Eine Studentin sitzt in der Bibliothek und lernt.

Abschluss­prüfung Lehr­amt

Abschluss­prüfung B.Ed. Lehr­amt Gymnasium

In aller Regel sind die letzten Prüfungs­leistungen, die Sie im Rahmen Ihres Bachelor­studien­gangs erbringen, die Anfertigung der Bachelor­arbeit sowie in den Fächern Französisch, Spanisch und Italienisch ergänzend die mündliche Prüfung. Da hier besondere Anmeldemodalitäten zu beachten sind, finden Sie an dieser Stelle weiterführende Informationen.

  • Bachelor­arbeit

    Durch die Anfertigung der Bachelor­arbeit in einem der beiden Hauptfächer soll die oder der Studierende zeigen, dass sie oder er die Fertigkeiten und Fähigkeiten besitzt, ein Thema nach wissenschaft­lichen Methoden innerhalb von sechs Wochen (nach Ausgabe des Themas) zu bearbeiten. Die Bachelor­arbeit wird in der Regel während des sechsten Fach­semesters verfasst. Bei späterer Anfertigung müssen Sie beachten, dass Sie das Studium dennoch innerhalb der Maximal­studien­zeit von neun Semestern beenden.

    Beachten Sie bitte unbedingt, dass es je nach Studien­fach abweichende Regelungen oder Vorgaben geben kann! Alle relevanten und fach­spezifischen Informationen entnehmen Sie bitte dem Studien­führer sowie der für Sie geltenden Prüfungs­ordnung für den Studien­gang Bachelor of Education (B.Ed.) Lehr­amt Gymnasium.

    Gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Informieren Sie sich über die Anforderungen im entsprechenden Fach (siehe oben).
    • Besorgen Sie sich das Anmeldeformular während der Öffnungs­zeiten im Studien­büro.
    • Gemeinsam mit Ihrer Prüferin oder ihrem Prüfer füllen Sie das Anmeldeformular aus. Anmelde- und Abgabedatum werden festgelegt. Fertigen Sie eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen an.
    • Im Anschluss legen Sie dieses Formular bitte unverzüglich im Studien­büro II vor.
    • Die Arbeit geben Sie spätestens am Tag des festgelegten Abgabetermins in einfacher Ausfertigung im Studien­büro II ab.

    Erklärung und Verzeichnis der Hilfsmittel
    Bei der Abgabe der Bachelor­arbeit muss ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel und eine eigenhändig unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut beigefügt werden: 

    Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen in schriftlicher oder elektronischer Form entnommen sind, habe ich als solche unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass im Falle einer falschen Versicherung die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Ich bin ferner damit einverstanden, dass meine Arbeit zum Zwecke eines Plagiatsabgleichs in elektronischer Form versendet und gespeichert werden kann.

    Wird die Erklärung nicht abgegeben, kann von der Korrektur der Bachelor­arbeit abgesehen werden; die Bachelor­arbeit gilt in diesem Fall als mit der Note nicht ausreichend bewertet.

  • Mündliche Abschluss­prüfung (Französisch, Italienisch und Spanisch)

    Die letzte zu erbringende Prüfungs­leistung in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch ist die mündliche Abschluss­prüfung. In allen anderen Fächern ist diese mündliche Abschluss­prüfung nicht erforderlich.

    Genauere Informationen zur mündlichen Abschluss­prüfung finden Sie auf der Webseite des Studien­gangs Bachelor of Education (B.Ed.) Lehr­amt Gymnasium.


Erste Staats­prüfung im Studien­gang Lehr­amt an Gymnasien (GymPO I)

Mit der Ersten Staats­prüfung für das Lehr­amt an Gymnasien wird das Lehr­amtsstudium an der Universität Mannheim (GymPO I) abgeschlossen. Die Abschluss­prüfung besteht, neben der Anfertigung einer Wissenschaft­lichen Arbeit (20 ECTS), aus je einer mündlichen Prüfung (10 ECTS) in den beiden studierten Fächern.

Da es sich um eine staatliche Abschluss­prüfung handelt, welche zweimal jährlich durch das Landes­lehr­er­prüfungs­amt Karlsruhe abgenommen wird, gelten hier besondere Anmelde­formalitäten. Neben der offiziellen Examensanmeldung während des Anmeldezeitraums beim Landes­lehr­er­prüfungs­amt ist zudem eine inoffizielle Anmeldung im Studien­büro II erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Staats­examens­prüfungen im Rahmen dieses auslaufenden Studien­gangs in der Regel nur bis Herbst 2021 angemeldet und abgelegt werden können.

Genauere Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der Webseite des Studien­gangs Lehr­amt an Gymnasien (Abschluss Staats­examen).


Kontakt

Pascal Vogel

Pascal Vogel

Bachelor/Master of Education Lehr­amt Gymnasium | Master of Education Erweiterungs­fach | Lehr­amt an Gymnasien (GymPO)
Studierende A-M
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Studien­büro II
L 1, 1 – Raum 122
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1188
Fax: +49 621 181-1176
E-Mail: pascal.vogel uni-mannheim.de
Sprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Für weitere Beratungen buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16224.
Corina Wolf

Corina Wolf

Bachelor/Master of Education Lehr­amt Gymnasium | Master of Education Erweiterungs­fach | Lehr­amt an Gymnasien (GymPO)
Studierende N-Z
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Studien­büro II
L 1, 1 – Raum 122
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1194
Fax: +49 621 181-1176
E-Mail: wolf uni-mannheim.de
Sprechstunde:
Offene Sprechstunde dienstags 9.00–11.00 Uhr.
Für weitere Beratungen buchen Sie Ihren Termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/index.php?id=16103.