Herzlichen Glückwunsch! Bevor Sie ins Ausland starten können, steht für Sie als nächstes der Anmeldeprozess an Ihrer Gastuniversität an. Wir unterstützen Sie hierbei. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und den Schnellzugang zum Mobility-Online-Portal.
Von der Universität Mannheim haben Sie bereits eine Zusage für einen Austauschplatz an einer Partneruniversität erhalten. Damit Sie diesen Austauschplatz auch antreten können, benötigen Sie noch die offizielle Zulassung der Gastuniversität.
Um diese endgültige Zulassung zu erhalten, sind zwei Schritte erforderlich. Zuerst werden wir Sie von Seiten der Universität Mannheim offiziell an Ihrer Gastuniversität anmelden oder, wie man auch sagt, „nominieren“. Im Folgenden müssen Sie dann normalerweise noch einmal einige Unterlagen zusammenstellen und einreichen. Dieser Bewerbungsprozess für die Zulassung an der Gastuniversität ist in der Regel nur eine Formsache. Wenn Sie die Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vollständig einreichen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Sie die endgültige Zulassung Ihrer Gastuniversität für den Austausch erhalten. Nur in sehr seltenen Fällen gibt es bei diesem Prozess so schwerwiegende Probleme, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können. Die Universität Mannheim unterstützt Sie im gesamten Bewerbungsprozess. Falls Probleme auftauchen sollten, wenden Sie sich an die Ansprechparter und Ansprechpartnerinnen des Akademischen Auslandsamts.
Der Erasmus-Code der Universität Mannheim lautet: D MANNHEI01 . Haben Sie einen Austauschplatz an einer Universität in einem EU-Land erhalten, dann benötigen Sie den Code eventuell bei Ihrer Bewerbung an der Gastuniversität oder für Ihr Learning Agreement.
In den nächsten Wochen sollten Sie sich über das Kursangebot an der Gastuniversität informieren. Denn einige Gastuniversitäten fragen schon bei der Bewerbung um die Zulassung ab, welche Kurse Sie gerne belegen möchten. Dazu gehört auch die Frage, welche Kurse Sie sich für Ihr Mannheimer Studium anerkennen lassen können. Die Hinweise zum Vorgehen bei der Kurswahl und der Anerkennung erklären Ihnen, wie der Prozess funktioniert. Für die Beratung wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Fakultäten. Diese können Ihnen auch bei den Unterschriften für die Learning Agreements weiterhelfen.
Einige Gastuniversitäten fordern bei der Bewerbung ein Gutachten an. Sollte das bei Ihrer Gastuniversität der Fall sein, lassen Sie sich das Gutachten bitte von Ihrer Fakultät erstellen.
Bitte lassen Sie sich nur dann ein Gutachten erstellen, wenn Sie von uns per E-Mail dazu aufgefordert werden.
Gutachtenvorlage: Die Lehrstühle können den Gutachten-Vordruck auch als Word-Dokument bei uns anfordern.
Sollten Sie für Ihre Bewerbung an der Gastuniversität eine beglaubigte Übersetzung eines Dokuments (zum Beispiel eines Zeugnisses) benötigen, können Sie sich an den Übersetzungsdienst von Studium Generale wenden oder die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank nutzen. Hier finden Sie beeidigte Übersetzungsstellen, die ermächtigt sind, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Sicherlich haben Sie sich schon vor Ihrer Auslandsbewerbung Gedanken über die Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes gemacht. Zum Zeitpunkt Ihrer Platzzusage sind eventuell manche Stipendienfristen schon verstrichen, aber es gibt auch Stipendien und andere Finanzierungsmöglichkeiten, die jetzt noch für Sie relevant sein können. Die Bewerbungstermine für PROMOS- oder Baden-Württemberg-Stipendien sind hierfür ein Beispiel. Über die Beantragung der Erasmus-Förderung für die europäischen Austauschprogramme informieren wir alle künftigen Erasmus-Studierenden rechtzeitig.
Je nach Gastland gibt es neben den gängigen Stipendien noch weitere länderspezifische Unterstützungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben wir Ihnen dort für einige Gastländer und Regionen weitere nützliche Hinweise für Ihren Aufenthalt zusammengestellt.
Für Informationen und Tipps speziell zu Ihrer Gastuniversität lesen Sie die Erfahrungsberichte Ihrer Vorgänger in unserer Datenbank der Partneruniversitäten.
Ihren eigenen Erfahrungsbericht verfassen Sie über das Mobility-Online-Portal.
Bachelor-Studierende können den Bericht gerne auf Deutsch oder Englisch verfassen. Aufgrund der steigenden Anzahl an englischsprachigen Master-Studiengängen bitten wir alle Master-Studierenden, ihren Bericht auf englisch zu verfassen.
Die Abgabefristen sind wie folgt:
Sie benötigen eine ‚Bestätigung über die Abgabe des Erfahrungsberichts‘, um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen beantragen zu können.
Das Mannheimer Alumni-Netzwerk ABSOLVENTUM bietet Ihnen mit über 50 Regionalgruppen in 20 verschiedenen Ländern die Möglichkeit, vor Ort mit ehemaligen Mannheimer Studierenden Kontakte zu knüpfen. Für nähere Infos schauen Sie auf der Website von ABSOLVENTUM vorbei.
Wenn Sie im Herbst-/Wintersemester im Ausland studieren und Ihren Aufenthalt um ein weiteres Semester verlängern möchten, ist dies in einigen Fällen möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte das Akademische Auslandsamt der Universität Mannheim.
Das Auslandsamt klärt in Absprache mit dem Mannheimer Fachbereich, ob eine Verlängerung von Mannheimer Seite aus erlaubt werden kann. Verlängerungen sind nur dann möglich, wenn die Austauschbalance mit der Gastuniversität dies zulässt.
Eine Verlängerung des Aufenthalts vom Frühjahrs-/Sommersemester auf das Herbst-/Wintersemester ist in Europa und den Übersee-Nord-Regionen grundsätzlich nicht möglich. In den Übersee-Süd-Regionen kann eine Verlängerung vom Frühjahr auf den Herbst in seltenen Fällen möglich sein.
Falls eine Verlängerung Ihres Austauschplatzes nicht möglich ist, können Sie die Gastuniversität fragen, ob Sie Ihren Aufenthalt als Free Mover verlängern können. Alternativ können Sie überlegen, ob Sie an den Studienaufenthalt ein Auslandspraktikum anschließen möchten.
Bitte informieren Sie das Akademische Auslandsamt (nominations-OUT) und Ihren Fachbereichskoordinator bzw. Ihre Fachbereichskoordinatorin an der Universität Mannheim umgehend, sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können. Die Absage bei Ihrer Gastuniversität übernehmen wir. Eine Absage Ihres Auslandsaufenthalts ist nur aus triftigen Gründen möglich. Dazu gehören neben persönlichen Problemen z.B. auch Krisen wie die Corona-Pandemie. Aus solchen Gründen können Sie natürlich jederzeit von Ihrem Austausch zurücktreten. Lassen Sie sich gerne von Ihrem oder Ihrer uni-mannheim.deLänderzuständigen beraten.