Datenschutz­information

Informationen nach Art. 13 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anlässlich der Weiterverarbeitung von Daten Studierender für den Zweck der Auszahlung der Energiepreispauschale

Verantwortlich im datenschutz­rechtlichen Sinne:
Universität Mannheim
Schloss
68161 Mannheim
Deutschland
Tel: +49 621/181-2222
E-Mail: rektor uni-mannheim.de

Datenschutz­beauftragte
Universität Mannheim
Datenschutz­beauftragte
L1, 1
68131 Mannheim
Tel: +49 621/181-1126
E-Mail: datenschutzbeauftragte uni-mannheim.de

Informationen über den anderen Zweck
Studierende, die am 01.12.2022 bei der Universität immatrikuliert waren, haben im Rahmen des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) Anspruch auf eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 EUR (ausgenommen sind Gasthörer). Die Beantragung erfolgt nicht bei der Universität, sondern über eine zentrale digitale Antragsplattform des Bundes und der Länder. Die Universität ist nicht Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes für die Durchführung des Antrags­verfahrens.
Damit es Ihnen jedoch möglich ist, dort einen Antrag zu stellen, wurde die Universität rechtlich verpflichtet, zu Ihrer Person Vornamen, Nachname, Geburtsdatum (verschlüsselt mit dem Zugangsschlüssel, der Ihnen von der Universität zur Verfügung gestellt wird), den Hashwert des Zugangsschlüssels sowie eine PIN (verschlüsselt) für die Antragsplattform zur Verfügung zu stellen. Zudem werden die ID, der Name und das Bundes­land der Universität im Datensatz enthalten sein. Außerdem beinhaltet die Bereitstellung Ihrer Daten die Aussage, dass Sie am 01.12.2022 bei der Universität immatrikuliert waren und zum Kreis der berechtigten Personen gehören.
Diese Daten werden an eine im Land zuständige Stelle übermittelt (siehe unten unter „Empfängerinnen und Empfänger“). Der Zugangsschlüssel und die PIN werden an Sie übermittelt.

Rechts­grundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS- GVO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 EPPSG in Verbindung mit §§ 3, 5,14 der Verordnung der Landes­regierung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes.

Empfängerinnen und Empfänger
Landes­amt für Ausbildungs­förderung beim Regierungs­präsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

Dauer der Speicherung
Zugangsschlüssel, PIN und die Ausbildungs­stätten-Liste werden spätestens zum 31.12.2023 gelöscht.

Ihre Rechte

  • Sie haben das Recht, von der Universität Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte Daten berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung.

Bitte wenden Sie sich dazu an: studienbueros uni-mannheim.de

  • Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Recht­vorschriften verstößt.

Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landes­beauftragte für den Datenschutz unddie Informations­freiheit Baden-Württemberg.