Im Folgenden finden Sie Informationen zur Anmeldung, Nachmeldung, Abmeldung, zum Rücktritt und zur Wiederholung von Prüfungen. Details entnehmen Sie bitte den nicht-amtlichen Lesefassungen der Prüfungsordnungen.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jede Studierende und jeder Studierende während des Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen. Für Klausurprüfungen können Sie häufig zwischen dem Erst- und dem Zweittermin wählen. Wenn Sie sich für den Zweittermin entscheiden, ist eine Wiederholung der Prüfung bei Nichtantritt oder Nichtbestehen in den meisten Fällen erst ein Jahr später möglich.
Ausnahmen: Die Bachelorarbeit muss zu jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung im Portal abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jeder Studierende während der Anmeldezeiträume eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen.
Ausnahmen: Das Seminar (700er-Modul) und die Masterarbeit müssen zu jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer, die Prüfung Team Project zu jedem Prüfungsversuch bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Für Prüfungen aus dem Bereich Fundamentals Business Administration sowie für alle IS-Prüfungen gilt der vorgezogene Anmeldezeitraum, alle anderen Prüfungen müssen Sie während des regulären Anmeldezeitraumes anmelden.
Zu den CS- und IE-Prüfungen der Fundamentals Computer Science (PO 2013 und 2018) und Business Informatics (nur PO 2013) können Sie sich wahlweise zum Erst- oder zum Zweittermin anmelden; für alle anderen Prüfungen ist eine Anmeldung nur zum Ersttermin möglich.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher
Für die Abmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag im Studienbüro stellen.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Modulwechsel (nur PO 2013)
Studierende können den Wechsel eines Wahlmoduls schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Es sind maximal zwei Modulwechsel möglich. Die bisherigen Prüfungsversuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen.
Prüfungsanmeldung
Sie müssen alle Prüfungen anmelden. Die Anmeldung zum ersten Prüfungsversuch einer Prüfung muss jeder Studierende während des allgemeinen Anmeldezeitraumes eigenverantwortlich im Studierendenportal vornehmen.
Ausnahmen: Das Seminar (700er-Modul) und die Masterarbeit müssen zu jedem Prüfungsversuch bei der zuständigen Prüferin oder beim zuständigen Prüfer, die Prüfung Team Project zu jedem Prüfungsversuch bei der Geschäftsstelle des zuständigen Prüfungsausschusses angemeldet werden. Die Anmeldungen werden an das Studienbüro übermittelt.
Die Prüfungen CS 450, CS 460, CS 560, CS 530, CS 500, CS 550, IE 560 und MAC 404 können Sie sich wahlweise zum Erst- oder Zweittermin anmelden; für alle anderen Prüfungen ist eine Anmeldung nur zum Ersttermin möglich.
Nachmeldung
Die Nachmeldung einer Prüfung (Erst- oder Zweittermin) ist bis spätestens drei Tage vor dem Ersttermin gebührenfrei über das Studierendenportal möglich. Für Prüfungen, die nicht mit einer Klausur abschließen, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Ummeldung
Studierende können Klausurprüfungen bis drei Tage vor dem jeweiligen Ersttermin über das Studierendenportal vom Erst- auf den Zweittermin oder vom Zweit- auf den Ersttermin ummelden, sofern eine Anmeldung zum Zweittermin möglich ist.
Abmeldung und Rücktritt
Sie können sich ohne Angabe eines triftigen Grundes bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin von einer Klausurprüfung abmelden. Wenn im Portal kein Prüfungstermin hinterlegt ist oder die Prüfung nicht mit einer Klausur abgeschlossen wird und eine Abmeldung möglich ist, endet die Frist grundsätzlich am 2. Dezember 2023.
Wir können Sie nur von der Prüfung abmelden, wenn Sie bisher
Für die Abmeldung müssen Sie einen entsprechenden Antrag im Studienbüro stellen.
Nach Ablauf dieser Fristen oder bei pflichtangemeldeten (Wiederholungs)Prüfungen ist eine Abmeldung nicht (mehr) möglich. Sie können dann nur bei Nachweis eines triftigen Grundes (zum Beispiel Krankheit) von der Prüfung zurücktreten (Hinweise zum Prüfungsrücktritt).
Prüfungswiederholung
Wenn Sie einen Prüfungsversuch nicht bestehen oder an einer angemeldeten Prüfung aus triftigen Grund nicht teilnehmen können, müssen Sie die Prüfung zum nächstmöglichen Termin wiederholen, falls Ihnen weitere Prüfungsversuche zur Verfügung stehen. In der Regel werden Sie durch das Studienbüro pflichtangemeldet. Sie werden so lange pflichtangemeldet, bis die Prüfung entweder bestanden oder endgültig nicht bestanden wurde.
Modulwechsel
Studierende können den Wechsel eines Wahlmoduls schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragen, sofern die Prüfung nicht bestanden oder infolge eines triftigen Grundes nicht abgelegt worden ist. Es sind maximal zwei Modulwechsel möglich. Die bisherigen Prüfungsversuche werden auf das neu gewählte Modul übertragen.