Auf Antrag können wir Ihnen auf dem Transcript of Records eine vorläufige Durchschnittsnote ausweisen.
In den folgenden Studiengängen berechnet sich die Durchschnittsnote als das mit den ECTS-Punkten gewichtete Mittel aller zum Zeitpunkt des Antrages bestandenen Prüfungsleistungen/Module:
- Studiengänge der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre
- Studiengänge der Abteilung Rechtswissenschaft
- Studiengänge der Abteilung Volkswirtschaftslehre
- Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik
- Master-Studiengänge der Philosophischen Fakultät
- Master-Studiengänge der Fakultät für Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Die Ausweisung ist möglich ab einer ECTS-Punktzahl von 30 im betreffenden Studiengang.