Update vom 15. Februar 2021: Laut aktueller Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg werden die Corona-Maßnahmen an der Universität Mannheim (z.B. Gebäudeschließung, Bibliotheksschließung) bis zum 8. März verlängert.
Das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) ist für Universitätsangehörige überall dort verpflichtend, wo zuvor gemäß Hygienekonzept der Universität das Tragen von Alltagsmasken notwendig war – z.B. auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, in Prüfungen und immer dann, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Die Universitätsgebäude sind aktuell geschlossen.
Die Bibliotheksbereichebleiben vorerst geschlossen. Das Ausleihzentrum ist zum Abholen vorbestellter Medien eingeschränkt geöffnet. Der Scanservice für alle Mitglieder der Universität Mannheim wird fortgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Universitätsbibliothek.
Die Prüfungen werden wie geplant vorwiegend online stattfinden. Nach aktuellem Stand können auch die Präsenz-Prüfungen weiter wie geplant stattfinden.
Die Lehre findet aktuell rein digital statt. Falls Präsenzveranstaltungen notwendig sind, werden Sie darüber von Ihrenn Dozenten informiert. Die Vorlesungen beginnen im FSS am 1.03.2021 und dauern bis zum 18.06.2021.
Die BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in Notlagen wurde wieder aufgenommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe finden Sie in der FAQ-Liste der Studierendenwerke.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernat II und der Fakultäten arbeiten nun wieder vermehrt im Homeoffice und bieten Telefon- und Onlinesprechstunden an und sind jederzeit per Mail erreichbar- Beratungen finden aktuell per Mail, Telefon oder Videokonferenz nach Terminvereinbarung statt.
Der Express-Service bietet aktuell elektronische Services an und jederzeit per E-Mail erreichbar.
Der Start ins FSS 2021 wird erfolgt mit reiner Online-Lehre. Das Format Ihrer jeweiligen Lehrveranstaltungen finden Sie im Portal² unter dem Punkt „Teilnahmemöglichkeit“. Wir empfehlen dennoch, dass die Studierenden (auch zur Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, der Bibliothek und aller Services) nach Mannheim kommen, um das Semester zu absolvieren.
Sobald das Infektionsgeschehen es zulässt, sind wir zudem bestrebt, in den Präsenzbetrieb zurückzukehren. Es kann also sein, dass einige der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen im Laufe des FSS 2021 wieder in Präsenz stattfinden werden. Damit sollen Ihnen direkter Kontakt zu und Austausch mit Lehrenden und Kommilitonen sowie die Vorzüge des Campuslebens (Bibliothek, Mensa etc.) zugänglich gemacht werden.
Fall es Ihnen aus triftigen Gründen (gesundheitliche Einschränkungen, Einreisebestimmungen etc.) nicht möglich ist, auf den Campus zurückzukehren, wird es Ihnen trotzdem ermöglicht werden, das Semester vollständig abzuschließen.
Beachten Sie außerdem: Sollten Sie Corona-typische Symptome bei sich feststellen, verlassen Sie bitte ggfs. laufende Präsenz-Veranstaltungen und betreten Sie den Campus nicht, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.
Mit der Microsoft 365-Instanz für Studierende ist eine virtuelle Zusammenarbeit über MS Teams innerhalb von selbst organisierten Lerngruppen möglich. Daneben stehen Ihnen auch OneDrive mit 1 TB Cloud-Speicher, eine Cloud Version von Office 365 mit Word, Excel und PowerPoint, OneNote sowie Lists zur Verfügung.
Auf unserer Website finden Sie unter Microsoft 365 für Studierende eine Übersicht aller derzeit verfügbaren Anwendungen mit entsprechenden Anleitungen sowie Informationen zur Freischaltung Ihres Accounts.
Hilfe bei Lern- und Studientechniken
Ob Lernmethoden, Selbst- und Zeitmanagementstrategien oder der sichere Umgang mit Datenbanken – Studientechniken helfen Ihnen, Ihr Studium zu meistern. Die Universität Mannheim bietet verschiedene Unterstützungsangebote für Studierende an: Neben einem umfangreichen Kursprogramm gibt es auch die Möglichkeit in Einzelberatungen individuelle Unterstützung zu bekommen.
E-Learning Kurs: Selbstreguliertes Lernen inklusive Studieren im Home Office
Für ein erfolgreiches Studium ist es wichtig, sich auch mit dem eigenen Lernen auseinanderzusetzen und Strategien zu entwickeln, die effizientes und effektives Lernen ermöglichen. Die Universität Mannheim unterstützt Ihre Studierenden dabei mit einem E-Learning Angebot, das in Kooperation mit Prof. Dr. Stefan Münzer (Lehrstuhl für Bildungspsychologie), dem Referat Hochschuldidaktik & eLearning sowie der Psychologischen Beratungsstelle des Studierendenwerks (PBS) entstanden ist.
Sie können im Portal² einsehen, in welcher Form Ihre Veranstaltung angeboten wird (Präsenz/Teilpräsenz/digital/...): Die entsprechende Information finden Sie auf der jeweiligen Veranstaltungsdetailseite unter den Parallelgruppen.
Beachten Sie außerdem: Sollten Sie Corona-typische Symptomen bei sich feststellen, verlassen Sie bitte ggfs. laufende Präsenz-Veranstaltungen und betreten Sie den Campus nicht, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.
Die Universitätsgebäude sind aktuell geschlossen.
Aktuell gilt eine allgemeine Maskenpflicht in den Universitätsgebäudenauf den Verkehrswegen und -flächen sowie auch „in Lehrveranstaltungen auf dem Sitzplatz“ (Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst § 3 Absatz 1 Nr. 4). Die Masekenpflicht gilt inden Benutzungsbereichen der Bibliothek auch an den Sitzplätzen. Dabei ist aufgrund der neuen Landes-Vorgaben ist das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) für Universitätsangehörige überall dort verpflichtend, wo gemäß Hygienekonzept der Universität das Tragen von Alltagsmasken notwendig ist – z.B. auf Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen, in Prüfungen und immer dann, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Beachten Sie außerdem: Sollten Sie Corona-typische Symptomen bei sich feststellen, verlassen Sie bitte ggfs. laufende Präsenz-Veranstaltungen und betreten Sie den Campus nicht, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.
Für alle Präsenz-Veranstaltungen ist die Universität Mannheim verpflichtet, zur Nachverfolgung von Infektionsketten die Kontaktdaten der Anwesenden (Studierenden, Dozierenden, Gästen, etc.) zu erfassen und für eine mögliche Anfrage der Gesundheitsbehörden vier Wochen aufzubewahren. Dies erfolgt über die digitale Anwendung „Checkin“ ersetzt bzw. ergänzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Universität-IT. Zusätzlich bietet Ihnen „Checkin“ die Möglichkeit, freie Arbeitsplätze in aktuell nicht belegten Hörsälen unkompliziert auf dem Campus zu finden und sich dort zu registrieren.So können Sie z.B. an Online-Veranstaltungen teilnehmen.
Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den IT-Support unter der 0621 181–2000 oder per E-Mail.
Der Gesetzgeber für alle im FSS 2020 und im HWS 2020/21 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg die individuelle Regelstudienzeit sowie die Prüfungsfristen (z. B. Orientierungsprüfung und Frist für die maximale Studienzeit) für jedes dieser Semester um ein Semester verlängert.
Bitte melden Sie sich bei Ihrer Sachbearbeitung erst, wenn absehbar ist, dass Sie eine Prüfungsfrist nicht einhalten können. Sie müssen nicht im Vorfeld aktiv werden.
Studierende, die vor Ort sind, können ihren Gültigkeitsaufdruck auf der ecUM an den SB-Terminals erneuern. Aktuell zugänglich sind die SB-Terminals in den Bibliotheksbereichen Schloss Ehrenhof, A 3, A 5, und Ausleihzentrum im Rahmen der Vorgaben und Öffnungszeiten der Bibliothek, sowie die Terminals in der Mensa (Nähe Infothek) und im Schneckenhoffoyer (Nähe Campus Shop).
Falls Sie aktuell nicht in Mannheim sind, führen Sie bitte eine Studienbescheinigung mit und holen Sie Ihren Gültigkeitsaufdruck nach, sobald Sie wieder auf dem Campus sind. Nur so erhalten Sie auch für das neue Semester den Aufdruck für die Wochenendregelung des VRN.
Hinweis für Erstsemester: Bevor Sie Ihre ecUM benutzen können, müssen Sie diese zuvor aktivieren unter passwort.uni-mannheim.de. Sie benötigen dazu Ihre Uni-ID und Ihr Passwort.
Auf unserer Infoseite finden Sie Ihre aktuellen Prüfungstermine.
Sollte sich aufgrund von neuen Vorgaben kurzfristig etwas an der Planung Ihrer Prüfungen ändern (müssen), werden wir Sie direkt per E-Mail informieren. Wir bemühen uns jedoch weiterhin um möglichst viel Planungssicherheit für Sie – soweit dies unter den gegebenen Umständen möglich ist.
Die Prüfungen finden im HWS 2020/21 überwiegend online statt. Die aktuell geplanten Präsenzprüfungen werden voraussichtlich stattfinden.
Allen Studierenden, denen es z.B. aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht möglich ist, eine Prüfung in Präsenz abzulegen, werden alternative Formen angeboten.
ILIAS-Gruppe für Studierende mit Informationen zur Vorbereitung und Durchführung von Online-Prüfungen Wir haben für Sie eine Gruppe Informationen für Studierende in ILIAS eingerichtet. Dort finden Sie u.a.:
Ein Lernmodul mit Informationen zur Vorbereitung auf und Durchführung von Prüfungen im FSS 2020 umfasst.
Die Einverständniserklärung für die Prüfungen wurde für die Prüfungsphase im HWS 2020/21 aktualisiert. Sie können die aktuelle Version im Lernmodul in ILIAS nachlesen.
Test-Möglichkeiten für Download/Upload – Vorbereitung auf Open Book-Klausuren Alle Fakultäten bieten Testmöglichkeiten an, im Rahmen derer Sie sich mit den Funktionalitäten der Online-Prüfungen – insbesondere dem Down- und Upload – vertraut machen können. Nutzen Sie diese Test-Möglichkeiten und in einigen Fällen auch das Angebot an Probeklausuren, um sich mit den neuen Gegebenheiten vertraut zu machen. Sie erfahren in den jeweiligen Lehrveranstaltungen, welche Test-Möglichkeiten geplant sind.
Um die Qualität und Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung zu prüfen, bietet die Universitäts-IT einen Speedtest an. Insbesondere bei der Vorbereitung auf Online-Klausuren können Sie damit beurteilen, ob Ihre Internetverbindung zum Absolvieren der Prüfung grundsätzlich ausreichend ist. Weist der Test Probleme auf, können Sie die Prüfung auf Antrag auch in Räumen der Universität über das Uni-WLAN ablegen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website im Bereich Prüfungen.
Nachmeldungen sowie Ummeldungen vom Erst- auf den Zweittermin und vom Zweit- auf den Ersttermin können Sie – sofern diese für die betreffende Prüfung grundsätzlich möglich sind – bis spätestens drei Tage (neu in diesem Semester!) vor dem Ersttermin vornehmen. Auch Abmeldungen können bis drei Tage vor dem Erst- oder Zweittermin vorgenommen werden. Wenn die Prüfung nicht in Form einer Klausur abgeschlossen wird, endet die Frist für Nach- und Abmeldungen grundsätzlich am 4. Dezember 2020.
Drei Tage vor einem Termin bedeutet: Findet eine Klausurprüfung zum Beispiel am 15. Dezember 2020 statt, kann die Nach-, Um- oder Abmeldung grundsätzlich bis zum 12. Dezember 2020 um 23:59 Uhr über das Portal² erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, nicht bis zum letzten Moment abzuwarten, sondern Ihre Entscheidungen zu den Prüfungsteilnahmen frühzeitig zu treffen.
Eine Ummeldung nehmen Sie vor, indem Sie sich von einer angemeldeten Prüfung zunächst über das Portal² abmelden und im Anschluss zum gewünschten Termin erneut anmelden.
Auf den Webseiten der Studienbüros finden Sie weiterhin die bereits kommunizierten Informationen zum Prüfungsrücktritt aufgrund der Corona-bedingten Sondersituation, die auch im HWS 2020/21 gelten und in Anspruch genommen werden können.
Herbst-/Wintersemester 2020/21 Aufgrund der durch die CoronaVO veranlassten Schließung der Universitätsbibliothek (UB) wurden die Beabeitungszeiten für Abschlussarbeiten für betroffene Studierende pauschal verlängert. Die Studierenden, die von dieser Einschränkung betroffen sind, wurden entsprechend informiert.
Für Studierende, die eine Anmeldung ihrer Abschlussarbeit während der Schließzeiten der UB geplant hatten und auf die Nutzung der UB angewiesen sind, wird eine Verschiebung des Bearbeitungsbeginns empfohlen.
Für Haus- und Seminararbeiten sind keine pauschalen Verlängerungen der Bearbeitungszeiten vorgesehen. Hier entscheidet die / der zuständige Prüfende – ggf. in Abstimmung mit dem zuständigen Prüfungsausschuss – ob und in welchem Ausmaß eine Verlängerung gerechtfertigt ist.
Die Abgabe der Bachelor-/Masterarbeit erfolgt weiterhin grundsätzlich per Mail. Um die Frist zu wahren, mailen Sie Ihre Arbeit bitte bis zum Ende der Abgabefrist als pdf an Ihre/n zuständige/n Prüfer/in sowie im -Cc an die zuständige Sachbearbeitung im Studienbüro.
Die gebundene, unterschriebene Papierfassung ist im Anschluss unverzüglich bei der zuständigen Prüferin / dem zuständigen Prüfer nachzureichen. Klären Sie daher bitte mit dem/der Prüfer/in, wann und wie die Nachreichung erfolgen soll. Eine persönliche Abgabe in den Studienbüros, am Express-Service oder an der Poststelle der Universität ist weiterhin nicht möglich. Sie können aber gerne jederzeit die Briefkästen vor L1,1 nutzen oder die Arbeiten per Post direkt an den zuständige/n Prüfer/in schicken.
Auch wenn Sie noch nicht immatrikuliert sind, können Sie bereits an den Einführungsveranstaltungen teilnehmen. Alle virtuellen Veranstaltungen können über die Online Experience Plattform der Universität Mannheim erreicht werden.
Wenn Sie Ihre Einführungsveranstaltungen verpasst haben, können Sie sich die Video- oder Tonaufzeichnungen ansehen. Zudem bieten viele Fachbereiche Sondersprechstunden an oder Sie können sich an Ihr Studiengangsmanagement und Ihre Fachschaft wenden.
Wir empfehlen, dass gerade die neuen Studierenden nach Mannheim kommen, um das Semester zu absolvieren. Vor Ort profitieren Sie beispielsweise von der Infrastruktur der Bibliothek. Daneben werden Ihnen als Erstsemesterstudierenden – soweit es die jeweilige Pandemielage zulässt – Möglichkeiten geboten, Veranstaltungen in kleinen Gruppen in Präsenz zu besuchen.
Wenn es Ihnen auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie nicht möglich ist, nach Mannheim zu kommen, wird es möglich sein, dass Semester komplett digital abzulegen.
Zur Integration auf dem Campus bieten die Fakultäten unterschiedliche Angebote an: Social Events in Kleingruppen, Lerngruppen, Treffen mit Lehrenden, etc.
Die Bibliotheksbereiche bleiben aktuell geschlossen.Das Ausleihzentrum ist zum Abholen vorbestellter Medien ab Mittwoch, 13.01.2021, eingeschränkt geöffnet. Der Scanservice für alle Mitglieder der Universität Mannheim wird fortgeführt.
Aktuelle Informationen zu den Services der Universitätsbibliothek finden Sie auf deren Webseite.
Das Ausleihzentrum ist zum Abholen vorbestellter Medien ab Mittwoch, 13.01.2021, eingeschränkt geöffnet.
Geben Sie bitte entliehene Medien, die Sie nicht mehr benötigen, möglichst jetzt schon zurück, sodass Scanaufträge bearbeitet werden können. Viele Studierende warten auf Literatur, die momentan ausgeliehen ist.
Aktuelle Informationen zu den Services der Universitätsbibliothek finden Sie auf deren Webseite.
Studierende der Universität Mannheim können den Scanservice der Universitätsbibliothek nutzen. Im Katalog Primo können Sie über die Funktion „Scanauftrag“ einzelne Aufsätze aus derselben Fachzeitschrift und einzelne Kapitel aus Büchern bestellen. Von Büchern können Ihnen bis zu 15 Prozent des Werks zugesandt werden.
Auf dem YouTube-Kanal der UB finden Sie einen virtuellen Rundgang durch die Universitätsbibliothek und virtuelle Führungen duch die einzelnen Bibliotheksbereiche.
Die an der Außenwand am Verwaltungsgebäude des Studierendenwerks in L 7,8 angebrachte Schlüsselbox hat sich in den vergangenen Monaten als sehr erfolgreich erwiesen und ergänzt den besonderen Service, den die Wohnraumverwaltung während der Pandemie eingeführt hat. Aufgrund der sehr guten Akzeptanz des Pilotprojekts ist eine Erweiterung bereits in Planung, um der stetig wachsenden Nachfrage nach kontaktlosen Einzugsterminen gerecht zu werden.
Quarantäne-Pakete
Um den internationalen Kontingentstudierenden (Kurzzeit/ERASMUS, Degree-Seeking durch das Universitätskontingen) die ersten Tage während der vorgeschriebenen Quarantäne etwas zu erleichtern, stellt das Studierendenwerk als zusätzlichen und kostenfreien Service eine Lebensmittel-Notversorgung zur Verfügung. Das Quarantäne-Pakete wird direkt in die Unterkünfte der Kontingentstudierenden geliefert.
BAföG Durch die Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester in Baden-Württemberg, gibt es auch länger BAföG. Jetzt informieren Corona & BAföG FAQ
Das BAföG-Amt des Studierendenwerks Mannheim bietet ab sofort einen neuen Online-Service. Hier können Sie bequem, sicher und kontaktlos ihren Antrag stellen, Unterlagen einreichen oder sich über die regelmäßig aktualisierte und ergänzte FAQ-Liste informieren. Alle benötigten Formulare stehen als Download zur Verfügung und können nach dem Ausfüllen und Unterschreiben direkt wieder als PDF hochgeladen werden. Nach dem erfolgreichen Versenden wird über das BAföG-Service-Portal eine automatische Bestätigung generiert. Zusätzlich wird an die angegebene E-Mail-Adresse eine Übersicht geschickt, in welchen Feldern Dokumente hochgeladen wurden. Sämtliche Funktionalitäten des BAföG-Online-Centers unterliegen strengsten Datenschutzbestimmungen.
Die Abteilung BAföG des Studierendenwerks bietet die Möglichkeit einer persönlichen Kurzberatung über die Fenster an.
Überbrückungshilfe des Bildungsministeriums
Das Hilfeprogramm des Bildungsministeriums – die Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende in pandemiebedingter Notlage – steht nach wie vor und nach aktuellen Informationen auch während des ganzen Sommersemesters zur Verfügung. Je nach finanzieller Notlage kann diese Hilfe bis max. 500 Euro pro Monat gewährt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal www.überbrückungshilfe-studierende.de/start
Weitere Möglichkeiten
Auch die KfW hat aufgrund der Pandemie ihr Angebot für Studierende angepasst. So werden bis zum Ende des Jahres 2021 während der Auszahlungsphase keine Zinsen erhoben. Beim KfW-Studienkredit handelt es sich um einen Kredit mit variablem Zinssatz. Gedacht ist er als Ergänzung zum BAföG oder bei Wegfall der geplanten Studienfinanzierung. Für die Lebenshaltungskosten im Studium können monatlich zwischen 100 und 650 Euro als Studienkredit beantragt werden. Für die Legitimation kann bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Mannheim ein Termin vereinbart werden. Weitere Infos zum KfW-Studienkredit finden Sie hier: www.stw-ma.de/BAföG+_+Co_/KfW_Studienkredit.html
Außerdem bietet das Bundesverwaltungsamt für Studierende, die sich in einer fortgeschrittenen Phase oder Abschlussphase des Studiums befinden, den Bildungskredit an. Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen verzinslichen Kredit, der mit monatlich bis zu 300 Euro für maximal 4 Semester beantragt werden kann. Weitere Infos unter: www.bildungskredit.de
Auch Stipendien stellen eine gute Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums und sind geeignet für leistungsbereite Studierende. Neben den Begabtenförderungswerken oder dem Deutschlandstipendium gibt es eine Auswahl mit entsprechenden Links auf der Homepage des Studierendenwerks Mannheim.
Bei Fragen und weiteren Informationen zur Studienfinanzierung steht die Sozialberatung und Darlehenskasse des Studierendenwerks gerne zur Verfügung:
Mit der Corona-VO vom 2. November 2020 wurde der Präsenzbetrieb in den Mensen und Cafeterien untersagt, so dass in der Schlossmensa erneut auf ein reines „To go“-Angebot umgestellt werden musste. Um den Gästen eine höhere Flexibilität zu bieten, haben sich die Verantwortlichen beim Studierendenwerk entschieden, die Essensausgabe ohne Vorbestellung zu organisieren. Die Registrierung erfolgt am Eingang weiterhin per MensA-Gäste-App.
Zeitgleich zur Aktualisierung der Corona-VO hat die neue Streetfood-Corner des Studierendenwerks direkt im Schlosshof ihren Betrieb aufgenommen. Am „Mensa Wagon“ werden unter der Woche täglich vier „MA(h)le“ angeboten, dazu belegte Brötchen, Baguettes, frisch gebackene Laugenbrezeln und Getränke. Die Ma(h)l-Speisekarte wechselt monatlich. Es werden hier aktuelle Streetfood-Trends aufgenommen und umgesetzt – immer Ma(h)l mit Fleisch (Rind o. Geflügel), Ma(h)l vegetarisch, Ma(h)l vegan, Ma(h)l was dazu ( s. Speiseplan auf www.mensawagon.de oder www.stw-ma.de/speisepläne). Im „Coffeetainer“ wiederum gibt es – wie der Name schon vermuten lässt – vom Espresso bis zur Latte Macchiato alles was die Herzen der Fans des schwarzen Heißgetränks höher schlagen lässt. Sowohl am „Mensa-Wagon“ als auch an den Kaffeeautomaten im „Coffeetainer“ kann übrigens kontaktlos und bequem per Chipkarte bezahlt werden. Alle, die zusätzlich für das bargeldlose Autoload-Verfahren angemeldet haben, profitieren von weiteren Vorteilen: Sie können nicht nur bezahlen, sondern an der Wagon-Kasse und an den Kaffeeautomaten im „Coffeetainer“ auch Guthaben aufladen und mit der elektronischen Stempelkarte Coffeeload® jeden 10. Kaffee gratis trinken.
Für ein einfaches Handling der zu erfassenden Kontaktdaten sorgt eine digitale, DSGVO-konforme Gäste-App. Wie der Mensenbesuch in Corona-Zeiten funktioniert, erklärt ein übersichtliches Ablaufschema: www.stw-ma.de/mensa_corona
Das bargeldlose Bezahlen mit dem Autoload-Verfahren (www.stw-ma.de/autoload) hatte sich bereits vor Corona in vielerlei Hinsicht bewährt. Ab sofort können sich Studierende auch völlig kontaktlos über unser neues Online-Formular für Autoload anmelden unter: www.stw-ma.de/autoload_online
Zu dem Formular gelangt man außerdem über einen auf unserer Website am rechten Rand platzierten Button, der von jeder Seite aus direkt angeklickt werden kann. Bei Fragen zum Bezahlen mit Autoload genügt eine kurze Mail an autoloadstw-ma.de oder ein Blick in die FAQ (wird bis Ende der Woche final aktualisiert).
Das International Office der Universität hat eine Website für internationale Vollzeit-Studierende eingerichtet, auf der es Antworten auf häufig gestellte Fragen, u. a. zu Aufenthaltsgenehmigungen und Job-Möglichkeiten gibt.
Das International Office der Universität hat eine Website für internationale Austausch-Studierende eingerichtet, auf der es Antworten auf häufig gestellte Fragen, u.a. zu Abreise, Credits und Prüfungsleistungen, gibt.
Die Übersetzungsagentur lengoo übersetzt den Liveblog der Tagesschau zum Coronavirus in einem eigenen Liveblog ins Englische. Ziel ist es, den vielen Menschen, die in Deutschland leben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, verlässliche Informationen zur aktuellen Situation zu liefern.
Die Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt hat zudem eine Webseite erstellt, auf der Sie einen Überblick erhalten, welche Hilfsangebote und Maßnahmen Sie in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium während der aktuell besonderen Lage unterstützen können.
Der Express-Service steht Ihnen weiterhin werktags per E-Mail zur Verfügung. Dokumente werden selbstverständlich auch weiterhin per Post versendet. Nutzen Sie auch dafür bitte das Bestellformular.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studienbüros sind aktuell per Mail erreichbar. Bei Bedarf können Sie mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Studienbüros Telefon- oder Videokonferenzberatungen vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen der Gebührenstelle sind aktuell per Mail erreichbar. Bei Bedarf können Sie mit den Mitarbeiterinnen der Gebührenstelle Telefon- oder Videokonferenzberatungen vereinbaren.
kurz vor Vorlesungsbeginn haben wir wichtige Neuigkeiten und Informationen aus verschiedenen Bereichen für Sie zusammengestellt:
1. Allgemeine Informationen zum Vorlesungsbeginn
Bis zum 7. März 2021 finden aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg keine Präsenzveranstaltungen an der Universität Mannheim statt. Bis dahin stehen zudem keine Räume für „Freies Arbeiten“ zur Verfügung, auch die PC-Pools und die Universitätsgebäude bleiben geschlossen. Der Vorlesungsbetrieb des FSS 2021 startet am 1. März mit reiner Online-Lehre. Weitere aktuelle Informationen entnehmen Sie gerne jederzeit unserer Webseite.
2. Zutritt zu Online-Lehrveranstaltungen – bitte über Portal²
Bitte betreten Sie die ZOOM-Räume für Ihre Lehrveranstaltungen nur über das Portal². Dort ist immer der aktuellste Link zu Ihrer Veranstaltung hinterlegt. Sollte sich nämlich herausstellen, dass ein Link vermehrt für „ZOOM-Bombing“ genutzt wird, kann er von UNIT kurzfristig geändert werden.
Mit der Microsoft 365-Instanz für Studierende ist eine virtuelle Zusammenarbeit über MS Teams innerhalb von selbst organisierten Lerngruppen möglich. Daneben stehen Ihnen auch OneDrive mit 1 TB Cloud-Speicher, eine Cloud Version von Office 365 mit Word, Excel und PowerPoint, OneNote sowie Lists zur Verfügung. Auf unserer Website finden Sie unter Microsoft 365 für Studierende eine Übersicht aller derzeit verfügbaren Anwendungen mit entsprechenden Anleitungen sowie Informationen zur Freischaltung Ihres Accounts.
5. Neuigkeiten von der Universitätsbibliothek
Die Bibliotheksbereiche bleiben zunächst bis einschließlich 7. März 2021 geschlossen. Das Ausleihzentrum ist zum Abholen vorbestellter Medien eingeschränkt geöffnet. Der Scanservice und das erweiterte Angebot an digitalen Medien stehen Ihnen weiter zur Verfügung.
6. Aktuelle Angebote und Öffnungszeiten des Studierendenwerks
Aktuelle Angebote und Öffnungszeitendes Studierendenwerks Mannheim zum Semesterstart finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks.
7. Studienfinanzierung
Das BAföG-Amt des Studierendenwerks Mannheim bietet ab sofort einen neuen Online-Service. Am besten gleich ausprobieren unter: www.stw-ma.de/bafoeg_service_center
Die Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende in pandemiebedingter Notlage steht weiterhin zur Verfügung. Je nach finanzieller Notlage kann diese Hilfe bis max. 500 Euro pro Monat gewährt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal www.überbrückungshilfe-studierende.de/start
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und Angebote zur finanziellen Unterstützung haben wir auf dieser Webseite für Sie zusammengestellt.
8. Services und Beratung
Die Studienbüros, das Akademische Auslandsamt und Ihr Studiengangsmanagement stehen Ihnen weiterhin mit virtuellen Beratungsangeboten zur Verfügung. Buchen Sie unkompliziert Termine auf den jeweiligen Webseiten.
Der Express-Service steht Ihnen weiterhin werktags per E-Mail zur Verfügung. Sobald das Betreten der Gebäude wieder möglich wird, werden wir auch wieder die Möglichkeit anbieten, Papier-Dokumente nach Vorbestellung bei uns persönlich abzuholen. Die benötigten Dokumente können Sie über das verlinkte Formular bestellen. Dokumente werden selbstverständlich auch weiterhin per Post versendet. Nutzen Sie auch dafür bitte das Bestellformular.
Alle wichtigen Corona-Informationen finden Sie natürlich auch weiterhin auf unserer zentralen Webseite. Schauen Sie regelmäßig vorbei und kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Hilfe brauchen. Behalten Sie bitte auch Ihr Uni-Mailkonto im Auge, um wichtige Informationen nicht zu verpassen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in die Vorlesungszeit. Passen Sie weiterhin gut aufeinander auf und halten Sie bitte unsere Hinweise zu Hygiene und Abstand auf dem Campus ein.
Die nächste Rundmail mit Informationen zum Studien- und Prüfungsbetrieb erhalten Sie voraussichtlich Mitte April.
vor dem Start der Zweittermine des Herbst-/Wintersemester (HWS) 2020/21 möchten wir Ihnen gerne noch ein paar Neuigkeiten und Erinnerungen an weiterhin geltende Regelungen mit auf den Weg geben:
1. Zweittermine und Prüfungsorganisation
Die Zweittermine des HWS 2020/21 finden in der Woche vor Vorlesungsbeginn des Frühjahrs-/Sommersemesters (FSS) statt, das heißt vom 20. Februar 2021 bis 27. Februar 2021. Den konkreten Prüfungsplan, dem Sie auch die Prüfungsformate entnehmen können, finden Sie bereits auf unserer Webseite.
2. Abmeldung von Prüfungen / Corona-Rücktritte
Wie bereits im letzten Semester können Sie die Klausurprüfungen bis drei Tage vor der Klausur wieder abmelden, wenn Sie diese selbstständig zum Zweittermin angemeldet haben. Die Details zur Abmeldung für Ihren jeweiligen Studiengang können Sie auf unserer Webseite noch einmal nachlesen. Von Klausuren, für die Sie nach einem Rücktritt oder dem Nicht-Bestehen im Ersttermin pflichtangemeldet wurden, können Sie auch zum Zweittermin unproblematischzurücktreten, sofern sie den Rücktritt vor Beginn der Prüfung erklären und auf die Sondersituation durch die Corona-Pandemie verweisen. Alle weiteren Details finden Sie auf unserer Webseite.
3. Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten erfolgt weiterhin grundsätzlich per E-Mail. Um die Frist zu wahren, mailen Sie Ihre Arbeit bitte bis zum Ende der Abgabefrist als pdf-Datei an Ihre zuständige Prüferin oder Ihren zuständigen Prüfer sowie in CC an die zuständige Sachbearbeitung im Studienbüro. Die Arbeit in Papierform ist entsprechend der Vorgaben der Prüfungsordnung unverzüglich nachzureichen. Weitere Informationen – auch zum Nachreichen der ausgedruckten Fassung – finden Sie dazu auf unserer Webseite.
4. Weiter nur eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten der Universitätsbibliothek
Die Bibliotheksbereiche bleiben weiterhin geschlossen. Das Ausleihzentrum ist zum Abholen vorbestellter Medien eingeschränkt geöffnet. Der Scanservice für alle Mitglieder der Universität Mannheim wird fortgeführt. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Universitätsbibliothek.
5. Wichtige und aktuelle Infos für Studierende – weiterhin auf der Corona-Webseite
Sie finden weiterhin alle aktuellen und wichtigen Informationen für Studierende auf unserer Corona-Webseite für Studierende – z.B. zur Planung für den Studienbetrieb im FSS 2021. Schauen Sie regelmäßig vorbei, wenn Sie Fragen haben.
Die nächste Rundmail – mit weiteren Details zum Vorlesungsbeginn im FSS 2021 – erhalten Sie Ende Februar. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die anstehenden Prüfungen und bald einen guten Start ins neue Semester!
Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Dezernat für Studienangelegenheiten
mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg haben wir Neuigkeiten, die wir an dieser Stelle mit Ihnen teilen müssen. Wir bedauern die Kurzfristigkeit dieser Informationen sehr. Sie können sicher sein, dass wir von Seiten der Universität Mannheim alles daransetzen, dass der Studien- und Prüfungsbetrieb trotz der Einschränkungen noch für alle erfolgreich durchgeführt werden kann.
Bibliothek schließt ab sofort bis einschließlich 10. Januar 2021
Was sich gestern schon abgezeichnet hat, ist nun sicher: Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen alle Bibliotheken ab dem 16. Dezember 2020 schließen. Die Schließung soll zunächst bis zum 10. Januar 2021 dauern. Auch die Ausleihe von Büchern ist in dieser Zeit leider nicht erlaubt.
Der Scanservice für alle Mitglieder der Universität Mannheim wird während der Schließung fortgeführt. Er pausiert nur vom 23.12.2020 bis zum 03.01.2021.
Wir bedauern die Einschränkungen, die mit der kurzfristigen Schließung verbunden sind.
Aktuelle Informationen zu den Services der Universitätsbibliothek finden Sie auf deren Webseite.
Freies Arbeiten im Ostflügel ab sofort nicht mehr möglich
Aufgrund der neuen Landes-Vorgaben ist auch die Nutzung der Hörsäle im Ostflügel zum freien Arbeiten ab sofort und mindestens bis zum 10. Januar 2021 nicht mehr möglich. Das Einbuchen in Räume über Check-In ist nicht mehr möglich.
Die Universitätsgebäude werden zudem ab morgen, den 17. Dezember, bis zum 10. Januar geschlossen und sind in diesem Zeitraum nur noch mit ecUM zugänglich.
Wir bitten Sie zu beachten, dass aufgrund der aktuellen Infektionslage die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Arbeit aus dem Homeoffice nachgehen. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Nutzung der angebotenen Online-Sprechstunden ist damit meist der sicherste Weg, wenn Sie noch dringende Anliegen haben, die es zu klären gilt.
Prüfungen finden wie geplant statt
Die meisten der geplanten Prüfungen werden wie geplant stattfinden – auch die wenigen Präsenzprüfungen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Studierenden wurde das Prüfungsformat bei mehreren Präsenzprüfungen noch auf ein Online-Format umgestellt. Die betroffenen Studierenden wurden darüber informiert. Alle anderen Prüfungen können und dürfen im Dezember und nach aktuellem Stand auch im Januar wie geplant stattfinden. Den aktuellen Prüfungsplan finden Sie immer auf der Webseite der Studienbüros.
Uns ist bewusst, dass diese kurzfristigen Änderungen die Situation für Sie alle nicht einfacher machen. Halten Sie durch, nutzen Sie die Services der Beratungseinrichtungen an der Universität, wenn Sie Gesprächsbedarf haben und melden Sie sich z.B. in den Studienbüros, wenn es Probleme gibt, bei denen wir Ihnen helfen können.
Ihnen allen einen guten Endspurt für die Prüfungen und danach erstmal eine erholsame und ruhige Weihnachtszeit.
Beste Grüße – und bleiben Sie gesund
Barbara Windscheid, Kanzlerin
Prof. Dr. Thomas Puhl, Rektor
Dr. Sabine Gehrlein, Direktorin der Universitätsbibliothek
das Wissenschaftsministerium hat heute die „Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst“ geändert. Die Änderungen treten mit Wirkung vom 19.10.2020 – also schon morgen (Montag) – in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft die Anordnung, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur wie bisher auf Verkehrswegen und -flächen getragen werden muss, sondern auch „in Lehrveranstaltungen auf dem Sitzplatz“ (§ 3 Absatz 1 Nr. 4). Bitte informieren Sie Ihre (Mit-)Studierenden entsprechend – die meisten werden davon noch nicht gehört haben.
Wir müssen die Einzelheiten der Neuregelung noch analysieren. Ich gehe vorläufig davon aus, dass diese „Maskenpflicht“
zwar „in Lehrveranstaltungen“ gilt, nicht aber in der UB (sobald man auf seinem festen Platz ist);
dass sie auch in Lehrveranstaltungen nur „auf dem Sitzplatz“ – nicht also für Lehrende gilt, soweit sie keinen Sitzplatz einnehmen;
und nicht für Prüfungen, also insbesondere nicht für Klausuren.
Weitere Einzelheiten können erst morgen (Montag) geklärt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Bleiben Sie gelassen, achten Sie auf sich und aufeinander – und bleiben Sie gesund! Beste Grüße
für den anstehenden Vorlesungsbeginn am 28. September laufen die Planungen in allen Universitätsbereichen bereits auf Hochtouren. Unser gemeinsames Ziel ist es, Ihnen ein gutes Veranstaltungsangebot bereitzustellen und Ihnen ein erfolgreiches Herbstsemester zu ermöglichen. In Gesprächen mit Studierendenvertretungen und Lehrenden hat uns immer wieder der Wunsch nach mehr Präsenzveranstaltungen erreicht. Diesem Wunsch möchten wir natürlich soweit möglich nachkommen. Da wir gleichzeitig jedoch auch die Gesundheit aller Universitätsangehörigen schützen und die Abstandsregelungen an der Universität weiter einhalten müssen, sind wir insbesondere in Bezug auf die Platzkapazität in den Hörsälen räumlich beschränkt. Daher werden auch im Herbst-/Wintersemester weiterhin überwiegend digitale Instrumente in der Lehre zum Einsatz kommen, die – wo immer möglich – durch Präsenzbestandteile ergänzt werden. Wie dies für Ihren Studiengang und die verschiedenen Veranstaltungen aussehen wird, teilen Ihnen die Fachbereiche und die Lehrenden nach Abschluss der Planungen mit – die Informationen finden Sie dann auch im Portal² bei der jeweiligen Veranstaltung.
Zu einigen Themen möchten wir Ihnen heute schon Informationen zukommen lassen:
Neue Website und Social-Media-Reihe zum Studium in Corona-Zeiten
In den letzten Monaten haben wir Sie bei aktuellen Anlässen immer wieder per E-Mail zum Studienbetrieb informiert. Diese Informationen haben wir nun auf einer neuen FAQ-Webseite gebündelt. Dort werden wir Sie in Zukunft auch mit aktuellen Informationen versorgen und empfehlen Ihnen daher, die Seite regelmäßig zu checken. Den dazugehörigen Link finden Sie hier.
Über die wichtigsten Änderungen informieren wir Sie zudem zusätzlich in der kürzlich eingeführten Social-Media-Reihe „Neues aus den Studienbüros“. Bitte halten Sie gern auch nach diesen Posts Ausschau, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Sprechstunden in den zentralen Serviceeinrichtungen (Studienbüros, Akademisches Auslandsamt)
Die Studienbüros sowie das Akademische Auslandsamt stehen Ihnen auch weiterhin mit Beratungsangeboten zur Verfügung. Von vielen Studierenden haben wir zu den Beratungsmöglichkeiten via Videosprechstunde oder Telefon positives Feedback erhalten. Um die Terminvereinbarung weiter zu vereinfachen, haben wir nun auf unseren Webseiten für Sie die Möglichkeit geschaffen, Video- oder Telefontermine mit Ihrer zuständigen Ansprechperson unkompliziert online zu buchen.
Sie finden die Online-Terminvereinbarung in Kürze direkt auf der Webseite bei Ihrer jeweiligen Ansprechperson:
Zu dem vereinbarten Zeitpunkt kann die Beratung per Videocall oder per Rückruf erfolgen. In Ausnahmefällen lassen sich bei Verfügbarkeit der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unter Berücksichtigung der geltenden Hygienevorschriften auch Termine vor Ort in L 1,1 durchführen. Das Gebäude ist ab dem 31. August grundsätzlich geöffnet. Für eine Vor-Ort-Beratung ist aber zwingend im Vorfeld eine Terminvereinbarung nötig.
Serviceleistungen am Express-Service
Der Express-Service steht Ihnen weiterhin werktags gerne per E-Mail zur Verfügung.
Ab dem 31. August haben Sie außerdem die Möglichkeit, Papier-Dokumente (auf Vorbestellung) bei uns persönlich abzuholen. Hierzu bestellen Sie bitte über das hier (in Kürze) verlinkte Formular die benötigten Dokumente. Wir erstellen diese und schicken Ihnen dann einen entsprechenden Termin, zu dem Sie (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen) die Dokumente am Express-Service abholen können. Die Termine zur Abholung werden in folgenden Zeiträumen liegen: montags von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr und mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die Dokumente nur nach vorheriger elektronischer Terminbestätigung abholen können.
Dokumente werden selbstverständlich auch weiterhin per Post versendet. Nutzen Sie auch dafür gerne das Bestellformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Geben Sie bitte immer die Postadresse an, an die wir die Dokumente schicken sollen.
Wir werden in den nächsten Wochen weiter an den Vorbereitungen für das Herbstsemester arbeiten und halten Sie mit weiteren Informationen auf dem Laufenden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, sehr geehrte Damen und Herren,
das Rektorat hat beschlossen, die Schließung der Universitätsgebäude ab dem 31. August 2020 aufzuheben und allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität wieder freien Zugang zu den Räumlichkeiten des Hauses zu gewähren. Diese Entscheidung schafft die Grundlage dafür, dass im kommenden Herbst-/Wintersemester 2020/21 zusätzlich zu den überwiegend digitalen Lehrangeboten auch wieder Präsenzveranstaltungen angeboten werden können. Der Schwerpunkt der Präsenzveranstaltungen wird auf den Angeboten für Erstsemester liegen, damit diese sich in das universitäre System einfinden können.
Auch die Universitätsbibliothek unternimmt weitere Schritte zur Öffnung ihrer Bibliotheksbereiche. Diese erfolgen bereits ab Montag, 3. August 2020. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bibliotheksbereiche Schloss Ehrenhof und A3 montags bis freitags von 10.00-20:00 Uhr (außer an Feiertagen) für alle Nutzergruppen mit einem erweiterten Sitzplatzangebot zugänglich sein. Das Ausleihzentrum öffnet ab diesem Zeitpunkt montags bis freitags von 12.00-18:00 Uhr (außer an Feiertagen).
Mitglieder und Angehörige der Universität Mannheim können in den Bibliotheksbereichen Schloss Ehrenhof und A3 weiterhin einen Sitzplatz reservieren. Solange freie Plätze vorhanden sind, können diese jedoch auch ohne Sitzplatzbuchung genutzt werden. Die Zahl der freien Plätze wird jeweils aktuell auf den Webseiten der UB angezeigt. Registrierte Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Universität Mannheim sind, können ab dem 3. August die beiden Bibliotheksbereiche ebenfalls nutzen; sie müssen jedoch vorab einen Sitzplatz buchen. Das Ausleihzentrum ist für alle Nutzergruppen ohne vorherige Buchung zugänglich.
Zugang und Verlassen aller geöffneten Bibliotheksbereiche werden über die EcUM-Karte bzw. UB-Chipkarte elektronisch erfasst. Mit diesem Verfahren wird die Zutrittsberechtigung geprüft, die Zahl der freien Sitzplätze ermittelt und eine Kontaktverfolgung im Falle einer Corona-Infektion ermöglicht. Die Datenschutzvorgaben werden dabei beachtet.
Die Hygieneregeln der Universitätsbibliothek bleiben weiter in Kraft. Alle Informationen zu den Hygieneregeln und zur Öffnung der Bibliotheksbereiche und des Ausleihzentrums finden Sie unter https://www.bib.uni-mannheim.de/corona/.
Benötigte Literatur aus den Bibliotheksbereichen A5 und BWL kann weiter im Bibliotheksbereich A3 genutzt werden. Auch die übrigen Corona-Services der Bibliothek (Scandienst für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende der Universität Mannheim, Ausleihe mit Postversand für Universitätspersonal und Ausweitung des digitalen Angebots) werden fortgeführt.
Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sind im Zuge der o.g. Öffnung der Universitätsgebäude für Universitätsmitglieder und -angehörige auch weitere Schritte zur Öffnung der Bibliotheksbereiche ab Ende August 2020 geplant. Ziel ist es, bis zum Beginn des Herbstsemesters Ende September alle Bibliotheksbereiche wieder zugänglich zu machen und die Öffnungszeiten nochmals auszuweiten.
Um sicherzustellen, dass die Öffnung des Hauses und die Durchführung von Präsenzveranstaltungen im Einklang mit den geltenden Hygieneregeln der Universität geschehen, hat das Rektorat im Rahmen eines Kommunikationskonzeptes umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die beim Betreten des Hauses und der Nutzung der Hörsäle und Seminarräume auf die verbindlichen Hygieneregeln hinweisen. Eine eindeutige Beschilderung sowie elektronische und Print-Informationen werden an den unterschiedlichsten Stellen des Hauses immer wieder an die Regeln des Hygienekonzeptes erinnern.
Details zur Nutzung der Services der Beratungseinrichtungen und anderer Stellen der Universitätsverwaltung (z.B. in L1) werden aktuell noch finalisiert und spätestens Mitte August bekanntgegeben.
Bitte unterstützen Sie uns und alle Mitglieder und Angehörigen des Hauses dabei, diszipliniert und engagiert einen Veranstaltungsbetrieb in einer offenen Universität zu ermöglichen, der größtmögliche Sicherheit all denjenigen bietet, die – sei es in der Bibliothek, im Seminar oder beim Uni-Sport – sich in den Universitätsgebäuden aufhalten, um das zu tun, was unser Auftrag ist: Lehren, Lernen und Forschen.
Für Ihre Unterstützung und Mithilfe danken wir Ihnen.
wir hoffen, Sie haben das Frühjahrs-/Sommersemester 2020 erfolgreich abgeschlossen und sind gut in den Sommer gestartet.
Gerne möchten wir Ihnen im Folgenden einige Neuigkeiten zum Studien- und Prüfungsbetrieb sowie weitere Informationen zukommen lassen.
Vorlesungszeiten Herbst-/Wintersemester 2020/21
Die Vorlesungen im Herbst-/Wintersemester(HWS) 2020/21 werden am Montag, den 28.9.2020,beginnen.
Die Vorlesungszeit wird für Studierende, die sich im HWS 2020/21 im zweiten oder einem höheren Semester befinden, in den meisten Fächern komprimiert stattfinden und daher am 9.12.2020 enden. Für Erstsemester, die zum Herbstsemester starten – und in Einzelfällen für höhere Semester –, werden die Lehrveranstaltungen in einigen Fächern ausnahmsweise bis Weihnachten andauern.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass die Lehrveranstaltungen im Herbstsemester weiterhin überwiegend online stattfinden. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, können Kleingruppen auch in Präsenz unterrichtet werden. Über den Sommer werden verschiedene Arbeitsgruppen unter studentischer Beteiligung die Planungen für das HWS 2020/21 weiter ausarbeiten. Über die Details werden wir Sie rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Pflichtanmeldungen (bei Rücktritten vom Ersttermin oder Nicht-Bestehen einer Prüfung) erst Anfang August vorgenommen werden.
Der Prüfungsplan mit Angaben zu Uhrzeiten und Räumen wird Ende August veröffentlicht. Ihr Sitzplatz (im Falle einer Präsenzprüfung) wird Ihnen jeweils eine Woche vor dem Klausurtermin im Portal² angezeigt.
Die Prüfungszeiträume im HWS 2020/21 sind wie folgt:
7.1. – 16.1.2021 (bei nicht komprimierter Vorlesungszeit)
Die Fakultäten sind in den nächsten Wochen intensiv mit den Planungen des Herbst-/Wintersemesters beschäftigt und werden Sie so früh wie möglich über die für Sie relevanten Zeiträume informieren.
Zweittermine HWS 2020/21: 20.2. – 27.2.2021
Rückmeldung für das HWS 2020/21 – ecUM-Aufdruck
Studierende, die vor Ort sind, können ihren Gültigkeitsaufdruck auf der ecUM an den SB-Terminals erneuern.
Aktuell zugänglich sind die SB-Terminals in den Bibliotheksbereichen Westflügel, Ehrenhof und A3 im Rahmen der Vorgaben und Öffnungszeiten der Bibliothek: https://www.bib.uni-mannheim.de/corona
Falls Sie aktuell nicht in Mannheim sind, führen Sie bitte eine Studienbescheinigung mit und holen Sie Ihren Gültigkeitsaufdruck nach, sobald Sie wieder auf dem Campus sind. Nur so erhalten Sie auch für das neue Semester den Aufdruck für die Wochenendregelung des VRN.
Verlängerung der Regelstudienzeit und der Prüfungsfristen aufgrund von Corona
Wie Sie vielleicht bereits der Presse entnommen haben, hat der Gesetzgeber für alle im FSS 2020 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg die individuelle Regelstudienzeit sowie die Prüfungsfristen (z. B. Orientierungsprüfung und Frist für die maximale Studienzeit) um ein Semester verlängert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gewährt Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, finanzielle Überbrückungshilfen. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro zur Unterstützung von Studierenden zur Verfügung. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Informationen sowie den Link zur Online-Beantragung finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerkes: https://www.stw-ma.de/ueberbrueckungshilfe.html
Weitere Informationen lassen wir Ihnen rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn zukommen. Bitte rufen Sie Ihre Uni-E-Mails auch über den Sommer regelmäßig ab, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Wir wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Sommer und bedanken uns noch einmal für die gute Zusammenarbeit in diesem nun zu Ende gehenden und sicher nicht ganz einfachen Semester.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Dezernat für Studienangelegenheiten
in dieser Woche haben die letzten mündlichen Prüfungen und Klausuren am Ende der Vorlesungszeit des FSS 2020 stattgefunden. Dieses FSS war so außergewöhnlich, dass ich Anlass habe, mich mit einem kleinen Rück- und Vorausblick bei Ihnen allen zu melden.
Als Mitte März das Virus und die Infektionsschutzregelungen von Stadt und Land bei unserer Universität aufschlugen, musste der Präsenz-Studienbetrieb von heute auf morgen eingestellt werden. Innerhalb von wenigen Tagen aber ist es an allen Fakultäten gelungen, so gut wie alle Lehrveranstaltungen online fortzusetzen. Auch die anstehenden Prüfungen des Semesters konnten – z.T. nach einer kurzen Orientierungsphase – in unterschiedlichen Formaten durchgeführt werden. Dabei haben sich auch die Studierenden in Windeseile der neuen Situation angepasst, obwohl sie mit viel Ungewissheit und mit einer Vielzahl von Herausforderungen zu kämpfen hatten (UB-Schließung, Online-Prüfungen etc. …). Soweit ich weiß, haben wir aber in keinem Fall komplette Veranstaltungen oder Prüfungen in das Folgesemester verlegen müssen, schieben also im HWS 20/21 (anders als viele andere Hochschulen) insofern keine „Altlasten“ vor uns her.
Auch war der Anteil der Studierenden, die von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, unter Hinweis auf das Virus komplett von Prüfungen zurückzutreten, so gering, dass unter dem Strich nur wenige von ihnen im Ergebnis ein Semester „verloren“ haben werden. Eine Reihe Studierender hat die Möglichkeit genutzt, Prüfungen auf den Zweittermin zu verschieben, doch viele haben sich der Herausforderung gestellt, auch unter den aktuell erschwerten Bedingungen Prüfungen abzulegen. – Die Planung für die Zweittermine ist bereits angelaufen und Sie werden hierzu zeitnah konkrete Informationen erhalten. Uns ist bewusst, dass die lange Unsicherheit darüber, in welcher Form die Prüfungen abgelegt werden können, für viele von Ihnen eine Belastung war. Doch Sie können sich sicher sein, dass die Universität zu jedem Zeitpunkt alles daran gesetzt hat, Ihnen ein erfolgreiches Semester zu ermöglichen. Natürlich gab es bei alldem bisweilen technische, organisatorische oder kommunikative Pannen. Im Großen und Ganzen aber ist das hochkomplexe FSS 2020 allen Widrigkeiten zum Trotz sehr erfolgreich verlaufen.
Dass dies unter den extremen und ständig wechselnden Bedingungen der Corona-Krise gelungen ist, verdanken wir einem unglaublichen und weit überobligationsmäßigen Einsatz unserer Lehrenden und Mitarbeiter*innen – in der IT, der UB, der Verwaltung in den zentralen und dezentralen Bereichen, im HDZ; aber auch der verständnisvollen Geduld und Flexibilität unserer Studierenden, die zusätzlich zum „normalen“ Prüfungsstress mit neuen, unerprobten Prüfungsformen und -inhalten klarkommen mussten und auf allen Ebenen sehr konstruktiv mit den Verantwortlichen zusammengearbeitet haben. Für diese Kooperationsbereitschaft und Lösungsorientierung bin ich Ihnen sehr dankbar, denn unter diesen schwierigen Bedingungen Lösungen zu finden, die für Studierende, Lehrende wie die Prüfungsorganisation leistbar und realisierbar sind, war für die Universität alles andere als leicht.
Das gilt insbesondere, da viele von uns mit erschwerten Arbeitsbedingungen zu kämpfen hatten (und noch immer haben) – Homeoffice, Videoschalten, reduzierte ÖPNV-Taktungen und Maskenpflicht sind für viele kein reines Vergnügen; und auch private Sorgen haben nicht wenigen von uns das Leben erschwert – Sorgen um Infektionsrisiken, um Alte und Kranke in unserem Umfeld, auch Einsamkeiten und Zukunftsängste (z.B. derer, die keine Dauerstelle haben oder deren Studienfinanzierung ins Rutschen geraten ist …), der Umgang mit stark divergierenden Auffassungen um die situationsangemessen „richtigen“ Infektionsschutzmaßnahmen – gerade jetzt in der Phase einer Normalisierung. Besonders belastet waren Eltern jüngerer Kinder, deren Betreuung und Beschulung nun plötzlich allein in ihrer Hand lag – on top zu Zusatzlasten beruflicher Art.
Auf der anderen Seite: Es gab auch manche Erleichterung, die nicht selbstverständlich war – etwa eine solidaritätsgeprägte Kooperation mit anderen Universitäten, Ministerien, der Stadt, dem Studierendenwerk; oft erstaunlich unbürokratischen Pragmatismus, von dem wir uns hoffentlich einen Teil für später aufbewahren können, ebenso wie beim Digitalisierungsschub. Vieles wurde ad hoc auf die Beine gestellt. Es gilt nun, aus den positiven wie negativen Erfahrungen Gewinn zu ziehen und eine tatsächliche Digitalisierung auch der Verwaltungsprozesse voranzubringen. Solidarität gezeigt haben auch viele Kolleg*-, Mitarbeiter*- und Freund*innen der Universität, die auf eine Initiative unserer Stiftung ruck zuck über 140.000 € gespendet haben – z.T. als Soforthilfe für Studierende, die finanziell infolge von Corona in einer Notlage stecken, z.T. für eine Verbesserung unserer eLearning-Ausstattung, die jetzt so wichtig ist.
Also: Das FSS 20 hat geklappt!! Darauf bin ich (stellvertretend für die Universität, § 17 I 1 LHG) sehr stolz. Und wirklich sehr dankbar – Ihnen allen gegenüber, die sie nach Kräften dazu beigetragen haben! Ich denke, der Effekt geht weit über dieses Semester hinaus.
Das ist auch nötig; zunächst für das HWS 20/21. Immerhin zeichnet sich ab, dass der Vorlesungsbeginn am Montag, dem 28.9.20, sein wird. Das hat das Wissenschaftsministerium uns nun als einziger Hochschule im Land erlaubt. Das Datum muss der Senat in einer Sondersitzung am 15.7. noch offiziell beschließen, aber ich habe nach den positiven Signalen aus allen Fakultäten keinen Zweifel daran, dass er dies tun wird. Freilich müssen noch viele weitere Details für das HWS geklärt werden. Wann die Vorlesungszeit im HWS endet, ob schon nach 11 Wochen am 11.12.20 oder aber später, wird ab heute ausgearbeitet. Wichtig ist, dass wir inkl. Prüfungswochen und Wiederholungsprüfungen im FSS 21 wieder in unserem „Normalrhythmus“ landen. Wenn die Vorlesungszeit am 11.12. (und nicht erst im Januar) endet, dann haben wir ein HWS vor uns, bei dem wir u.a. einen ziemlichen Spagat zwischen „Verdichtung“ (Veranstaltungen auch in Randzeiten incl. Samstag, Online-Ergänzungen usw.) und Studierbarkeit hinbekommen müssen. Gerade für die Erstsemester, die noch nicht wissen, wie Uni geht, was der Unterschied zwischen Seminar und Vorlesung ist, wo man ein Buch herbekommt, wird das eine harte Nuss.
Deshalb müssen wir, obwohl das HWS ersichtlich (auch ohne zweite Welle) noch einmal weitgehend ein „Online-Semester“ wird, besondere Anstrengungen unternehmen, die Erstsemester – und vorrangig diese – in Präsenz an die Universität zu bekommen und hier ansatzweise zu „sozialisieren“ (unter Wahrung der Abstandsregeln, also: in kleinen Gruppen); höhere Semester werden wohl stärker online zu unterrichten sein. – Ich schreibe das auch deshalb, damit unsere Dozent*innen sich über die Sommerpause für ihre Lehre weitgehend auf Online-Formate einstellen können. Die Ausgestaltung des Lehr- und Studienbetriebs im HWS incl. Prüfungen muss nun von den jeweiligen Lehrenden, von den Fakultäten und von der Universität als Ganzes in den kommenden Wochen intensiv beraten werden.
Sie, liebe Studierende, können in jedem Fall stolz sein, dass Sie sich erfolgreich durch dieses unwegsame Semester gekämpft haben. Seien Sie versichert, dass wir uns nun über den Sommer die Zeit nehmen, Lehr- und Prüfungskonzepte, die dieses Semester innerhalb kürzester Zeit entwickelt werden mussten, sorgsam zu überdenken und zu überarbeiten. Damit Sie sich auf das neue Semester entsprechend einstellen und langfristiger planen können.
Ich hoffe, Sie finden in der nun etwas verlängerten vorlesungsfreien Zeit die Gelegenheit, Ihre sicherlich besonders leergelaufenen Batterien nachzuladen; Ihre Projekte auch jenseits des Studien- und Lehrbetriebs wiederaufzunehmen; und sich auf ein wiederum herausforderndes HWS 20/21 vorzubereiten – das wir, da bin ich sicher, sehr gut meistern werden. Bleiben Sie gesund und guten Mutes!
Sie finden im Prüfungsplan (pdf) für alle Klausuren auch eine Angabe zum Prüfungsformat, das inzwischen für fast alle Prüfungen vorliegt und Ihnen im Portal² bereits angezeigt werden müsste.
Wenn Sie hierzu Rückfragen haben sollten oder zu Ihrer Prüfung noch Angaben fehlen, sprechen Sie am besten Ihre Prüferinnen und Prüfer an.
Wie bereits erwähnt, werden wir die Planung der Zweittermine in Angriff nehmen, sobald der Vorlesungsbeginn des HWS 2020/21 festgelegt werde konnte.
Auf den Webseiten der Studienbüros finden Sie inzwischen die bereits kommunizierten Informationen zum Prüfungsrücktritt aufgrund der Sondersituation des Coronavirus :
Bitte beachten Sie, dass diese Rücktrittsregelung primär für Klausuren festgelegt wurde. An anderen Prüfungsformaten wie Hausarbeiten o.ä. hat sich bei der Durchführung nur wenig verändert, so dass Rücktritte von diesem Prüfungsformat – wie auch sonst – begründet werden müssen. Dabei ist zu erläutern, , inwiefern hier eine Corona-bedingte Einschränkung vorliegt, die einen Rücktritt erforderlich macht.
Des Weiteren möchten wir an dieser Stelle auf folgende Angebote hinweisen, die wir für Sie vorbereitet haben:
ILIAS-Gruppe für Studierende mit Informationen zur Vorbereitung und Durchführung von Online-Prüfungen im FSS 2020
Test-Möglichkeiten für Download/Upload – Vorbereitung auf Open Book-Klausuren
Alle Fakultäten bieten in diesen Tagen Testmöglichkeiten an, im Rahmen derer Sie sich mit den Funktionalitäten der Online-Prüfungen – insbesondere dem Down- und Upload – vertraut machen können. Nutzen Sie diese Test-Möglichkeiten und in einigen Fällen auch das Angebot an Probeklausuren, um sich mit den neuen Gegebenheiten vertraut zu machen. Sie erfahren in den jeweiligen Lehrveranstaltungen, welche Test-Möglichkeiten geplant sind.
Wenn Sie offene Fragen haben oder hinsichtlich der Prüfungen unsicher sind, können Sie sich gerne an uns wenden.
Die Universität ist sehr dankbar, dass Sie als Studierende die bisher für alle nicht einfache Situation so gut mitgetragen und konstruktiv Lösungen gesucht haben, um auch in diesem Semester Prüfungen ablegen zu können. Durch die Flexibilisierung von An-, Um- und Abmeldung sowie der Rücktritte stehen Ihnen zudem im Zweifelsfall noch Optionen offen.
Wenn Sie sich aber gut vorbereitet fühlen, sind wir zuversichtlich, dass Sie auch mit dieser neuen Prüfungssituation gut umgehen können.
Wir drücken Ihnen die Daumen, wünschen weiter eine gute und erfolgreiche Vorbereitung und dann auch ab nächster Woche viel Erfolg für die Klausuren!
Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Dezernat für Studienangelegenheiten
wie in unserer E-Mail vom 24.04.2020 versprochen, haben wir mit viel Nachdruck und viel Einsatz gemeinsam mit den Fakultäten Möglichkeiten zur Umsetzung der Prüfungen im Frühjahrs-/ Sommersemester (FSS) 2020 ausgearbeitet und können Ihnen heute einige Neuigkeiten hierzu übermitteln.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und können Ihnen versichern, dass es uns ein großes Anliegen ist, für alle Studierende faire und gute Lösungen zu finden.
Zu den Details:
1. Prüfungen FSS 2020
An der Universität Mannheim werden in diesem Semester (FSS 2020) die meisten schriftlichen Klausuren als Open-Book-Klausuren online stattfinden – von ca. 370 Klausuren (Gesamtsumme aller Fakultäten) werden ca. 280 als Open-Book-Klausur angeboten.
Genaue Informationen zur Form der Klausuren in den verschiedenen Fächern und Kursen erhalten Sie von den jeweiligen Dozierenden/Verantwortlichen.
Für einige Prüfungsformate ist die Umstellung auf ein Open Book Format leider nicht möglich (z.B. Multiple Choice Klausuren). Hier finalisieren wir momentan die Planungen.
Es wird außerdem einige wenige Präsenzprüfungen geben, die unter Beachtung des Hygienekonzepts der Universität Mannheim stattfinden und aktuell auch noch final geplant werden.
Andere Lehrende haben entschieden, dass sie in diesem Semester statt einer bisher vorgesehenen Klausur eine Hausarbeit oder mündliche Prüfungen als Prüfungsleistung anbieten. Auch diese Möglichkeit wird dieses Semester realisiert.
Wie erfahren Sie nun, was das in Ihrem konkreten Fall bedeutet? Womit können Sie planen?
Fast alle Lehrenden sind inzwischen informiert, welches Prüfungsformat für ihre Klausur bereits genehmigt oder in der Vorbereitung ist. Sie werden somit in den nächsten Sitzungen der Lehrveranstaltung oder durch Email-Kommunikation der Lehrenden zeitnah entsprechend informiert werden. In vielen Fällen ist dies sicher bereits geschehen.
Außerdem wird spätestens Mitte nächster Woche der Prüfungsplan auf unserer Internetseite veröffentlicht und Sie werden nach und nach bei allen angemeldeten Prüfungen im Portal² auch einen Hinweis zum entsprechenden Prüfungsformat finden (z.B. Take-Home-Exam Open Book Format, Take-Home-Exam Closed Book Format, 24-Stunden-Take-Home oder Multiple Choice oder Hausarbeit oder Präsenzprüfung).
Sowohl bei den Präsenzprüfungen als auch bei den meisten Online-Klausuren werden die bereits kommunizierten Prüfungstage beibehalten. Sie können sich bei Ihrer Planung also überwiegend auf die bereits kommunizierten Termine verlassen. Eventuelle Verlegungen werden im Laufe der nächsten Woche kommuniziert.
Ihre Lehrenden werden Sie in der Regel 2 Wochen vor der Prüfung mit weiteren Details zu den Abläufen und dem Setting informieren.
Was können Sie tun, wenn Sie mit der Prüfungsform nicht einverstanden sind und die Prüfung in diesem Semester oder im Mai/Juni (Ersttermin) nicht ablegen wollen?
Eine Abmeldung kann in der Regel über das Portal² erfolgen. Für eine Ummeldung verwenden Sie bitte das hierfür vorgesehene Formular auf unserer Webseite und schicken es per Email als Scan an den Express-Service (expressschalterverwaltung.uni-mannheim.de)
Von Prüfungen, die Sie aufgrund der besonderen Umstände – beispielweise weil Ihnen ein alternatives Prüfungsformat (etwa eine mündliche Prüfung via Video-Konferenz) nicht zusagt – kurzfristig nicht antreten möchten, können Sie unproblematischzurückzutreten, sofern sie den Rücktritt vor Beginn der Prüfung erklären und schlicht auf die Sondersituation des Coronavirus verweisen; eine Angabe weiterer Gründe oder die Vorlage von Nachweisen ist nicht erforderlich!
Sie finden hierzu im Laufe der nächsten Woche weitere Informationen auf unserer Webseite:
Nach aktuellem Stand ist es eher unwahrscheinlich, dass die Zweittermine im bereits kommunizierten Zeitraum vom 29.8.2020–5.9.2020 stattfinden. Eine Terminierung ist erst möglich, sobald über den Beginn der Vorlesungszeit im Herbst-/Wintersemesters 2020/21 entschieden wurde (siehe unten), Hierüber werden wir Sie zeitnah informieren.
2. Allgemeine Informationen zum Studienbetrieb an der Universität Mannheim im FSS 2020
Nach aktuellem Stand der Dinge wird es für Sie als Studierende keine Anwesenheit im ursprünglichen Sinne mehr auf dem Campus geben – bis zum Ende des FSS 2020.
Die Lehrveranstaltungen werden in digitaler Form zu Ende geführt, die Prüfungen ebenfalls überwiegend digital abgenommen und auch die Beratungen und Services werden elektronisch, per Email oder in manchen Fällen telefonisch durchgeführt.
Die Universitätsbibliothek hat die Ausleihe inzwischen wieder geöffnet und arbeitet aktuell an Lösungen für die Bereichsbibliotheken. Aufgrund der einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen bliebt der Service bis auf Weiteres aber eingeschränkt. Für aktuelle Informationen verweisen wir gerne auf die Webseiten der UB sowie deren Rundschreiben (per Email):
Sie haben es eventuell schon der Presse entnommen, dass für alle deutschen Hochschulen auch über eine Verschiebung des Wintersemesters diskutiert wird. Für die Universität Mannheim können wir zum aktuellen Zeitpunkt festhalten:
Die Semesterzeiten bleiben gleich – das FSS 2020 endet am 31.07.2020 und das HWS 2020/21 beginnt am 01.08.2020 und endet am 31.01.2021.
Der Beginn der Vorlesungszeit steht aktuell leider noch nicht fest. Hier warten wir noch auf eine definitive Aussage der zuständigen Behörden. Es ist recht wahrscheinlich, dass der Vorlesungsbetrieb nicht – wie ursprünglich geplant – am 07.09.2020 starten wird, sondern eher Ende September.
Der in der Presse bereits angekündigte einheitliche Vorlesungsbeginn aller Hochschulen am 01.11.2020 wird von der Universität Mannheim aufgrund der abweichenden Semesterzeiten nicht angestrebt.
Wir halten Sie zu diesen Planungen auf dem Laufenden.
4. Bewerbungsverfahren für Master-Studiengänge an der Universität Mannheim
Bereits seit dem 01.05.2020 laufen die Bewerbungsverfahren für die Master-Studiengänge der Universität Mannheim wieder. Bitte beachten Sie die vielen Veränderungen und die ausführlichen Informationen auf den Seiten der Bewerbungs- und Zulassungsstelle:
Auch wenn wir derzeit keine Präsenz-Sprechstunden anbieten können, sind wir weiterhin jederzeit für Sie da.
Die Services des Dezernats für Studienangelegenheiten werden weiterhin elektronisch angeboten. Sowohl der Express-Service als auch die Studienbüros, das Akademische Auslandsamt sowie die Bewerbungs- und Zulassungsstelle sind per E-Mail erreichbar und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf unseren Webseiten:
Bitte beachten Sie auch die Informationen des Studierendenwerks zum Mensabetrieb, BAföG oder zu den Angeboten der Psychologischen Beratungsstelle, etc. (https://www.stw-ma.de/corona.html).
Auch in der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt der Universität Mannheim stehen die Uhren nicht still. Die Kolleginnen sind weiter für Beratung zur Vereinbarkeit Beruf und Familie, sexueller Belästigung, Antidiskriminierung für Sie da:
Gerne können Sie per E-Mail Kontakt aufnehmen und einen telefonischen Beratungstermin mit der Erstanlauf- und Beratungsstelle vereinbaren: ute.pfruenderuni-mannheim.de. Auch die Leiterin der Stabsstelle, Frau Alexandra Raquet, steht Ihnen gerne bei Anliegen zur Verfügung.
Wir werden uns sehr wahrscheinlich nächste / spät. übernächste Woche mit weiteren Neuigkeiten wieder bei Ihnen melden und Sie bei wichtigen Veränderungen immer auf dem Laufenden halten.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und die gute Zusammenarbeit.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Dezernat für Studienangelegenheiten
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ich freue mich, Sie zu informieren, dass die Universitätsbibliothek weitere Schritte zur Öffnung und Erweiterung ihrer Services unternimmt. Ab Montag, den 18. Mai 2020, sind die Bibliotheksbereiche A3 und Schloss Ehrenhof für Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Mannheim eingeschränkt wieder geöffnet. Die Bibliotheksbereiche A5 und Schloss Schneckenhof bleiben vorerst geschlossen. Benötige Medien aus diesen Bereichen können im Bibliotheksbereich A3 genutzt werden.
Die Bibliotheksbereiche A3 und Schloss Ehrenhof sind Montag bis Freitag zwischen 12 und 16 Uhr geöffnet (mit Ausnahme von Feiertagen). Der Zutritt zu den Bibliotheksbereichen ist nur nach einer persönlichen Sitzplatzbuchung über den Katalog Primo möglich. Nähere Informationen unter https://www.bib.uni-mannheim.de/sitzplatzbuchung/
In den Bibliotheksbereichen dürfen sich maximal 50 Personen (zusätzlich zum Bibliothekspersonal) zeitgleich aufhalten.
Für den gesamten Aufenthalt in den Bibliotheksbereichen besteht eine Maskenpflicht.
Die Mindestabstände von 1,50 m sind jederzeit einzuhalten.
Das Arbeiten in Gruppen ist nicht zugelassen, die Gruppenarbeitsräume sind geschlossen.
Medien aus den Bibliotheksbereichen A5 und Schloss Schneckenhof (BWL) können im Bibliotheksbereich A3 genutzt werden. Schicken Sie dazu bitte vorab eine E-Mail an die entsprechende Fachbibliothek: für Medien aus A5 an a5erwbib.uni-mannheim.de und für Medien aus dem Bibliotheksbereich Schloss Schneckenhof an bwlerwbib.uni-mannheim.de.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über das gesamte Hygienekonzept in den Bibliotheksbereichen:
Der Scanservice für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für gedruckte Titel aus allen Bibliotheksbereichen inklusive Ausleihzentrum und Magazin besteht weiterhin. Bitte nutzen Sie auch unser deutlich erweitertes digitales Angebot an E-Journals, E-Books und Datenbanken.
auf Basis der aktuellen Corona-Verordnung des Landes möchten wir Ihnen heute ein Update zum aktuellen Stand der Planungen im Studien- und Prüfungsbetrieb zukommen lassen und Ihnen erläutern, was das für Sie bedeutet.
Der Lehrbetrieb im laufenden Frühjahrssemester wird ausschließlich in digitaler Form durchgeführt.
Die digitale Lehre wird somit bis Vorlesungsende weiterlaufen.
Für die Durchführung von Prüfungen werden derzeit intensiv verschiedene Formate geprüft. Dazu gehören Präsenz- und/oder Online-Prüfungen. Wir werden Ihnen rechtzeitig vor Ihren Prüfungen genaue Informationen zukommen lassen. Spätestens in der 1. Maiwoche werden wir Ihnen ein weiteres Update zu diesem Thema senden (für die Prüfungen, die ab Ende Mai stattfinden).
Nach derzeitigem Plan ist beabsichtigt, die allermeisten der bereits kommunizierten Prüfungstermine einzuhalten. Einzelne ausgesetzte Prüfungsverfahren werden aktuell bereits wiederaufgenommen. Die betroffenen Studierenden werden in diesen Fällen von den jeweiligen Lehrenden, dem Prüfungsausschuss oder dem Studienbüro informiert.
Mündliche Prüfungen können ab Anfang Mai nach und nach wieder durchgeführt werden. In der Regel werden diese Prüfungen vorerst per Videokonferenz stattfinden. Aber auch Möglichkeiten für Präsenzprüfungen unter Einhaltung von Hygienevorschriften werden aktuell geprüft.
Wie Sie der gestrigen Rundmail und der Webseite der Universitätsbibliothek (UB) entnehmen können, hat die UB die Ausleihe seit gestern wieder geöffnet. Bitte beachten Sie die getroffenen Vorkehrungen und Hinweise auf der Webseite (siehe https://www.bib.uni-mannheim.de/corona/).
Die im März kommunizierte pauschale Verlängerung von Abgabefristen von Abschluss- und Seminararbeiten ist zum 20. April 2020 ausgelaufen. Alle ab dem 20. April 2020 gestarteten Bearbeitungsfristen dieser Arbeiten werden nicht mehr pauschal verlängert. Sollten Sie dennoch Probleme bei der Literatursuche oder -beschaffung haben oder andere Corona-bedingte Schwierigkeiten dazu führen, dass Sie Ihre Abgabefrist nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den für Sie zuständigen Prüfungsausschuss, damit individuelle Lösungen gefunden werden können.
Die Services des Dezernats für Studienangelegenheiten werden weiterhin elektronisch angeboten. Sowohl der Express-Service als auch die Studienbüros, das Akademische Auslandsamt sowie die Bewerbungs- und Zulassungsstelle sind per E-Mail erreichbar und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Ferner ist die Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt weiterhin für Sie da und bietet Ihnen Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Familie, Verstößen gegen partnerschaftliches Verhalten sowie weiteren Themen an. Gerne können Sie per E-Mail Kontakt aufnehmen und einen telefonischen Beratungstermin mit der Erstanlauf- und Beratungsstelle vereinbaren: ute.pfruenderuni-mannheim.de. Auch die Leiterin der Stabsstelle, Frau Alexandra Raquet, steht Ihnen bei Anliegen gerne zur Verfügung.
Zum 4. Mai 2020 wird das Land die CoronaVO wiederum aktualisieren. Ob sich dadurch Änderungen für die Universität ergeben, ist offen, aber nicht unwahrscheinlich. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten und uns mit aktuellen Informationen bei Ihnen melden.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und die gute Zusammenarbeit.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Dezernat für Studienangelegenheiten
ergänzend zu unserer ausführlichen E-Mail vom 03.04.2020 (siehe unten) möchten wir Ihnen heute ein kurzes Update zur Situation an der Universität Mannheim bzgl. des Lehr- und Studienbetriebs geben:
Gestern wurden von Bund und Ländern neue Beschlüsse gefasst, die das tägliche Leben, aber auch den Studienbetrieb für die nächsten Wochen regeln werden. Wir warten momentan jedoch noch auf die zu beschließende neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Diese wird im Detail unser Vorgehen regeln.
Was bedeutet das für Sie?
Bis auf weiteres (ab dem 20.04.2020) wird zunächst der Lehrbetrieb digital fortgeführt werden, d. h. auf dem Campus wird vorerst kein Lehr- und Lernbetrieb stattfinden.
Sobald uns die neue Verordnung vorliegt, werden wir die Details der neuen Regelungen ausarbeiten und Ihnen spätestens im Laufe der nächsten Woche weitere ausführliche Informationen zukommen lassen.
Die Universitätsbibliothek (UB) arbeitet aktuell ebenso an Möglichkeiten, den Ausleihbetrieb im Ausleihzentrum Westflügel für Studierende der Universität Mannheim sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wiederaufzunehmen. Auch hierzu bekommen Sie im Laufe der nächsten Woche weitere Informationen, wenn die entsprechenden Vorgaben vorliegen und das mögliche Vorgehen abgestimmt werden konnte.
Bitte denken Sie daran, dass die Prüfungsanmeldung (siehe unten) weiterläuft und Sie diese nutzen sollten, damit die Prüfungsplanung finalisiert werden kann.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und können Ihnen versichern, dass die Universität Mannheim weiter mit Hochdruck daran arbeitet, dass dies für uns alle auch unter diesen Umständen ein erfolgreiches Semester wird.
vor der Osterwoche möchten wir Sie in diesem außergewöhnlichen Semester gerne über unseren aktuellen Stand im Bereich Lehre und Prüfungen informieren.
Vorab: Uns ist bewusst, dass die gegenwärtige Situation mit ihren gravierenden Unsicherheiten für Sie sehr schwierig ist. Daher möchten wir uns zunächst ausdrücklich bei Ihnen für Ihre Geduld und die gute Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Universität Mannheim bedanken. Sie helfen uns damit sehr, diese herausfordernde Zeit gemeinsam zu bewältigen.
Wie Sie wissen, ist der Präsenzbetrieb aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Nach aktuellem Stand sind alle Präsenzveranstaltungen („face to face“) mindestens bis zum diesem Zeitpunkt unterbrochen und werden nach Möglichkeit in digitaler Form („online“) fortgeführt. Schriftliche und mündliche Prüfungen werden für diesen Zeitraum ebenfalls ausgesetzt bzw. verschoben.
Wie es ab dem 20. April 2020 weitergehen wird, ist auch für uns gegenwärtig nur lückenhaft absehbar. Dies hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der COVID-19-Epidemie und den damit verbundenen weiteren Infektionsschutzmaßnahmen des Bundes, des Landes und auch der Stadt Mannheim ab. Derzeit können wir aber jedenfalls nicht davon ausgehen, dass der Studienbetrieb nach den Osterferien wieder in gewohnter Weise und ohne Einschränkungen starten kann. Nach aktuellem Stand soll der Lehrbetrieb incl. Prüfungen ab dem 20. April Schritt für Schritt wiederaufgenommen werden. Falls aufgrund der Rahmenbedingungen keine Präsenzlehre möglich sein sollte, werden grundsätzlich alle Lehrveranstaltungen digital fortgeführt. Sollte Präsenzlehre nur eingeschränkt (z.B. in Kleingruppen) möglich sein, werden ggf. andere Alternativen angeboten. Gleiches gilt für Prüfungen.
Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden und informieren Sie voraussichtlich in der Woche nach Ostern mit weiteren Details zur Fortführung des Studien- und Lehrbetriebs.
Trotz aller Widrigkeiten bleibt es das vorrangige Ziel der Universität Mannheim, alle im Frühjahrs-/Sommersemester 2020 vorgesehenen Lehrveranstaltungen, insbesondere des Pflicht- und Wahlpflichtbereichs, sowie alle Prüfungen durchzuführen und Ihnen einen erfolgreichen Abschluss des Studiensemesters zu ermöglichen.
Abhängig von den weiteren Entwicklungen kann dies jedoch bedeuten, dass nicht alle Prüfungen in den üblichen und bereits angekündigten Prüfungszeiträumen stattfinden können. Es ist möglich, dass Prüfungen teilweise auch in der vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn des Herbst-/Wintersemesters 2020/2021 durchgeführt werden müssen. Bitte planen Sie daher bereits heute ein, dass es unter Umständen zu zeitlichen Verschiebungen kommt. Sobald wir Genaueres wissen, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
Uns ist bewusst, dass die derzeitige Ungewissheit in Hinblick auf die abzulegenden Prüfungen für Sie besonders schwierig ist, versichern Ihnen aber, dass all Ihre DozentInnen, die MitarbeiterInnen der UB, der Universitäts-IT, der Dekanate, der gesamten Verwaltung, aber auch AStA und Fachschaften, kurz: die ganze Universität mit höchstem Einsatz und mit Vorrang für den Studienbetrieb an Lösungen für Sie arbeiten.
Grundsätzliche Planung der Prüfungen:
Prüfungen, die während und wegen der Unterbrechung des Studienbetriebs nicht stattfinden konnten, werden entweder verschoben oder – falls dies nicht möglich ist – zeitnah nach dem 19. April 2020 durch alternative, nicht-präsente Prüfungsformate ersetzt. Wie diese Prüfungsformate im Einzelnen zu gestalten und welche technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind, prüfen wir aktuell und werden Ihnen dazu bald weitere Informationen zukommen lassen. Dabei berücksichtigen wir natürlich, dass Ihnen ausreichend Vorbereitungszeit bleiben muss.
Bei Prüfungen, die in den offiziellen Prüfungszeiträumen am Ende der Vorlesungszeit stattfinden sollen, gehen wir bis auf Weiteres davon aus, dass diese in der regulär vorgesehenen Form und zum geplanten Zeitpunkt abgelegt werden können. Sollte dies aufgrund der weiteren Entwicklungen nicht möglich sein, werden wir auch hier alternative Prüfungsformate bereitstellen und Sie über neue Prüfungszeiträume informieren.
Handhabung der Prüfungsverfahren im Einzelnen:
Aus organisatorischen und prüfungsrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass Sie an den Prüfungsverfahren wie gewohnt mitwirken, insbesondere, dass sie sich zu den vorgesehenen Prüfungen zunächst anmelden – nur so können Sie sich für eine ggf. erforderliche Fristverlängerung darauf berufen.Auch die vorgesehenenPflichtanmeldungen gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnungen werden vorgenommen.
Gleichwohl sollen Ihnen aus der aktuellen Situation keine Nachteile entstehen, weshalb wir Ihnen in diesem Semester großzügige Rücktrittsmöglichkeiten einräumen.
Im Einzelnen bedeutet das:
Sofern Mitarbeitspflichten vorgesehen waren, sind diese im FSS 2020 ausgesetzt.
Bitte melden Sie alle Prüfungen, an denen Sie in diesem Semester teilnehmen möchten, innerhalb der vorgesehene Zeiträume wie gewohnt über das Studierendenportal an. Der allgemeine Anmeldezeitraum reicht vom 14. bis zum 25. April 2020. Bitte denken Sie daran, dass jede Prüfung, für die Sie ECTS-Punkte erhalten sollen, angemeldet werden muss!
„Pflichtanmeldungen“ erfolgen gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnung.
Aufgrund der aktuellen Situation werden wir im FSS 2020 für Nach- und Ummeldungen keine Gebühr erheben. Es reicht daher, wenn Sie den Antrag auf Nach- oder Ummeldung einer Prüfung per E-Mail an den Express-Service (expressschalterverwaltung.uni-mannheim.de) innerhalb der vorgesehenen Fristen zukommen lassen.
Bitte beachten Sie, dass Klausuren nur überschneidungsfrei geplant werden können, wenn die Anmeldung dieser Prüfungen bis zum Ende des allgemeinen Anmeldezeitraums erfolgt.
Von Prüfungen, die Sie aufgrund der besonderen Umstände – beispielweise weil Ihnen ein alternatives Prüfungsformat (etwa eine mündliche Prüfung via Video-Konferenz) nicht zusagt – kurzfristig nicht antreten möchten, können Sie unproblematischzurückzutreten, sofern sie den Rücktritt vor Beginn der Prüfung erklären und schlicht auf die Sondersituation des Coronavirus verweisen; eine Angabe weiterer Gründe oder die Vorlage von Nachweisen ist nicht erforderlich!
Bund, Land und Universität arbeiten daran, dass „Corona-bedingte“ Fristüberschreitungen (etwa durch die genannten Rücktrittserklärungen) ohne Nachteil für die Studierenden bleiben (z.B. mit Blick auf das BAföG); über Ergebnisse dieser Bemühungen unterrichten wir Sie sobald wie möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dafür aber im FSS 2020 zunächst zu den Prüfungen angemeldet haben müssen.
Über weitere Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich weiterhin fortlaufend informieren.
Wenden Sie sich bei Fragen und Unsicherheiten zu diesen Themen gerne jederzeit an die zuständigen Ansprechpartner in den Studienbüros oder am Express-Service: www.uni-mannheim.de/stb-kontakt
Internationale Vollzeitstudierende finden weitere Informationen und Antworten auf ihre Fragen auf einer eigenen Webseite des Akademischen Auslandsamtes:
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle auch noch auf die Webseite der Universitätsbibliothek verweisen: www.bib.uni-mannheim.de/corona/
Hier finden Sie Informationen zu den derzeitigen Service-Angeboten der UB (incl. der neuen Scan-Services für Studierende sowie den Ausbau des digitalen Angebots), die regelmäßig angepasst und aktualisiert werden (vgl. Email der UB vom 01.04.2020).
Beste Grüße – bleiben Sie gesund und legen Sie sich auch unter diesen widrigen Umständen ins Zeug für ein erfolgreiches Semester!
Ihre
Barbara Windscheid, Kanzlerin
Prof. Dr. Thomas Puhl, Rektor
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