Ein Antrag auf Exmatrikulation.

Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation erlischt Ihre Mitgliedschaft in der Universität Mannheim. Die Exmatrikulation erfolgt entweder auf Antrag oder von Amts wegen

Exmatrikulation auf Antrag

Wenn Sie die Einschreibung an der Universität Mannheim beenden wollen, empfehlen wir Ihnen, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen. Nur so können wir Sie ordnungs­gemäß exmatrikulieren und Ihnen die Exmatrikulations­unterlagen aushändigen (Exmatrikulations-­ und Renten­bescheinigung). 

Exmatrikulation von Amts wegen

Wenn wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren, werden Sie darüber rechtzeitig mit einem Exmatrikulations­bescheid informiert. Dieses Schreiben erhalten Sie per Post und es enthält auch die entsprechenden Gründe für die Exmatrikulation. Sollten Sie die Exmatrikulations­gründe nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich zur Klärung bitte an die für Sie zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter in den Studien­büros.

Hinweise rund um die Exmatrikulation

  • Wirksamkeit der Exmatrikulation

    Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie beantragt wurde. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Das gilt zum Beispiel bei Studien­abschluss, Hochschul­wechsel im laufenden Semester oder Verlust des Prüfungs­anspruches. 

    Wichtig: Bedenken Sie, dass es unter Umständen günstiger sein kann, bis zum Ende eines Semesters eingeschrieben zu bleiben, da Sie als Studierende oder Studierender die günstige studentische Kranken­versicherung nutzen können und Ihre Eltern gegebenenfalls noch Kindergeld erhalten.

  • Exmatrikulation und Prüfungs­verfahren

    Durch die Exmatrikulation wird ein bestehendes Prüfungs­verfahren nicht beendet, das heißt, Prüfungs­anmeldungen werden durch eine Exmatrikulation nicht aufgehoben. Ebenso müssen Sie an Wiederholungs­prüfungen teilnehmen, wenn die Prüfungs­ordnung das vorsieht.

    Sollten Sie sich in einem oder mehreren Prüfungs­verfahren befinden und an der Prüfung nach Ihrer Exmatrikulation nicht mehr teilnehmen wollen, müssen Sie die Entlassung aus dem Prüfungs­verfahren beantragen. Bitte geben Sie dazu bei der Online-Antragstellung die betreffenden Prüfungen mit Angabe des Prüfungs­datums im Kommentarfeld an.

  • Exmatrikulation auf Antrag

    Bitte stellen Sie den Antrag auf Exmatrikulation online im Portal² > Mein Studium > Anträge > Exmatrikulation und beachten Sie die dort verfügbaren Informationen zur Antragsstellung.

  • Beantragung einer Exmatrikulations­bescheinigung nach einer von Amts wegen erfolgten Exmatrikulation

    Wenn Sie von Amts wegen exmatrikuliert wurden, sollten Sie die Exmatrikulation im Nachhinein in eine ordentliche umwandeln, damit wir Ihnen Ihre Exmatrikulations­bescheinigung ausstellen können. Diese benötigen Sie zum Beispiel zur Vorlage bei der gesetzlichen Renten­versicherung oder zur Immatrikulation an einer anderen Hochschule. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an den Express-Service mit dem Betreff Exmatrikulations­bescheinigung und Ihrer Matrikelnummer. Eine ordentliche Exmatrikulation kann nur erfolgen, wenn bei der Universitäts­bibliothek keine Medien- und / oder Gebührenforderungen mehr ausstehen.

    In der Mail geben Sie bitte an, aus welchem der folgenden Gründe die Exmatrikulation erfolgte:

    • Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung
    • Abschluss steht aus – Beendigung des Studiums steht bevor
    • Studien­abbruch
    • Hochschul­wechsel
    • Verlust Prüfungs­anspruch
    • Studien­unterbrechung
    • Sonstige Gründe

    Sollten Sie nach einer Exmatrikulation von Amts wegen noch zu Prüfungen angemeldet sein, an denen Sie nicht mehr teilnehmen möchten, müssen Sie die Entlassung aus dem Prüfungs­verfahren beantragen. Bitte nennen Sie dazu die betreffenden Prüfungen mit Angabe des Prüfungs­datums und geben an, dass Sie aus dem Prüfungs­verfahren entlassen werden möchten.

Kontakt

Express-Service

Express-Service

Jessica Cariola-Nicolei, Thomas Keil, Kirsten Maurer, Sharon Rübel
Universität Mannheim
Dezernat II – Express-Service L 1, 1
68161 Mannheim
Individuelle Beratung

Wenn Sie eine persönliche Beratung zum Thema brauchen, wenden Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprech­partnerin oder Ihren jeweiligen Ansprech­partner in den Studien­büros.