Prüfungs­modalitäten

Wirtschafts­informatik


Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungs­ordnungen.

  • B.Sc. Wirtschafts­informatik

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen. Für Klausur­prüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wenn Sie sich für den Zweittermin entscheiden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.

    Ausnahmen: Die Bachelor­arbeit muss zu jedem Prüfungs­versuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studien­büro übermittelt.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierenden­portal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.

    Abmeldung und Rücktritt
    Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin von einer Klausur­prüfung im Portal abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

    Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

  • M.Sc. Wirtschafts­informatik

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen.

    Ausnahmen: Das Seminar (700er-Modul) und die Master­arbeit müssen zu jedem Prüfungs­versuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer, die Prüfung Team Project zu jedem Prüfungs­versuch bei der Geschäftsstelle des Prüfungs­ausschusses angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studien­büro übermittelt.

    Für Prüfungen aus dem Bereich Fundamentals Business Administration sowie für alle IS-Prüfungen gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum, alle anderen Prüfungen müssen Sie während des regulären Anmeldezeitraumes anmelden.

    Zu den CS- und IE-Prüfungen der Fundamentals Computer Science (PO 2013 und 2018) und Business Informatics (nur PO 2013) können Sie sich wahlweise zum Erst- oder zum Zweittermin anmelden; für alle anderen Prüfungen ist eine Anmeldung nur zum Ersttermin möglich.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierenden­portal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.

    Abmeldung und Rücktritt
    Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin von einer Klausur­prüfung abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

    Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher

    • nicht einzelne zum Modul gehörende Prüfungs­leistungen bereits abgelegt haben oder
    • gegenwärtig ablegen.

    Für die Abmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag im Studien­büro stellen.

    Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

    Modulwechsel (nur PO 2013)
    Studierende können den Wechsel eines Wahlmoduls schriftlich beim Prüfungs­ausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Es sind maximal zwei Modulwechsel möglich. Die bisherigen Prüfungs­versuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen.

  • M.Sc. Data Science

    Prüfungs­anmeldung
    Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungs­versuch einer Prüfung muss jeder Studierende während des allgemeinen Anmeldezeitraumes eigen­verantwortlich im Studierenden­portal vornehmen.

    Ausnahmen: Das Seminar (700er-Modul) und die Master­arbeit müssen zu jedem Prüfungs­versuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer, die Prüfung Team Project zu jedem Prüfungs­versuch bei der Geschäftsstelle des zuständigen Prüfungs­ausschusses angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studien­büro übermittelt.

    Die Prüfungen CS 450, CS 460, CS 560, CS 530, CS 500, CS 550, IE 560 und MAC 404 können Sie sich wahlweise zum Erst- oder Zweittermin anmelden; für alle anderen Prüfungen ist eine Anmeldung nur zum Ersttermin möglich.

    Nachmeldung
    Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierenden­portal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

    Ummeldung
    Studierende können Klausur­prüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierenden­portal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.

    Abmeldung und Rücktritt
    Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungs­termin von einer Klausur­prüfung abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungs­termin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.

    Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher

    • nicht einzelne zum Modul gehörende Prüfungs­leistungen bereits abgelegt haben oder
    • gegenwärtig ablegen.

    Für die Abmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag im Studien­büro stellen.

    Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungs­rücktritt).

    Prüfungs­wiederholung
    Wenn Sie einen Prüfungs­versuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungs­versuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studien­büro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.

    Modulwechsel
    Studierende können den Wechsel eines Wahlmoduls schriftlich beim Prüfungs­ausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Es sind maximal zwei Modulwechsel möglich. Die bisherigen Prüfungs­versuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen.

Hinweise rund um die Prüfungs­modalitäten

Nicht anmeldbare Prüfung

Sollten Prüfungen über das Studierenden­portal nicht anmeldbar sein, senden Sie eine E-Mail mit Namen, Matrikelnummer und der Prüfung an Ihre Ansprechperson.

Überschneidungs­freiheit von Klausuren

Ihre angemeldeten Prüfungen werden von uns überschneidungs­frei gelegt. Überschneidungs­freiheit können wir jedoch nur für solche Klausuren garantieren, die Sie während des Anmeldezeitraumes anmelden. Für nachgemeldete Prüfungen besteht diese Garantie nicht.

Rücktritt wegen Krankheit

Wenn Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, müssen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest zusammen mit dem Formular Rücktritt von einer Prüfung aus triftigem Grund beim zuständigen Studien­büro vorlegen.

Rücktritt wegen Auslands­semester

Sollten Sie aufgrund eines Studien­semesters an einer ausländischen Hochschule an einer selbst- oder pflichtangemeldeten Prüfung nicht teilnehmen können, beachten Sie bitte die Informationen auf der Seite zum Prüfungs­rücktritt.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Die Anzahl an Wiederholungs­möglichkeiten ist in allen Studien­gängen begrenzt. Bitte informieren Sie sich über die jeweilige Anzahl der Wiederholungs­möglichkeiten in der jeweiligen Prüfungs­ordnung. Sobald Sie alle Wiederholungs­möglichkeiten ausgeschöpft haben, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Exmatrikulation

Bitte beachten Sie, dass ein bestehendes Prüfungs­verfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch aufgehoben wird.
 


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Kontakt

Express-Service

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Jessica Cariola-Nicolei, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim
Individuelle Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Thema brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprech­partnerin oder Ihren jeweiligen Ansprech­partner in den Studien­büros.