Zur Sicherstellung der Transparenz bei Forschungsvorhaben, die aus Mitteln Dritter finanziert werden (sogenannte Drittmittelforschung), richtet die Hochschule ein Vorhabenregister ein, in dem alle Forschungsvorhaben erfasst werden (§ 41a Landeshochschulgesetz). Über die Einsichtnahme und den Umfang der Auskunft entscheidet das Rektorat.
Alle vom Auskunftsbegehren betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Drittmittelgeber können die Vertrauenskommission anrufen. Diese setzt sich aus vier Wahlmitgliedern des Senats (Vertrauenspersonen) und einem Mitglied des Rektorats (Vorsitz) zusammen.