Energiepreispauschale

Bis zum 30. September noch 200 Euro beantragen

Am 21. Dezember 2022 ist das Bundes­gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die einmalige Auszahlung von 200 Euro an immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende vor. Stichtag ist der 1. Dezember 2022 – das heißt, Studierende müssen an diesem Datum immatrikuliert gewesen sein. Voraussetzung ist außerdem ein fester Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in der Bundes­republik Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörerinnen und Gasthörer.

Antragsberechtigte Studierende haben am 15. März 2023 weitere Informationen per E-Mail. erhalten und es wurde ein individueller Zugangscode sowie eine PIN über das Portal² bereitgestellt.

Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie bereits jetzt auf www.einmalzahlung200.de.

Studierende können die Einmalzahlung spätestens bis zum 30. September 2023 beantragen (Ausschlussfrist).

Datenschutz­information

Hier finden Sie die Datenschutz­information anlässlich der Umsetzung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG).

Schritte zur Antragstellung

  • BundID

    Alle berechtigten Studierenden müssen sich zuerst ein BundID-Nutzerkonto einrichten. Ohne dieses Konto ist die Beantragung nicht möglich.

    Es gibt zwei Varianten des BundID-Nutzerkontos:

    1. mit hohem Vertrauensniveau: Die Authentifizierung erfolgt hier mit der Online-Ausweisfunktion beim neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel, der Europäischen eID für EU-Bürgerinnen und -bürger oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat.
    2. mit niedrigem Vertrauensniveau: Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, sich über eine der genannten Optionen zu authentifizieren, wird Ihnen von der Universität Mannheim alternativ eine PIN als Brief (pdf) unter Mein Studium > Studien­service in Portal² bereitgestellt. Neben der PIN benötigen Sie für die Antragstellung trotzdem ein einfaches BundID-Konto mit Benutzernamen und Passwort.
  • Zugangscode

    Der Zugangscode ist der Türöffner zur Antragstellung: Er weist Sie als antragsberechtigte Person aus.

    Der Zugangscode wird Ihnen von der Universität Mannheim voraussichtlich ab dem 15. März bereitgestellt. Sie finden diesen dann über einen zusätzlichen Reiter EPPSG direkt auf der Startseite in Portal².

  • Antrag

    Die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale erfolgt durch die Studierenden selbst und ausschließlich über das zentrale Web-Portal www.einmalzahlung200.de. Eine Antragstellung auf anderem Wege ist ausgeschlossen und maximal bis zum 30.09.2023 möglich (Ausschlussfrist). Die Info-Hotline „Einmalzahlung200.de“ erreichen Sie hier.

    Nach erfolgreicher Antragstellung wird die finale Berechtigung für alle Studierenden in Baden-Württemberg ausschließlich vom hierfür zentral zuständigen Landes­amt für Ausbildungs­förderung beim Regierungs­präsidium Stuttgart geprüft und bewilligt. Von dort erhalten Sie auch den Bescheid.

    Die Universität Mannheim ist an diesem Beantragungs­verfahren nur mittelbar beteiligt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung keinesfalls über die Universität Mannheim erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verständnis dafür, dass die Universität Mannheim weder Angaben zum Stand des Beantragungs­verfahrens geben noch hierauf Einfluss nehmen kann. Wir gehen davon aus, dass sich bei eventuell auftretenden Unklarheiten die für die Bewilligung und Auszahlung zuständige zentrale Stelle in Baden-Württemberg in der Regel direkt mit uns in Verbindung setzen wird, um diese zeitnah zu klären um somit eine Auszahlung zu ermöglichen.

    Rolle der Universität Mannheim

    • Die Universität Mannheim bereitet die Listen der zum 1. Dezember 2022 immatrikulierten und gesetzlich berechtigten Studierenden vor und übermittelt diese ab Mitte März 2023 einmalig und verschlüsselt an die zuständige zentrale Stelle.
    • Bereitstellung von Zugangscode und PIN in Portal².

    Weitere Informationen zur Energiepreispauschale entnehmen Sie bitte der Website des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

    Kontakt

    Express-Service

    Express-Service

    Jessica Cariola-Nicolei, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
    Universität Mannheim
    Dezernat II – Express-Service L 1, 1
    68161 Mannheim