In aller Regel sind die letzten Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen Ihres Bachelorstudiengangs erbringen, die Anfertigung der Bachelorarbeit sowie in den Fächern Französisch, Spanisch und Italienisch ergänzend die mündliche Prüfung. Da hier besondere Anmeldemodalitäten zu beachten sind, finden Sie an dieser Stelle weiterführende Informationen.
Durch die Anfertigung der Bachelorarbeit in einem der beiden Hauptfächer soll die oder der Studierende zeigen, dass sie oder er die Fertigkeiten und Fähigkeiten besitzt, ein Thema nach wissenschaftlichen Methoden innerhalb von sechs Wochen (nach Ausgabe des Themas) zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit wird in der Regel während des sechsten Fachsemesters verfasst. Bei späterer Anfertigung müssen Sie beachten, dass Sie das Studium dennoch innerhalb der Maximalstudienzeit von neun Semestern beenden.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass es je nach Studienfach abweichende Regelungen oder Vorgaben geben kann! Alle relevanten und fachspezifischen Informationen entnehmen Sie bitte dem Studienführer sowie der für Sie geltenden Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Education (B.Ed.) Lehramt Gymnasium.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
Erklärung und Verzeichnis der Hilfsmittel
Bei der Abgabe der Bachelorarbeit muss ein Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel und eine eigenhändig unterschriebene Erklärung mit folgendem Wortlaut beigefügt werden:
Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen in schriftlicher oder elektronischer Form entnommen sind, habe ich als solche unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Mir ist bekannt, dass im Falle einer falschen Versicherung die Arbeit mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Ich bin ferner damit einverstanden, dass meine Arbeit zum Zwecke eines Plagiatsabgleichs in elektronischer Form versendet und gespeichert werden kann.
Wird die Erklärung nicht abgegeben, kann von der Korrektur der Bachelorarbeit abgesehen werden; die Bachelorarbeit gilt in diesem Fall als mit der Note nicht ausreichend bewertet.
Die letzte zu erbringende Prüfungsleistung in den Fächern Französisch, Italienisch und Spanisch ist die mündliche Abschlussprüfung. In allen anderen Fächern ist diese mündliche Abschlussprüfung nicht erforderlich.
Genauere Informationen zur mündlichen Abschlussprüfung finden Sie auf der Webseite des Studiengangs Bachelor of Education (B.Ed.) Lehramt Gymnasium.
Mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien wird das Lehramtsstudium an der Universität Mannheim (GymPO I) abgeschlossen. Die Abschlussprüfung besteht, neben der Anfertigung einer Wissenschaftlichen Arbeit (20 ECTS), aus je einer mündlichen Prüfung (10 ECTS) in den beiden studierten Fächern.
Da es sich um eine staatliche Abschlussprüfung handelt, welche zweimal jährlich durch das Landeslehrerprüfungsamt Karlsruhe abgenommen wird, gelten hier besondere Anmeldeformalitäten. Neben der offiziellen Examensanmeldung während des Anmeldezeitraums beim Landeslehrerprüfungsamt ist zudem eine inoffizielle Anmeldung im Studienbüro II erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Staatsexamensprüfungen im Rahmen dieses auslaufenden Studiengangs in der Regel nur bis Herbst 2021 angemeldet und abgelegt werden können.
Genauere Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der Webseite des Studiengangs Lehramt an Gymnasien (Abschluss Staatsexamen).