Der Notenauszug (Transcript of Records) listet alle abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen mit den erzielten Ergebnissen auf und liefert somit einen Überblick und Nachweis zum Fortschritt Ihres Studiums. Transcripts of Records erhalten Sie im Original mit Unterschrift und Stempel (Siegel) während der Öffnungszeiten am Express-Service. Des Weiteren können Sie sich Transcripts of Records per E-Mail zuschicken lassen oder im Portal² eine maschinell erstellte Version einsehen und herunterladen.
Bitte beachten Sie untenstehende Hinweise zu den unterschiedlichen Dokumenten und ihrer Verwendbarkeit.
Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge sowie im Lehramt-Studium (GymPO) können deutsch- und englischsprachige Transcripts of Records direkt und kostenlos am Express-Serviceschalter bezogen und sofort ausgestellt werden.
Sie können zwischen folgenden Varianten wählen:
Diese deutsch- und englischsprachigen Transcripts of Records werden Ihnen auf Antrag vom Express-Service per E-Mail zugeschickt. Diese Dokumente sind maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.
Für eine Bewerbung an anderen Hochschulen verwenden Sie bitte das unterschriebene Transcript of Records.
Sie können auch hier zwischen folgenden Varianten wählen:
Neben den oben beschriebenen Transcripts of Records haben Sie die Möglichkeit, sich im Portal² einen Notenspiegel mit allen bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen anzeigen zu lassen, als pdf-Dokument herunterzuladen oder auszudrucken. Dieses Dokument dient lediglich der Information und ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Für eine Bewerbung an anderen Hochschulen verwenden Sie bitte das unterschriebene Transcript of Records.
Auf Antrag können wir Ihnen auf dem Transcript of Records eine vorläufige Durchschnittsnote ausweisen.
In den folgenden Studiengängen berechnet sich die Durchschnittsnote als das mit den ECTS-Punkten gewichtete Mittel aller zum Zeitpunkt des Antrages bestandenen Prüfungsleistungen/Module:
Die Ausweisung ist möglich ab einer ECTS-Punktzahl von 30 im betreffenden Studiengang.
Es gibt außerdem Sonderregelungen für die Berechnung dieser Durchschnittsnoten – das liegt an der teilweise recht komplexen Gesamtnotenberechnung der folgenden Studiengänge:
ab 30–109 ECTS-Punkten: ECTS-gewichtetes Mittel aller im Kernfach erbrachten Prüfungsleistungen
ab 110 ECTS-Punkten: an die Endnotenberechnung angelehnte Berechnung (Modul A x Prozent, Modul B x Prozent...)
ab 30–109 ECTS-Punkten: ECTS-gewichtetes Mittel aller im Kern- und Sachfach erbrachten Prüfungsleistungen
ab 110 ECTS-Punkten: an die Endnotenberechnung angelehnte Berechnung (Modul A x Prozent, Modul B x Prozent ...)
ab 24–109 ECTS-Punkten: ECTS-gewichtetes Mittel aller erbrachten Prüfungsleistungen
ab 110 ECTS-Punkten: an die Endnotenberechnung angelehnte Berechnung (Modul A x Prozent, Modul B x Prozent...)
Prüfungsleistungen werden entsprechend der Anlage 1 zur SPUMA gewichtet