(Stand: 2. Dezember 2022)
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Informationen für Beschäftigte und Digitale Services für Beschäftigte
Informationen für Studierende
Informationen für Besucherinnen und Besucher
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums am 25. Mai 2022 entfallen weitere Schutzregelungen am Arbeitsplatz. Das Ansteckungsrisiko bleibt dennoch weiterhin in allen Lebensbereichen hoch. Ebenso bleibt die Fürsorgepflicht der Universität Mannheim als Arbeitgeberin bestehen. Um die Gesundheit aller Universitätsangehörigen zu schützen sowie die Betriebsfähigkeit aller zentralen Stellen sicherzustellen, gelten an der Universität Mannheim ab Montag, dem 30. Mai, folgende Regelungen:
Hygienekonzept
Das Hygienekonzept der Universität Mannheim wird nicht verlängert. Es gelten nach wie vor die allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen.
Testmöglichkeit
Die Universität kann aus haushaltsrechtlichen Gründen ihren Mitgliedern keine Selbsttests mehr zur Verfügung stellen.
Tragen von Masken in Universitätsgebäuden
Das Rektorat empfiehlt auch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske oder zumindest einer medizinischen Maske in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie die Verwendung von Desinfektionsmitteln. Beratungsgespräche sollten nach Möglichkeit nur nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung des Mindestabstands durchgeführt werden.
Die Universität stellt ihren Beschäftigten noch vorrätige Masken zur Verfügung, bittet aber aufgrund von absehbar längeren Lieferzeiten darum, auch eigene Masken zu nutzen.
Arbeiten vor Ort
Grundsätzlich ist es nun wieder möglich, in den Präsenzbetrieb vor Ort zurückzukehren. Die Dienstvereinbarung Telearbeit tritt ab Montag, den 30. Mai 2022 in Kraft. Eine Homeoffice-Vereinbarung ist nur noch dann möglich, wenn nicht ausreichende Büroarbeitsplätze zur Verfügung stehen, s. hierzu nachstehender Punkt (Nutzung von Büroräumen).
Nutzung von Büroräumen
Die gemeinsame Nutzung von Büros durch zwei oder mehr Personen ist prinzipiell möglich, sofern die betroffenen Beschäftigten und die/
Sollte kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und die Dienstaufgaben es zulassen, können Beschäftigte in Abstimmung mit den Vorgesetzten von zu Hause aus arbeiten, auch über die Telearbeitsplatzregelung hinaus. Diese Homeoffice-Vereinbarungen können weiterhin bilateral zwischen den Vorgesetzten und den Beschäftigten getroffen werden.
Dienstliche Veranstaltungen
Dienstliche Veranstaltungen können vor Ort stattfinden. Das Rektorat empfiehlt weiterhin den Mindestabstand einzuhalten, alternativ das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. In den genutzten Räumlichkeiten sollte nach wie vor auf eine ausreichende Belüftung geachtet werden.
Dienstreisen
Dienstreisen sind wieder uneingeschränkt möglich, sofern keine Corona-bedingten Reisebeschränkungen bestehen.
Wir hoffen, dass diese Regelungen ein gemeinsames Arbeiten unbeschwert möglich machen, und bitten Sie, auch weiterhin aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Beste Grüße
Ihre
Barbara Windscheid Prof. Dr. Thomas Puhl
Kanzlerin Rektor
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
am 2. April laufen die gesetzlichen Infektionsschutz-Vorgaben von Bund und Land größtenteils aus. Angesichts der aktuell noch sehr hohen Infektionszahlen gelten an der Universität Mannheim ab dem 3. April folgende Regelungen, um die Gesundheit aller Universitätsangehörigen zu schützen sowie die Arbeitsfähigkeit der Fakultäten und der zentralen Betriebseinheiten sicherzustellen:
Tragen von Masken in Universitätsgebäuden
Das Rektorat empfiehlt auch weiterhin das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in Lehrveranstaltungen (außer für Dozierende), Gemeinschaftsbereichen, auf Verkehrsflächen (Fluren, Teeküchen etc.) und überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. FFP2-Masken bieten dabei einen sehr viel höheren Schutz vor einer Infektion als medizinische Masken.
Für Beschäftigte der Universität gilt aufgrund des Arbeitsschutzes weiterhin die Pflicht, eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Bei Kontakt mit Personen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, wie zum Beispiel ggfs. Studierende, müssen Beschäftigte eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Beratungsgespräche sollten nach Möglichkeit weiter digital oder nur mit Termin und Abstand durchgeführt werden.
Schließung des Hörsaalpass-Zentrums
Da ab 3. April auch für Lehrveranstaltungen keine 3G-Nachweise mehr vorgelegt werden müssen, schließt das Hörsaalpass-Zentrum (HPZ) mit Ablauf des 2. April. Die dort gespeicherten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Homeoffice
Die bisher bis Ostern geltende Übergangsregelung zum Homeoffice für Beschäftigte wird bis zum 22. Mai 2022 verlängert. Das heißt, Beschäftigte können in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten weiterhin bis zu 100 Prozent von zu Hause aus arbeiten, sofern ihre Dienstaufgaben dies zulassen. Voraussichtlich nach dem 22. Mai tritt dann die bereits vereinbarte allgemeine Telearbeitsregelung an der Universität in Kraft, sofern die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu diesem Zeitpunkt kein pandemiebedingtes Homeoffice-Angebot mehr vorsehen.
Bitte beachten Sie: Wenn es aus dienstlichen Gründen notwendig ist, kann selbstverständlich im Rahmen des den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung stehenden Raumkontingents vor Ort gearbeitet werden. Büros sollten in der Regel nur einzeln belegt werden, in größeren Büros sind aber auch Mehrfachbelegungen möglich. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen für Mehrfachbelegungen erhalten Sie von der Stabstelle für Arbeitssicherheit.
Dienstliche Veranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen)
Dienstliche Veranstaltungen können vor Ort stattfinden, wenn entweder Masken getragen oder der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten und für ausreichend Belüftung gesorgt wird. Im zweiten Fall können die Teilnehmenden am Sitzplatz die Masken ablegen.
Voraussichtlich zum 9. April wird in den Räumen des HPZ im Arkadentheater (EW 086, Schloss Ehrenhof West) ein Testzentrum eines externen Anbieters eingerichtet. Nutzen Sie gerne dieses zusätzliche Angebot, um sich regelmäßig testen zu lassen.
Wir hoffen, dass diese Regelungen dazu beitragen, dass Sie alle sich auch zukünftig auf dem Campus gut aufgehoben fühlen. Bitte nehmen Sie weiterhin Rücksicht und passen Sie aufeinander auf.
Beste Grüße
Ihre
Barbara Windscheid Prof. Dr. Thomas Puhl
Kanzlerin Rektor
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aktuell sieht es so aus, dass die Home-Office-Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Erscheinen der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung am 20. März 2022 wegfallen wird.
Angesicht der aktuell wieder steigenden Coronazahlen hat sich die Universität Mannheim jedoch unabhängig von den noch zu erlassenden neuen Arbeitsschutzvorschriften für eine Übergangsregelung entschieden: Bis einschließlich 14. April 2022 (Ostern) erhalten Beschäftigte das Angebot, in Abstimmung mit ihren Vorgesetzten weiterhin bis zu 100 Prozent von zu Hause zu arbeiten, sofern die Dienstaufgaben dies zulassen. Nach Ostern tritt dann die Telearbeitsregelung in Kraft, sofern die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu diesem Zeitpunkt kein Home-Office-Angebot mehr vorsehen. Falls Sie nach dem 14. April Telearbeit für sich planen, aber bisher noch keinen Antrag gestellt haben sollten, bitten wir Sie, dies nachzuholen (Antrag per E-Mail bitte an telearbeit). verwaltung.uni-mannheim.de
Alle Beschäftigte, die vor Ort arbeiten, erhalten zudem ab nächster Woche voraussichtlich nur noch einen kostenfreien Corona-Selbsttest pro Woche – die Anzahl pro Person und Woche wurde in dem noch zu verabschiedenden Referentenentwurf der neuen Arbeitsschutzverordnung angepasst. Wir bitten Sie, dies ab sofort bei Ihren Bestellungen zu berücksichtigen.
Mögliche Änderungen zur 3G-Regel am Arbeitsplatz sind noch nicht abschließend geklärt. Wir werden Sie dazu im Laufe der kommenden Woche auf der Corona-Website und im Intranet informieren. Schauen Sie daher bitte dort aktiv vorbei.
Beste Grüße
Ihre
Barbara Windscheid
Kanzlerin
Antworten auf viele häufig gestellte Fragen finden Sie auf dieser Website und in den weiterführenden Links. Falls Ihre Frage hier nicht bereits beantwortet wird, senden Sie Ihre Anfrage bitte an task-force@uni-mannheim.de.
Im Falle einer positiven COVID19-Testung in einer Lehrveranstaltung, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Task-Force (unter Angabe der betroffenen Lehrveranstaltung und des Datums): task-force@uni-mannheim.de.
Bitte informieren Sie sich auch über die lokalen Maßnahmen in Mannheim und Baden-Württemberg, die über den Hochschulberereich hinaus gehen. Informationen dazu finden Sie insbesondere in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, auf der Website der Stadt Mannheim und auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
Personen mit ungeklärten Corona-typischen Symptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten, Atemnot, Kopfschmerzen, laufende Nase, rauer Hals, raue Kehle) dürfen die Universitätsgebäude weder betreten noch an Veranstaltungen der Universität teilnehmen. Bei Beschäftigen gilt gemäß der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben das Betretungsverbot zusätzlich bereits bei weiteren Erkältungssymptomen.
Sollten Sie Corona-typische Symptomen bei sich feststellen, während Sie sich auf dem Campus befinden, verlassen Sie bitte laufende Präsenzveranstaltungen bzw. den Arbeitsplatz und bleiben Sie zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Ausnahmen müssen Beschäftigte mit den Vorgesetzten abstimmen.
Die Universitätsleitung empfiehlt, die Corona-Warn-App der Bundesregierung zu nutzen.
Um einer möglichen Ausbreitung entgegenzuwirken,
Weitere Informationen
Allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz finden sie auch auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie des Bundesministeriums für Gesundheit.
Beschäftigte der Universität können sich bei Fragen an den arbeitsmedizinischen Dienst der Universität Mannheim wenden. Für konkrete medizinische Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an amd. Wünschen Sie einen telefonischen Termin mit dem Betriebsarzt, so wenden Sie sich bitte mit dem Stichwort „Coronavirus“ per E-Mail an uni-mannheim.debgm. verwaltung.uni-mannheim.de
Auf dem Gelände der Universität und in ihren Innenräumen (Verkehrsflächen) empfiehlt das Rektorat das Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen des Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN 95, N 95, KF 94, KF 99 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt. Dort, wo Beschäftigte den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können, sind sie verpflichtet, eine solche Maske zu tragen. Dies gilt nicht, wenn andere geeignete Maßnahmen (z. B. Trennscheiben) getroffen wurden. Darüber hinaus empfiehlt das Rektorat die Verwendung von Desinfektionsmitteln.
Beratungsgespräche sollten nach Möglichkeit digital oder nur mit Termin und Abstand durchgeführt werden.
Die Empfehlung oder Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für solche Personen, für die das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden und ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist, oder wenn ein anderweitiger gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.
Die Universität stellt ihren Beschäftigten für die Arbeit vor Ort für die jeweiligen Bereiche (Arbeitsplatz/Büro und Verkehrsflächen) geeignete Masken (medizinische oder FFP2-Masken) zur Verfügung. Studierende tragen selbst Sorge für geeignete Masken.
Anrufbeantworter (z.B. in Sekretariaten) können auch aus dem Homeoffice/
Beschäftigte können sich individuell vom Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Es besteht auch Gelegenheit, psychische Belastungen in einem Gespräch mit dem Betriebsarzt zu thematisieren. Die arbeitsmedizinische Vorsorge erfolgt telefonisch oder mittels elektronischer Telekommunikationstechnologien.
Die Beschäftigten können sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen.
Wenn Sie gesundheitliche Fragen zu Corona haben, zum Beispiel zu Long Covid, wenden Sie sich bitte an den arbeitsmedizinischen Dienst oder Ihre hausärztliche Praxis. Allgemeine Informationen finden Sie auf den Webseiten des RKI und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Für die Umsetzung des Hygienekonzepts in Ihrem Arbeitsbereich finden Sie zweisprachige Schilder und Vordrucke mit Verhaltensregeln und Hinweisen zum Selbstausdrucken und -aufhängen im Intranet.
Bei bestätigtem Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion (PCR- oder Schnelltest) kann – für den Fall, dass Betroffene keine krankheitsbedingten Einschränkungen haben und nicht in einem Bundesland wohnen, bei denen weiterhin eine Absonderungspflicht besteht – mit dem Vorgesetzten die Tätigkeit im Homeoffice abgestimmt werden, sofern der betriebliche Ablauf dies zulässt. Für den Fall, dass die Universität in Abstimmung mit den Vorgesetzten betreten wird, ist durchgängig in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen, im Freien, wenn der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dies gilt, bis das Testergebnis wieder negativ ist.
Für den Fall, dass Sie eine Rückmeldung aus einer Ihrer Lehrveranstaltungen seitens einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers über eine positive COVID-19 Testung erhalten, geben wir Ihnen nachfolgend einige Hinweise zum weiteren Vorgehen:
Zunächst sollten Sie klären, welche Ihrer Lehrveranstaltungen betroffen sind. Aus Gründen der Fürsorge bitten wir Sie, nach der zuvor einzuholenden Zustimmung durch die infizierte Person, die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer vorsorglich über den aufgetretenen Infektionsfall zu informieren. Einen Textbaustein für die Kommunikation mit den Studierenden finden Sie weiter unten. Sollten Studierende trotz Ihrer Information noch Fragen haben, empfehlen Sie Ihnen bitte, Kontakt zu einem Hausarzt aufzunehmen.
Bitte informieren Sie in jedem Fall die Task-Force über die Situation und teilen Sie uns mit, welcher Kurs an welchem Tag betroffen ist. Auch Ihre Lehrstuhlinhaberin oder Ihren Lehrstuhlinhaber sowie das Dekanat Ihrer Fakultät sollte über die Situation informiert werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an task-force. uni-mannheim.de
Textbaustein „Information an die Studierenden“:
Liebe Studierende,
wir möchten Sie heute vorsorglich darüber informieren, dass in der Lehrveranstaltung „___“ am Wochentag, Datum eine Person anwesend war, die zwischenzeitlich positiv auf COVID-19 getestet wurde.
Bitte prüfen Sie, ob Sie während der Lehrveranstaltung die AHA-Regeln eingehalten haben, testen Sie sich regelmäßig und beachten Sie die Regelungen der Corona-Verordnung Absonderung. Sollten Sie sich unsicher fühlen, steht es Ihnen frei, sich bei Rückfragen an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt zu wenden.
Sollten Sie Corona-typische Symptome entwickeln, bitten wir Sie, den Campus nicht zu betreten sowie nicht an Veranstaltungen der Universität teilzunehmen bis der Verdacht ärztlich abgeklärt ist.
Wir möchten Ihnen grundsätzlich ans Herz legen, dass Sie sich selbst in Hinblick auf Symptome beobachten und sich unabhängig davon, ob Sie Symptome haben, regelmäßig auf eine mögliche Infektion testen. Darüber hinaus empfiehlt die Universitätsleitung die Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung.
Bei Rückfragen an die Universität wenden Sie sich gerne an task-force@uni-mannheim.de.
Beste Grüße und passen Sie auf sich auf!
Ihr / Ihre
Um den Beschäftigten der Universität, die in den Räumen der Universität tätig sind, die Möglichkeit zu Selbsttests zu bieten, werden allen Beschäftigten zwei sogenannte Selbsttests pro Woche zur Verfügung gestellt, sofern mehr als ein Tag die Woche in Präsenz gearbeitet wird – bei nur einem Arbeitstag pro Woche in Präsenz ein Selbsttest. Diese werden über die internen Postwege verteilt oder durch die Poststelle in L 1,1 an Selbstabholer ausgegeben.
Sitzungen von in Gesetzen oder Satzungen der Universität vorgesehenen Gremien oder weitere dienstliche Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dienen (z. B. Lehrstuhl-Besprechungen, Gremiensitzungen, Doktoranden-Treffen, Tagungen und Symposien), finden in Präsenz statt, sofern hierfür eine betriebliche bzw. dienstliche Notwendigkeit gegeben ist; hierüber entscheidet die Veranstaltungsleitung auch unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage. Die betriebliche bzw. dienstliche Notwendigkeit ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine erforderliche Beschlussfassung nicht im Rahmen von Telefon- und Videokonferenzen oder Umlauf- und Eilverfahren rechtlich zulässig ist oder eine Besprechung in Präsenz z. B. für die Forschung, Lehre und Administration notwendig erscheint und nicht in der gleichen Qualität in digitaler Form durchgeführt werden kann.
Die Veranstaltungen müssen folgende Vorgaben erfüllen:
Ab Montag, den 30. Mai 2022, bestehen grundsätzlich keine besonderen Corona-Anforderungen mehr an Dienstreisen.
AUSNAHME: Dienstreisen in Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Dienstreise, ob das Land, in das Sie reisen, zu diesen Gebieten zählt (vgl. Sie hierzu die Liste der Hochrisiko- und Virusvariantengebiete des Auswärtigen Amtes sowie die Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI). Dies gilt auch für bereits genehmigte Dienstreisen, soweit ein Gebiet erst nach der Genehmigung als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft wird. Sollte das Gebiet, in das Sie reisen, erst nach Dienstreiseantritt als ein solches Gebiet eingestuft werden, wird gebeten, sich umgehend mit der Leitung des Dezernats Personal, Berufungen und Drittmittel in Verbindung zu setzen.
Für Dienstreisen in Hochrisiko- und Virusvariantengebiete gelten die folgenden Vorgaben:
Die Zahl der Beschäftigten, die durch Dienstreisen einem zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, ist auf das für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendige Maß zu begrenzen. Dabei ist angesichts der epidemischen Lage vor Ort zu prüfen, inwieweit die Dienstreisen durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel ersetzt oder auch reduziert werden können.
In den Fällen, in denen für die Erledigung der jeweiligen Dienstaufgabe eine Dienstreise in ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet erforderlich ist, kann unter Abwägung der Risiken und auf Antrag eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Für eine solche benötigen wir vorab:
Hinweis:Ihre schriftliche Bestätigung zum vollständigen Impfschutz und zum Vorliegen einer privaten Auslandskrankenversicherung reicht uns dabei aus, wir benötigen keine konkreten Nachweise. Um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir Sie, die Bestätigung zusammen mit dem Dienstreiseantrag einzureichen, d.h. entweder per E-Mail oder per Hauspost. Da die Dienstreisen in ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet derzeit noch per Einzelentscheidung genehmigt werden, bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir diese Bestätigung bei jedem Dienstreiseantrag erneut benötigen.
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen rechtzeitig ein, und planen Sie mit einer Bearbeitungszeit für die Entscheidung über die Genehmigung der Dienstreise von ca. 2 Wochen. Bitte beachten Sie, dass der allgemeine Versicherungsschutz sowie die Möglichkeit der Kostenübernahme erst mit erteilter Dienstreise-Genehmigung eintreten.
Bitte halten Sie sich in jedem Fall vor und während der Dienstreise über die epidemiologische Entwicklung in den entsprechenden Gebieten informiert und beachten Sie die Hinweise des Auswärtigen Amtes, des Robert-Koch-Instituts sowie des Sozialministeriums.
Wenden Sie sich hierzu und bei weiteren Fragen zu Dienstreiseangelegenheiten – bitte möglichst via E-Mail – an das Reisekostenteam des Personaldezernats.
Stornokosten
In der aktuellen Situation empfehlen wir immer einen stornierbaren Tarif zu wählen. Sagt der Veranstalter die Veranstaltung corona-bedingt ab (Nachweis ist beizufügen), sind die entstandenen Stornokosten (wie z.B. für Hotel, Bahn, Flug, Teilnahmegebühr) mit der Reisekostenabrechnung erstattungsfähig, soweit ein Nachweis vorgelegt wird, dass die/
Gutscheinerstattung
Verschiedene Beförderungsunternehmen sind aufgrund der Corona-Maßnahmen gezwungen, die geplante Dienstreise zu stornieren und bieten nun Gutscheine statt Rückerstattungen an. Die Universität Mannheim akzeptiert grundsätzlich keine Gutscheine/
Damit Lehrende und Beschäftigte der Universität Mannheim auch in Zeiten von Homeoffice und Hybridlehre gut zusammenarbeiten können, stellt die Universitäts-IT (UNIT) eine Reihe von digitalen Services zur Verfügung:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Universitätsverwaltung telefonisch, per E-Mail oder über Microsoft Teams erreichen, auch Besprechungen mit mehreren Personen sind möglich.
Online-Terminvereinbarung
Es gibt die Möglichkeit, Termine mit der jeweiligen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter online zu buchen. Der Link zur Terminbuchung befindet sich im Kontakt-Feld der jeweiligen Ansprechperson. Bei Studienangelegenheiten ist die Terminvergabe über die Webseiten des Dezernats II möglich. In Personalangelegenheiten oder sonstigen Angelegenheiten des Dezernats V können Terminanfragen über die Intranetseite des Dezernats V gestellt werden. Nicht-Beschäftigte finden zudem ein Online-Formular zur Kontaktaufnahme auf der Website der Personalabteilung. Zum Infektionsschutz und aufgrund der Raumbedingungen finden diese Termine in der Regel über MS Teams oder Telefon statt. In besonderen Fällen ist ein Treffen vor Ort möglich.
Verträge unterzeichnen
Verträge werden soweit möglich auf elektronischem Weg oder via (Haus-)Post geschlossen. Ist dies nicht möglich – z.B. bei Arbeitsverträgen – erhalten Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin.
Bescheinigungen anfordern
Bescheinigungen erhalten Sie elektronisch oder via (Haus-)Post.
Unterlagen einreichen
Unterlagen und Dokumente können der Verwaltung elektronisch oder – falls das Original erforderlich ist – via (Haus-)Post geschickt werden.
Hausmeister
Alle Hausmeister befinden sich im regulären Dienst und sind unter den bekannten Kontaktdaten erreichbar.
Pforte
Die Pforte am Haupteingang Ost ist mit zwei Personen (24 Stunden/
Technische Anlagen
Alle technischen Anlagen befinden sich im Regelbetrieb.
Risikominimierung durch Lüften
Die Universität Mannheim verfolgt mit allen Maßnahmen das Ziel, das Infektionsrisiko auf allen Übertragungswegen zu minimieren und die Ausbreitung des Virus zu hemmen. Einen hundertprozentigen Schutz kann es jedoch nicht geben. Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand werden Coronaviren durch Tröpfcheninfektion übertragen. Grundsätzlich reduziert Lüften das Infektionsrisiko über Aerosole und stellt einen wichtigen Baustein im Konzept zur Reduzierung der Ausbreitung von Corona dar. Aus diesem Grund wird eine gute Lüftung der Räume mit möglichst hohem Außenluftanteil empfohlen.
Warum und in welchen Räumen Raumlufttechnische Lüftungsanlagen (RLT)?
An der Universität Mannheim verfügen die Aufenthalts- und Büroräume mindestens über eine Lüftungsfunktion über manuelles Öffnen der Fenster. Veranstaltungsräume, die mehr als 50 Personen Platz bieten, verfügen in der Regel über eine eigene RLT-Lüftungsanlage. Diese Anlagen sind für das Betreiben dieser Räume aus hygienischer und energetischer Sicht eine unabdingbare Voraussetzung zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen.
RLT-Lüftungsanlagen sorgen bereits bei der Aufbereitung der Außenluft durch Filtration der Zuluft für ein hohes Maß an Sicherheit, da kleine Partikel gemäß der eingesetzten Filterklasse in der Anlage abgeschieden werden. Durch die gesicherte Zuführung gereinigter Außenluft führt der Betrieb einer RLT-Lüftungsanlage immer zu einer Verdünnung möglicher Belastungen und der Virenlast in einem Raum. Durch professionelle Planung, Zonierung und Druckhaltung ist außerdem sichergestellt, dass sich Schadstoffe aus der Abluft eines Raumes nicht im gesamten Gebäude verteilen können. Der Betrieb von RLT-Lüftungsanlagen ist witterungsunabhängig.
Weitere Informationen zu den Lüftungsanlagen und zum Lüften finden Sie im Intranet.
Die Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist mit Erscheinen der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung am 20. März 2022 weggefallen. Die Übergangsregelung für Beschäftigte der Universität Mannheim endete am 25. Mai 2022. Das Ansteckungsrisiko bleibt jedoch weiterhin in allen Lebensbereichen hoch. Um der Fürsorgepflicht nachzukommen und die Gesundheit aller Universitätsangehörigen zu schützen sowie die Betriebsfähigkeit aller zentralen Stellen sicherzustellen, gelten an der Universität Mannheim folgende Regelungen:
Arbeiten vor Ort
Vorrangig wird die Präsenzarbeit angestrebt (bestehende Telearbeitsvereinbarungen sind hiervon ausgenommen). Um dies weitestgehend gewährleisten zu können, sind alle Organisationsmöglichkeiten auszuschöpfen (bspw. Teambildung und Wechselbesetzung, Homeoffice, Umorganisation von Arbeitszeiten). Wenn eine Unterbringung in Einzelbüros nicht möglich und eine gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Personen erforderlich ist, ist die Schreibtischordnung so zu gestalten, dass man sich nicht unmittelbar gegenüber sitzt und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Ist letzteres nicht möglich, ist eine Trennung durch eine Schutzscheibe vorzusehen oder eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist durch entsprechende organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten.
Eine intensive und fachgerechte Belüftung muss sichergestellt sein (siehe hierzu auch baua.de). Bei Kontakt zu Personen, die keinen Mund-Nase-Schutz tragen, wie zum Beispiel Studierende, müssen Beschäftigte eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Homeoffice
Homeoffice ist abweichend von der Telearbeitsvereinbarung auch mit über 50 Prozent der Arbeitszeit möglich, sofern kein Einzelbüro vorhanden ist bzw. die Raumsituation dies Erfordert. Ddies gilt insbesondere, wenn Büroräume ansonsten von mehreren Beschäftigten bei Nichteinhaltung der Abstandsregel genutzt werden müssten. Der reibungslose Betriebsablauf darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Jede Arbeit im Homeoffice muss zwingend vom Vorgesetzten genehmigt werden und es besteht kein Anspruch darauf.
Seit dem 3. April müssen Studierende und Lehrende keinen 2G- oder 3G-Nachweis mehr vorlegen, um an der Präsenzlehre teilnehmen zu können. Das heißt, sie benötigen keinen Hörsaalpass mehr. Die im Hörsaalpass-Zentrum gespeicherten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Aktuelle Informationen zu Impfangeboten des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
Die Poststelle ist zu den üblichen Öffnungszeiten (Näheres dazu im Intranet) und ohne vorherige Terminvereinbarung zugänglich. Bitte halten Sie bei der Abholung der Post die Abstandsregelung ein und warten Sie gegebenenfalls vor der Poststelle, falls bereits eine Kollegin oder ein Kollege Post abholt.
Veranstaltungen können wieder stattfinden. Bitte wenden Sie sich für die Raumbuchung an die Abteilung Eventmanagement der Service & Marketing GmbH.
Auch ein Catering ist möglich. Das Rektorat empfiehlt jedoch das Tragen einer FFP2-Maske oder zumindest einer medizinischen Maske, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Vorstellungs- und Berufungsgespräche können in Präsenzform stattfinden. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die zusätzlichen Vorgaben für die Durchführung von Dienstlichen Veranstaltungen und Gremiensitzungen.
Nach Entscheidung des Vorsitzenden können Vorstellungs- und Berufungsgespräche je nach Möglichkeit auch mittels elektronischer Kommunikationstechnologien durch ein von der Universitäts-IT freigegebenes System (https://www.uni-mannheim.de/it/digitale-jobinterviews) stattfinden.
Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern ist auf jeden Fall ein persönliches Gespräch anzubieten. Auf deren Wunsch kann das Vorstellungs- oder Berufungsgespräch auch mittels elektronischer Kommunikationstechnologien durchgeführt werden.
Im Intranet finden Sie Richtlinien für faire Vorstellungsverfahren in Corona-Zeiten.
Antworten auf häufige Fragen zu den aktuellen Studien- und Lehrbedingungen sowie alle wichtigen Informationen finden Sie gesammelt auf der Webseite Coronavirus: Informationen für Studierende.
Aktuelle Informationen zur Öffnung der Universitätsbibliothek finden Sie auf der Webseite der Universitätsbibliothek.
Veranstaltungen unterliegen der aktuellen Corona-Verordnung. Bitte beachten Sie bei Teilnahme an Veranstaltungen das von Ihrem Veranstalter kommunizierte Hygienekonzept und halten Sie sich an die allgemeinen Hygienehinweise in den Universitätsgebäuden.
Personen mit ungeklärten Corona-typischen Symptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten, Atemnot, Kopfschmerzen, laufende Nase, rauer Hals, raue Kehle) sollten die Universitätsgebäude weder betreten noch an Veranstaltungen der Universität teilnehmen.