Informationen nach Art. 13 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) anlässlich der Weiterverarbeitung von Daten Studierender für den Zweck der Auszahlung der Energiepreispauschale
Verantwortlich im datenschutzrechtlichen Sinne:
Universität Mannheim
Schloss
68161 Mannheim
Deutschland
Tel: +49 621/
E-Mail: rektor uni-mannheim.de
Datenschutzbeauftragte
Universität Mannheim
Datenschutzbeauftragte
L1, 1
68131 Mannheim
Tel: +49 621/
E-Mail: datenschutzbeauftragte uni-mannheim.de
Informationen über den anderen Zweck
Studierende, die am 01.12.2022 bei der Universität immatrikuliert waren, haben im Rahmen des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) Anspruch auf eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 EUR (ausgenommen sind Gasthörer). Die Beantragung erfolgt nicht bei der Universität, sondern über eine zentrale digitale Antragsplattform des Bundes und der Länder. Die Universität ist nicht Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes für die Durchführung des Antragsverfahrens.
Damit es Ihnen jedoch möglich ist, dort einen Antrag zu stellen, wurde die Universität rechtlich verpflichtet, zu Ihrer Person Vornamen, Nachname, Geburtsdatum (verschlüsselt mit dem Zugangsschlüssel, der Ihnen von der Universität zur Verfügung gestellt wird), den Hashwert des Zugangsschlüssels sowie eine PIN (verschlüsselt) für die Antragsplattform zur Verfügung zu stellen. Zudem werden die ID, der Name und das Bundesland der Universität im Datensatz enthalten sein. Außerdem beinhaltet die Bereitstellung Ihrer Daten die Aussage, dass Sie am 01.12.2022 bei der Universität immatrikuliert waren und zum Kreis der berechtigten Personen gehören.
Diese Daten werden an eine im Land zuständige Stelle übermittelt (siehe unten unter „Empfängerinnen und Empfänger“). Der Zugangsschlüssel und die PIN werden an Sie übermittelt.
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 DS- GVO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 EPPSG in Verbindung mit §§ 3, 5,14 der Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes.
Empfängerinnen und Empfänger
Landesamt für Ausbildungsförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Dauer der Speicherung
Zugangsschlüssel, PIN und die Ausbildungsstätten-Liste werden spätestens zum 31.12.2023 gelöscht.
Ihre Rechte
Bitte wenden Sie sich dazu an: studienbueros
uni-mannheim.deDie Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz unddie Informationsfreiheit Baden-Württemberg.