Am 21. Dezember 2022 ist das Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die einmalige Auszahlung von 200 Euro an immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende vor. Stichtag ist der 1. Dezember 2022 – das heißt, Studierende müssen an diesem Datum immatrikuliert gewesen sein. Voraussetzung ist außerdem ein fester Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörerinnen und Gasthörer.
Antragsberechtigte Studierende haben am 15. März 2023 weitere Informationen per E-Mail. erhalten und es wurde ein individueller Zugangscode sowie eine PIN über das Portal² bereitgestellt.
Umfassende Informationen zum Ablauf, zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Antragstellung finden Sie bereits jetzt auf www.einmalzahlung200.de.
Studierende können die Einmalzahlung spätestens bis zum 30. September 2023 beantragen (Ausschlussfrist).
Hier finden Sie die Datenschutzinformation anlässlich der Umsetzung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG).
Alle berechtigten Studierenden müssen sich zuerst ein BundID-Nutzerkonto einrichten. Ohne dieses Konto ist die Beantragung nicht möglich.
Es gibt zwei Varianten des BundID-Nutzerkontos:
Der Zugangscode ist der Türöffner zur Antragstellung: Er weist Sie als antragsberechtigte Person aus.
Der Zugangscode wird Ihnen von der Universität Mannheim voraussichtlich ab dem 15. März bereitgestellt. Sie finden diesen dann über einen zusätzlichen Reiter EPPSG direkt auf der Startseite in Portal².
Die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale erfolgt durch die Studierenden selbst und ausschließlich über das zentrale Web-Portal www.einmalzahlung200.de. Eine Antragstellung auf anderem Wege ist ausgeschlossen und maximal bis zum 30.09.2023 möglich (Ausschlussfrist). Die Info-Hotline „Einmalzahlung200.de“ erreichen Sie hier.
Nach erfolgreicher Antragstellung wird die finale Berechtigung für alle Studierenden in Baden-Württemberg ausschließlich vom hierfür zentral zuständigen Landesamt für Ausbildungsförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart geprüft und bewilligt. Von dort erhalten Sie auch den Bescheid.
Die Universität Mannheim ist an diesem Beantragungsverfahren nur mittelbar beteiligt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung und die Auszahlung keinesfalls über die Universität Mannheim erfolgen. Bitte haben Sie ebenso Verständnis dafür, dass die Universität Mannheim weder Angaben zum Stand des Beantragungsverfahrens geben noch hierauf Einfluss nehmen kann. Wir gehen davon aus, dass sich bei eventuell auftretenden Unklarheiten die für die Bewilligung und Auszahlung zuständige zentrale Stelle in Baden-Württemberg in der Regel direkt mit uns in Verbindung setzen wird, um diese zeitnah zu klären um somit eine Auszahlung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Energiepreispauschale entnehmen Sie bitte der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).