung um einen Studien­platz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet.

Zeiten, die Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren, bekommen Sie nicht als Wartezeit gutgeschrieben.